Wir haben modular aufgebaute, CEN konforme Fahrrad Bedienungsanleitungen für alle Fahrradtypen, Rahmensets und Fahrrad-Bauteile erarbeitet, die den aktuellen Anforderungen in allen Bereichen entsprechen. Sie ermöglichen dem Leser den schnellen Einstieg in die Fahrradnutzung und werden vervollständigt durch ein ausführliches Fahrrad Handbuch.
Die Inhalte der Fahrrad Bedienungsanleitungen werden speziell auf Ihr Modellprogramm angepasst. Wir gestalten die Fahrrad Bedienungsanleitungen nach Ihren Wünschen und berücksichtigen dabei auch das gewohnte Erscheinungsbild Ihres Unternehmens. Sie erhalten entweder die grafisch aufgearbeitete Textvorlage inklusive des vollständigen Bildmaterials oder das fertige Fahrrad Handbuch zum Beilegen in den Karton.
Auf Wunsch liefern wir Ihnen außerdem die von qualifizierten muttersprachlichen Fachübersetzern gemäß CEN in die Landessprache übersetzten Fahrrad- Bedienungsanleitungen in über 25 Sprachen.
Viel Lob für unsere Übersetzungen.
Sie können die bei uns in Auftrag gegebenen Fahrrad-Bedienungsanleitungen innerhalb weniger Wochen Ihren Fahrrädern oder Fahrrad-Bauteilen beilegen. Ihr eigener zeitlicher Aufwand dafür bleibt somit äußerst gering.
Eine informative und ansprechend gestaltete Fahrrad Bedienungsanleitung
Eine fehlerhafte und lieblos gestaltete Fahrrad-Bedienungsanleitung schädigt dagegen das Image Ihres Produktes und kann Sie in existenzielle Schwierigkeiten bringen! Dass Fahrradunfälle teuer werden können, wissen wir aus unserer gutachterlichen Praxis: Im Falle eines Kurbelversagens mit schwerem Personenschaden belief sich die Schadenssumme auf über 3 Millionen Euro. Auch liegen die ersten Urteile vor, nach denen Fahrrad- bzw. Fahrradteilehersteller aufgrund fehlender oder mangelhafter Benutzerhinweise in die Haftung genommen wurden.
„Die Beurteilung der Sicherheit eines Produkts erstreckt sich insbesondere auf die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, Verpackung, den Anleitungen für seinen Zusammenbau und der Wartung, … , die Anweisungen für seinen Gebrauch …“ (aus: Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG vom 22. April 1997)
(LG Mainz, 02.2007)