Das Produktsicherheitsgesetz kommt grundsätzlich dann zur Anwendung, "wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden" (§ 1 Abs. 1 ProdSG). (...)
"Es ist verboten, ein Pedelec ohne CE-Kennzeichnung zu verkaufen", stellt Dirk Zedler vom Zedler – Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit GmbH zum wiederholten Male klar. Zusätzlich muss beim Verkauf die Bedienungsanleitung mit ausgegeben werden, weil sie als Teil des Produkts gilt, was leider einige Fahrradhändler gerne missachten. (...)
CE-Kennzeichen gilt für Gesamtfahrzeug
Problematisch wird die Situation aber nicht nur, wenn kein CE-Kennzeichen auf dem Produkt ist. Ein schwieriger Fall tritt dann ein, wenn trotz CE-Kennzeichen ein Schaden vorliegt, der auf ein nachträglich umgebautes Teil zurückzuführen ist. Gerade deshalb sind ergonomische Umbauten von Lenker und Vorbau bei Pedelecs mit äußerster Vorsicht und unter Einhaltung gewisser Regeln durchzuführen. "Ich rate von Umbauten und Bastellösungen bei Pedelecs generell ab", warnt Zedler. Lenker- oder Vorbaubruch aufgrund von falsch angebauten Teilen sind dann nämlich ein Problem des Händlers. (...)
Hersteller sollen Liste zur Verfügung stellen
Die gravierenden Folgen eines Pedelec·Umbaus sind bislang jedoch nur wenigen Händlern bekannt. Deshalb wird vonseiten der Händlerschaft mehr Aufklärungsarbeit von den Herstellern bei dieser Thematik gefordert. (...)
Dirk Zedler spricht sich deshalb für ein Umdenken in der Fahrradbranche aus: Aus seiner Sicht sollten sich die Händler schriftlich bei ihren Herstellern vor jedem Lenker-·oder Vorbauumbau rückversichern und sich die Freigabe der Hersteller einholen. Eine andere Möglichkeit sieht der Sachverständige darin, dass die Hersteller, ähnlich wie in der Automobilindustrie, original Ersatzteile anbieten, die der Händler nutzen muss. "Die Fahrradwelt konnte bislang tun und lassen, was sie wollte. Aber jetzt ist damit Schluss", so der Sachverständige. (…)
Autor: Thomas Geisler