SAZbike 13/2016
Lesedauer 1:00 Minute

Neuer Leitfaden für E-Bike-Teiletausch

ZIV, VSF, Bundesinnungsverband und das Zedler-lnstitut haben den Ende 2015 veröffentlichten Leitfaden für den Teiletausch an E-Bikes aktualisiert.

Der Leitfaden steht nun in einer überarbeiteten Version zur Verfügung. Er richtet sich an Fahrradhändler und -werkstätten und dient als Handlungsempfehlung, welche Bauteile an E-Bikes bis 25 km/h eigenverantwortlich verändert werden dürfen bzw. bei welchen eine Herstellerfreigabe erforderlich ist.

Die Empfehlung ist mittlerweile ein wichtiger Beitrag zur Produktsicherheit. Dies hat auch das positive Feedback nach der ersten Veröffentlichung bestätigt. Dennoch gab es auch noch Anregungen und Verbesserungsvorschläge aller Beteiligten. Diese wurden nun in einer neuen Version berücksichtigt und umgesetzt.

Durch die Unterteilung in vier Kategorien soll der Bauteiletausch vereinfacht werden. In Kategorie eins stehen Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. Systemanbieters getauscht werden dürfen. Dazu gehören direkte E-Bike-Komponenten wie Motor und Sensoren. Kategorie zwei kennzeichnet Teile wie Rahmen und Gabeln, die durch den Fahrzeughersteller freigegeben werden müssen. Die dritte Kategorie umfasst wiederum Teile, die eine Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers benötigen. Beispiele dafür sind Tretkurbel und Reifen. In Gruppe vier sind letztlich jene Produkte, für die keine spezielle Freigabe nötig ist. (ds)

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Hier finden Sie den aktualisierten
Leitfaden zum Bauteiletausch an Pedelecs bis 25 km/h.

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