Grundsätzlich gilt: Die Materie lässt sich bewältigen, aber Achtsamkeit ist geboten. Technikexperten rechnen mit Risiken für Fachhandelsbetriebe, die die Ausstattung von E-Bikes verändert haben, ohne die Regeln beachtet zu haben.
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Um diese Fragestellung praxisnah und zugleich mit der nötigen technischen Sorgfalt aufzulösen, wurde die Tauschteileliste entwickelt. Erarbeitet haben sie die Verbände der Hersteller (Zweirad-Industrie-Verband - ZIV) und Händler und Werkstätten (Verbund Service und Fahrrad - VSF/ Bundesinnungsverband - BIV) zusammen mit dem renommierten Prüfinstitut Zedler. Die Initiatoren sagen dazu: "Der Leitfaden richtet sich an Fahrradhändler und-werkstätten und dient als Handlungsempfehlung, welche Bauteile an Pedelecs bis 25 Stundenkilometer eigenverantwortlich verändert werden dürfen beziehungsweise bei welchen die Freigabe durch den Hersteller erforderlich ist."
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Autor: Michael Bollschweiler