RadMarkt Spezial, 09/2016
Lesedauer 1:00 Minute

Denn sie wissen, was sie tun

Immer noch gibt es beim Thema Umbauten an Pedelecs ein Wissensgefälle im Fachhandel. Viele wissen, was sie da tun dürfen und mit welchen Konsequenzen, andere sind sich darüber noch nicht im Klaren. Wir führen im Folgenden aus, was dabei zu beachten ist. Außerdem gehen wir noch auf einen speziellen Sachverhalt ein: normale Fahrräder zu E-Bikes aufrüsten.

Tauschteileliste für Pedelecs

Grundsätzlich gilt: Die Materie lässt sich bewältigen, aber Achtsamkeit ist geboten. Technikexperten rechnen mit Risiken für Fachhandelsbetriebe, die die Ausstattung von E-Bikes verändert haben, ohne die Regeln beachtet zu haben.

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Um diese Fragestellung praxisnah und zugleich mit der nötigen technischen Sorgfalt aufzulösen, wurde die Tauschteileliste entwickelt. Erarbeitet haben sie die Verbände der Hersteller (Zweirad-Industrie-Verband - ZIV) und Händler und Werkstätten (Verbund Service und Fahrrad - VSF/ Bundesinnungsverband - BIV) zusammen mit dem renommierten Prüfinstitut Zedler. Die Initiatoren sagen dazu: "Der Leitfaden richtet sich an Fahrradhändler und-werkstätten und dient als Handlungsempfehlung, welche Bauteile an Pedelecs bis 25 Stundenkilometer eigenverantwortlich verändert werden dürfen beziehungsweise bei welchen die Freigabe durch den Hersteller erforderlich ist."

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Autor: Michael Bollschweiler

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