drucken

Beweissicherung

Im Falle eines Fahrrad-Unfalles oder sonstigen Schadens, an dem ein Fahrrad beteiligt war, veranlassen wir die sofortige Sicherung von Beweisen.  

Auch bei Differenzen zwischen Lieferant und Fahrrad-Käufer, beispielsweise wegen eines Mangels oder Materialversagen, genügt es in vielen Fällen, dass eine Beweissicherung durchgeführt wird, ehe das strittige Fahrrad-Bauteil dem Lieferanten zur Prüfung überlassen wird. Bei Bedarf, d.h., wenn keine Einigung erzielt wird, kann auf dieser Basis ein Fahrrad-Gutachten erstellt werden. Eine frühzeitige Beweissicherung ist auch immer dann sinnvoll, wenn die Gefahr droht, dass Spuren, beispielsweise durch Korrosion, verwischt werden.

Aktuelles zum Thema

Fahrradschäden – Die Aufklärung durch Plausibilitätsbetrachtung

Vortrag für die Rheinische-Versicherungs-Seminare-Köln GbR (RVSK) im Februar 2010

mehr »

Carbonrahmen-Prüfungen

Nicht neu, aber topaktuell: Seit 1998 werden im Ingenieurbüro Zedler Carbonrahmen auf Schäden bzw....

mehr »

Konstruktionsfehler

Tour 08/2006

Urteil gegen Fahrrad-Hersteller GIANT

mehr »