Ob kleine Komponentenschmieden oder große, weltweit agierende Konzerne – alle bringen jährlich überarbeitete oder neue Modelle auf den Markt. Wer sich juristisch nicht auskennt, kann dabei in böse Fallen tappen – und viel Zeit dabei verlieren, rechtliche Versäumnisse aufzuholen.
Die Kanzlei Reuschlaw Legal Consultants unterstützt zusammen mit der Zedler – Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit GmbH im November Fahrrad- und Komponentenhersteller im Bereich der Produkthaftung. Im Rahmen eines kostenlosen Business Brunch werden aus Sicht von Experten für Produkthaftungsrecht sowie eines erfahrenen Gutachters grundlegende Themen der Haftungsbereiche angesprochen und Lösungsansätze anhand praktischer Beispiele aufgezeigt. Bestehende Urteile aus der Fahrradindustrie und anderen Industriezweigen werden vorgestellt und erklärt.
Werden gesetzliche Vorgaben nicht beachtet, drohen Regresse in der Lieferkette, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie behördliche Maßnahmen wie Vertriebsverbote und Rückrufe. Auch der Versicherungsschutz wird gefährdet. Diese Risiken kann man zwar nie völlig ausschließen – aber man kann sich vorbereiten und die Wahrscheinlichkeit, dass sie eintreten, auf ein Minimum reduzieren.
Termin ist der 13. November 2015 im SRAM European Development and Training Center in Schweinfurt. Teilnehmen können alle Interessierten aus der Fahrradbranche. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und nähere Infos bei Reusch Rechtsanwälte, www.reuschlaw.de, via E-Mail info@reuschlaw.de oder per Telefon unter 0681/859160-0.
Dirk Zedler lädt zusammen mit der Kanzlei Reuschlaw Legal Consultants zum Business Brunch ©Zedler – Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit GmbH