Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

Guten Tag,

bis vorvergangenen Donnerstag hätte ich mit meiner über 20-jährigen Erfahrung bei Gericht nicht erwartet, dass es ein solch weitreichendes Urteil wie das hier thematisierte in Deutschland geben könne. Seit Jahren referiere ich auf Kongressen über die Auswirkungen des Produkthaftungsgesetzes auf die Fahrradbranche. Nähern wir uns aber jetzt gleich amerikanischen Verhältnissen? Jeder hat über die Geschichte mit der Katze in der Mikrowelle gelacht. Jetzt sind wir mit der Produkthaftung in der Bikebranche auf dem Weg dorthin.

Welche Anforderungen wirft dieses Urteil auf? Kunden müssen künftig so detailliert informiert werden, als hätten sie weder eigene Erfahrung noch Einschätzungsfähigkeit.

Die Tragweite für Hersteller ist groß. Im dort entschiedenen Fall müssen Fahrradnutzung und Nutzungsgrenzen derart konkret beschrieben werden, dass auch nicht die kleinste Informationslücke entstehen kann. Das begründet erhebliche Pflichten für den Produzenten - von der Bewerbung bis zur Auslieferung.

Damit hat das OLG Nürnberg in seinem Urteil das aus dem Jahre 1989 stammende und europaweit gültige Produkthaftungsgesetz nun mit sehr klaren Handlungsanweisungen ausgekleidet.

Wichtig zu wissen: Gerichte in Deutschland werden sich im Zweifel künftig an diesem Grundsatzurteil orientieren. Ich kann mir auch vorstellen, dass viele Anwälte das als Chance nehmen, für ihre Mandanten einen Vorteil gegenüber dem Hersteller einzuklagen. Deshalb ist und bleibt es unumgänglich, Betriebsanleitungen juristisch „wasserdicht“ zu formulieren. Ab sofort muss mehr noch als zuvor das Produkt Fahrrad als Ganzes angepasst werden.

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung aus vielen tausend Gutachten als kompetenter Partner für Ihre technischen Dokumentationen und Ihre Absicherung durch zeitgemäße Prüfungen zur Seite.

Einen schönen Herbst wünscht

Dirk Zedler


 

Produkthaftung: Neues Urteil verlangt eindeutige Kennzeichnung von Fahrradkategorien

OLG Nürnberg: Fehlt in der Bedienungsanleitung der Hinweis zur Kategorisierung eines Fahrrades, haftet der Hersteller für Schäden.

Der Hintergrund: Ein zum Unfallzeitpunkt 12 Jahre alter Junge hatte Schadensersatz und Schmerzensgeld beansprucht, nachdem er sich bei einem Sturz mit dem Mountainbike erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Der Rahmen seines Mountainbikes war beim Aufsetzen des Vorderrades nach einem "Wheelie", also Fahren nur auf dem Hinterrad, gebrochen. Die Entscheidung des OLG Nürnberg (Urt. v. 20.5.2014, Az: 4 U 206/14) lässt sich mit einem Satz zusammenfassen:

Stürzt der Benutzer eines Mountainbikes wegen eines Rahmenbruchs, so haftet der Hersteller des Mountainbikes (gemäß §§ 1 Abs.1, 3 Abs. 1 lit. b ProdHaftG) für die hieraus entstandenen materiellen und immateriellen Schäden, wenn er in der Bedienungsanleitung nicht darauf hingewiesen hat, dass das Fahrrad für üblicherweise mit einem Mountainbike mögliche Tricks und Fahraktionen nicht geeignet ist.

Dabei stützt sich das OLG auch auf ein Urteil des BGH aus dem vergangenen Jahr, wonach ein Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz grundsätzlich für Schäden haftet, die auf einem fehlerhaften Produkt beruhen. Ein fehlerhaftes Produkt ist es auch dann, wenn Verbraucher in der Bedienungsanleitung nicht eindeutig darüber informiert werden, wie das Produkt zu verwenden ist (BGH, Urt. v. 05.02.2013, Az.VI ZR 1/12).

Für die Fahrradbranche bedeutet dies, unbedingt und ganz genau in den jeweiligen Bedienungsanleitungen klarzustellen, wofür ein Fahrrad geeignet ist und für welchen Gebrauch nicht.

Das Zedler-Institut hat diese Vorgaben ab sofort in den Bedienungsanleitungen "Marke Basis" und "Individuell" auf geeignete Weise eingearbeitet und ein Verfahren für Sie entwickelt, wie Sie künftig solche Haftungsfälle vermeiden können. Wir freuen uns darauf, Ihnen unsere Lösung erläutern zu können.

Darüber hinaus ist die veränderte Dokumentationslage für unsere Kunden, die ihre Premium-Bedienungsanleitungen schon über längere Zeit ihren Fahrrädern beilegen, ein durch die Rechtslage notwendiger Anstoß, dringend über eine Neubearbeitung zu entscheiden.


 

Sie wollen mit uns ins Gespräch kommen - Veranstaltungstipps

Wir sind regelmäßig auf namhaften Veranstaltungen vertreten.

Neugierig? Wir sagen Ihnen, auf welchen Veranstaltungen Sie uns treffen können.


Sie haben uns auf den auf der Eurobike und an der batteryuniversity verpasst? Kontaktieren Sie uns bitte per Mail an vertrieb(at)zedler.de oder telefonisch unter 07141/29 99 27-0.


Einem Vortrag von Dirk Zedler können Sie an folgenden Terminen lauschen:

Am 13. Oktober 2014 bietet die VSF..Akademie einen Besuch des Zedler-Instituts an. Das Angebot richtet sich vorrangig an interessierte Hersteller. Neben der Besichtigung der unterschiedlichen Labors werden in Vortragsform auch Rechtsgrundlagen vermittelt, technische Dokumentationen vorgestellt und insbesondere die Themen "Praxisschäden an Karbon", "an Pedelecs" und "an tragenden Bauteilen" behandelt.

Anmeldungen richten Sie bitte an akademie(at)vsf-mail.de

Auf dem 5. Internationalen Fahrradentwickler Kongress am 22. Oktober 2014 in München hält Dirk Zedler einen Vortrag zum Thema "Fahrstabilität von Pedelecs" und einen Vortrag zum Thema "Richtig prüfen".

Auf dem 5. Workshop des DVM-Arbeitskreises Fahrradsicherheit, der vom 02. bis 03. Dezember 2014 in Berlin stattfindet, referiert Dirk Zedler über "CE-Kennzeichnung und Haftung".


 

Das Zedler-Team sucht Verstärkung

Wir bieten Arbeitsplätze in einem in der Branche renommierten Unternehmen, das dynamisch wächst und vor allem eines lebt: Fahrrad. Und wir lieben es. In aller Konsequenz. Das heißt für uns derzeit 18 Mitarbeiter auch, dass wir uns permanent weiterentwickeln und mit Begeisterung für unsere Kunden arbeiten. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind für uns darüber hinaus Grundlage unserer täglichen Arbeit.

Folgende neue Stellen sind zu besetzen:

Fahrrad-Sachverständiger (m/w)

Technischer Redakteur (m/w)




 

Zurück