Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

EMTB 04/2020
Lesedauer 1:50 Minuten

10 x richtig abgespeckt!

Dirk Zedler, Fahrrad-Sachverständiger und Experte für E-Bike-Gesetzgebung

EMTB: Ist das Teile-Tuning am E-Bike für Endkunden verboten?

DIRK ZEDLER: Nein, der Endkunde kann mit seinem Bike machen, was er will! Vor dem Gesetz ist das E-Bike in den Händen des Endverbrauchers ein normales Fahrrad. ABER: Wenn etwas schiefgeht, hebt der Hersteller die Hände. Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass der Endkunde für alle erdenklichen Schäden selbst aufkommen muss. Aber das ist beim Bike ohne Motor nicht anders.

Woher kommt dann der Mythos, man dürfe am E-Bike nichts verändern?
Das Pedelec ist laut Gesetz eine Maschine und braucht als Gesamtprodukt mit allen Anbauteilen ein CE-Zeichen, sonst darf es in Europa nicht verkauft werden. Beim E-Bike musst du als Hersteller vor dem Verkauf beweisen, dass alles sicher ist. Das kann von der Gewerbeaufsichtsbehörde spontan überprüft werden - wenn dann Veränderungen stattgefunden haben, droht das Verkaufsverbot. Deshalb sind Hersteller und Händler extrem vorsichtig.

Und das ändert sich, sobald es in meinen Besitz übergeht?
Es geht um die Bereitstellung am Markt - das betrifft alle Beteiligten in der Lieferkette. Deshalb darf auch der Händler nichts ändern, denn er bringt die Maschine in Umlauf. Das wäre dann wie Schecks fälschen.

Kann ich als Kunde denn frei nach Herzenslust alles tunen?
Motor-Tuning für mehr Speed ist natürlich verboten und strafbar. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, zum Beispiel bei der Lenkzentrale, sollte man grundsätzlich keine Kompromisse eingehen, sondern immer nur aufeinander abgestimmte Lenker und Vorbauten eines Herstellers verbauen. Denn: Im falschen Vorbau kann der haltbarste Lenker früh brechen!

 

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