DIRK ZEDLER: Nein, der Endkunde kann mit seinem Bike machen, was er will! Vor dem Gesetz ist das E-Bike in den Händen des Endverbrauchers ein normales Fahrrad. ABER: Wenn etwas schiefgeht, hebt der Hersteller die Hände. Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass der Endkunde für alle erdenklichen Schäden selbst aufkommen muss. Aber das ist beim Bike ohne Motor nicht anders.
Woher kommt dann der Mythos, man dürfe am E-Bike nichts verändern?
Das Pedelec ist laut Gesetz eine Maschine und braucht als Gesamtprodukt mit allen Anbauteilen ein CE-Zeichen, sonst darf es in Europa nicht verkauft werden. Beim E-Bike musst du als Hersteller vor dem Verkauf beweisen, dass alles sicher ist. Das kann von der Gewerbeaufsichtsbehörde spontan überprüft werden - wenn dann Veränderungen stattgefunden haben, droht das Verkaufsverbot. Deshalb sind Hersteller und Händler extrem vorsichtig.
Und das ändert sich, sobald es in meinen Besitz übergeht?
Es geht um die Bereitstellung am Markt - das betrifft alle Beteiligten in der Lieferkette. Deshalb darf auch der Händler nichts ändern, denn er bringt die Maschine in Umlauf. Das wäre dann wie Schecks fälschen.
Kann ich als Kunde denn frei nach Herzenslust alles tunen?
Motor-Tuning für mehr Speed ist natürlich verboten und strafbar. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, zum Beispiel bei der Lenkzentrale, sollte man grundsätzlich keine Kompromisse eingehen, sondern immer nur aufeinander abgestimmte Lenker und Vorbauten eines Herstellers verbauen. Denn: Im falschen Vorbau kann der haltbarste Lenker früh brechen!