Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

RadMarkt 03/2013
Lesedauer 4:00 Minuten

Für eine Fehlerkultur

Sonderteil Elektrorad – Rückrufe korrekt gestalten

Auf dem DVM-Workshop "Betriebsfestigkeit von Elektrofahrrädern" am 8. November 2012 hielt der Fahrradsachverständige Dirk Zedler einen Vortrag über die korrekte Umsetzung von Rückrufen und wann diese erforderlich werden. Auch wenn seine Fallbeispiele überwiegend aus dem sportiven Bereich stammen und Karbon dabei der dominierende Werkstoff ist, haben seine Ausführungen Gültigkeit für alle Produktgruppen und damit auch für Elektroräder. Sein Credo: Wer Rückrufe durchführt, hat keine Häme verdient.

Der Rückruf eines fehlerhaften Produkts durch den Hersteller oder Importeur setzt zunächst voraus, dass dieser von dem Fehler Kenntnis erlangt. (...)

Hersteller müssen Vorbereitungen treffen, um die Sicherheit auch nach dem lnverkehrbringen des Produkts sicherzustellen. "Die Regeln sind beinhart", warnt Dirk Zedler. Das Produktsicherheitsgesetz nimmt den Erzeuger zehn Jahre ab Auslieferung des Produkts in die Haftung. Die Entscheider in den Herstellerfirmen müssen sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie wider besseres Wissen nichts unternommen haben, um ein Produkt mit einem gefährlichen Fehler aus dem Verkehr zu ziehen. Es geht dabei um Gefahren für die körperliche Unversehrtheit des Benutzers und anderer Verkehrsteilnehmer, nicht um schlichte Mängel.

Der Hersteller kann einen freiwilligen Rückruf starten, also aus eigenem Antrieb aufgrund seiner Erkenntnisse. Daneben gibt es den von Behörden angeordneten Rückruf. Die zuständigen Behörden reagieren damit auf plausible Hinweise von Verbrauchern oder Händlern. Der angeordnete Rückruf ist für den Hersteller besonders unangenehm, weil dann naheliegt, dass er selbst den Rückruf schuldhaftversäumt und die Gefahren für die Nutzer in Kauf genommen hat. Dann sei es nur noch ein kurzer Weg bis zur Gerichtsverhandlung und der Betriebsschließung, sagt Zedler.

Zedler nannte einige Rückrufe, die in Deutschland in den letzten Jahren bekannt wurden: (...)

Rückruf ohne Imageschaden
Der Referent findet es unangemessen, wenn Firmen Spott und Häme ausgesetzt sind, sobald sie Produkte zurückrufen. (...)

Zedler hat in den letzten zehn Jahren 149 Rückrufe registriert. Bremsen, Felgen und Reifen waren eher selten die Ursache; meistens ging es um Rahmen, Gabeln, Lenker und Vorbauten. In den vergangenen Jahren beschäftigte ihn als Gutachter vermehrt die Sattel stütze. Zedler staunt, dass ein tragendes Teil zumeist nur an einer Schraube "hängt" Eine Zwei-Schrauben-Lösung würde für die nötige Redundanz sorgen. Trotzdem komme es zu nur sehr wenigen Rückrufen für dieses Teil. in der Kfz-Branche gibt es fünfmal so viele Rückrufe, hat Zedler durch Auswertung der ADAC-Motorwelt ermittelt. »Im Automobilsektor ist der Rückruf nichts Besonderes, sondern normales Business«, stellte Zedler fest. Dort werden Rückrufe sogar für die Imagepflege eingesetzt, denn grundsätzlich können die Autohersteller über die Kundendatenbanken des Autohandels alle Besitzer anschreiben, rufen aber trotzdem öffentlich zur Rückführung der betroffenen Chargen auf. (...)

Ablauf einer Rückrufaktion
Einen Rückruf durchzuführen, ist durchaus komplex und will vorbereitet sein. (...)

Datenbank macht klug
Um überhaupt einen Rückruf durchführen zu können, muss der Hersteller seine internen Vorkehrungen treffen, nämlich die Nachverfolgbarkeit seiner Produkte sicherstellen. (...)

Haftpflicht mit Bedingungen
Zur Fehlervermeidung und -behebung müssen entsprechende Vorkehrungen auch die Lieferkette betreffen. In Rahmenverträgen mit Vorlieferanten sollte man regeln, wer entsprechende Fälle unter sucht und Stellungnahmen abgibt, ab welcher Gefahrenquote der Rückruf einzuleiten ist und wer entscheidet, ob ein Rückruf eingeleitet wird. (...)

Leitsätze des Rückrufs:

  • Ein Rückruf ist immer dann unabdingbar, wenn ein Fehler im Produkt eine Unfallgefahr auslöst.
  • Ein freiwilliger Rückruf ist immer besser als einer, den Behörden anordnen.
  • Häme für Rückrufe ist fehl am Platz. Eher können unterlassene Rückrufe Anlass zu Kritik sein.
  • Am häufigsten sind Rahmen, Gabeln, Lenker und Vorbauten von Rückrufen betroffen. Sattelstützen werden seltener zurückgerufen, als ihr Gefahrenpotenzial es nahelegt
  • Reklamationen von Händlern müssen systematisch gesammelt und ausgewertet werden, um Schadenshäufigkeiten zu ermitteln.
  • Beim Rückruf muss das auszutauschende Bauteil in Wort und Bild beschrieben und dann entschieden werden, ob es eingeschickt oder vernichtet werden soll.
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht automatisch jeden Schaden ab. Das kann auch von den Maßnahmen abhängen, die der Hersteller eingeleitet hat.

Autor: Michael Bollschweiler

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