Eine CE-Kennzeichnung ist verpflichtend, wenn Maschinen in den Verkehr gebracht werden. Daher ist diese auch für E-MTBs verpflichtend. Die Anforderungen der Maschinenrichtlinie müssen erfüllt werden. Zudem benötigen E-MTBs eine Beleuchtung nach StVZO, um im Straßenverkehr gefahren werden zu dürfen. "Da die temporäre Nutzung auf der Straße vorhersehbar, ja unausweichlich ist, muss meiner Ansicht nach die StVZO beim Verkauf erfüllt werden", erklärt Dirk Zedler vom Zedler Institut. Ein E-MTB muss deshalb alle geltenden Gesetze und Richtlinien erfüllen – von der StVZO über ISO bis hin zur Maschinenrichtlinie. Ansonsten erlischt die Konformität.
"Im Ergebnis sehen wir ohne Beleuchtung kein CE-Kennzeichen und damit keinen Verkauf. Möglicherweise kann hier eine Ausnahme erwirkt werden, die ist mir aber aktuell nicht bekannt", so Zedler. Ernst Brust von Velotech.de ergänzt: "Streng genommen darf ein E-MTB ohne Straßenzulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Demnach also nur auf Privatgrund oder im Gelände, außerhalb des geltenden Bereichs der Straßenverkehrsordnung."
Während für E-MTBs bis 45 km/h eine nach ECEl 13 konforme Beleuchtung vorgeschrieben ist und von manchen Beleuchtungsherstellern bereits speziell hergestellt wird, ist die Situation bei E-MTBs bis 25 km/h noch etwas undurchsichtig. Eigentlich dürfen nur StVZO-konforme Scheinwerfer mit K-Nummern montiert werden. "Auch ein blendfreier Akkuscheinwerfer mit K-Nummer wäre zulässig. Man nutzt dann eben den Vorteil des großen E-Bike-Akkus nicht", so Gregor Arndt, COO von Supernova. Hinzu kommt auch, dass eine StVZO-konforme Beleuchtung allein das E-MTB nicht komplett StVZO-konform macht. Zwar gibt es momentan noch keine spezielle Beleuchtung für E-MTBs, aber die Lichthersteller bieten bereits interessante Lösungen an, um die Beleuchtung geschickt in das E-MTB-Konzept zu integrieren.
Sigma-Lampen können beispielsweise über einen USB-Port angeschlossen werden. So besteht die Möglichkeit des gleichzeitigen Ladens und Nutzens. Busch & Müller bietet für Nutzer des Bosch- und Shimano-Systems einen Lenkerhalter sowie einen Sattelhalter zur Integration eines Scheinwerfers. "Es gibt von beinahe allen Dynamoscheinwerfern aus unserem Haus angepasste Varianten, die am Fahrzeugakku angeschlossen werden können. Da ist es nur eine Frage der Anbringung – und ob der E-MTB-Fahrer dauerhaft so etwas am Rad haben möchte", sagt Sebastian Göttling, Marketing- und Salesmanager bei Busch & Müller. Eine ideale Positionierung, ein robustes Scheinwerfergehäuse und eine geschützte Kabelverlegung sind zusätzliche wichtige Voraussetzungen. "Nach einem Sturz sollte niemand im Dunkeln stehen müssen", verweist Arndt.
Autor: Thomas Geisler