Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

SAZbike.de, 16.03.2021
Lesedauer 7:45 Minuten

Leva-EU stellt neues rechtliches Konzept für Elektroräder vor

Der Herstellerverband Leva-EU schlägt der EU-Kommission eine neue rechtliche Klassifizierung von leichten Elektrofahrzeugen, also auch E-Rädern vor. Gegenwind kommt aus der Fahrradbranche. Grund ist die Sorge, dass Pedelecs als Kraftfahrzeuge eingestuft werden könnten.

Der Industrieverband Leva-EU arbeitet an neuen rechtlichen Kategorien für leichte Elektroverkehrsmittel. Der Verband will elektrisch betriebene Fortbewegungsmittel unter dem Sammelbegriff Zero Tailpipe Emission Vehicles (ZEVs) zusammenfassen, also Abgasfreie Vehikel. Aktuell unterliegen viele dieser Verkehrsmittel unterschiedlichen Kategorien. S-Pedelecs unterliegen der EU-Verordnung 168/2013 und damit der strengen L-Kategorie: Führerschein, Helm und Kennzeichen sind Pflicht, der Radweg verboten. Diese Kategorie war ursprünglich für Mopeds und Motorräder mit Benzinmotor ausgelegt. Kraft der Verordnung 168/2013 sind 25er Pedelecs von der strengen L-Kategorie ausgenommen. Nutzer dürfen daher auf dem Radweg fahren, ohne Führerschein, Helm und Kennzeichen. 25er Pedelecs unterliegen der Maschinenrichtlinie. Von dieser ausgeschlossen sind Zweiräder, die im rechtlichen Sinne als Fahrzeuge klassifiziert sind, also 45er S-Pedelecs.

Je nach Sortiment profitiert also ein Hersteller von den Privilegien der Maschinenrichtlinie für 25er Pedelecs, oder ringt mit den strengen Regeln der Verordnung 168/2013. Die von Leva-EU vertretenen Hersteller werden oft von den schärferen Vorschriften der Verordnung 168/2013 behindert.

(...)

Dirk Zedler sieht Pedelec-Erfolg in Gefahr

Ein unabhängiger Sicherheitsexperte ist Dirk Zedler, Geschäftsführer des Zedler Institus. Zedler erklärt, dass Gutachten zu Unfällen oder sonstigen Sicherheitsproblemen mit Verkehrsmitteln ein wichtiger Teil seines Geschäfts sind. „Auffällig oft untersuchen wir dabei auch Nischenprodukte, etwa Elektrotretroller oder E-Skateboards. Im Verhältnis zu deren Verbreitung auf den Straßen nehmen diese einen überproportional hohen Anteil an unserer Arbeit ein.“ Seine Mitarbeiter und Zedler selbst führen dies auch auf physikalische Gründe zurück, etwa die schlechteren Überrolleigenschaften kleiner Laufräder, um nur ein Merkmal zu nennen. „Ich wüsste keine Maßnahme, mit denen man diese Produkte auf das Sicherheitsniveau von Fahrrädern heben kann. Wenn man dann neben der höheren Sicherheit von Pedelecs auch noch deren Alltagstauglichkeit für breite Zielgruppen berücksichtigt, dann ist für mich die Sache klar: Von allen Nicht-Kraftfahrzeugen bringt das Pedelec unserer Gesellschaft den mit Abstand größten Nutzen. Elektrokleinfahrzeuge, also E-Skateboards und ähnliches, haben auch ihre Berechtigung, aber nicht als massentaugliche Verkehrsmittel.“

Zedler bekräftigt, dass der große Erfolg des Pedelecs auf der unkomplizierten Nutzung basiert, ohne Führerschein- und Helmpflicht, ohne Versicherung oder TÜV-Prüfung. Das wurde möglich durch die Ausnahme des Pedelecs aus der strengen L-Kategorie durch die Verordnung 168/2013 und der Einordnung in die Maschinenrichtlinie. „Das war ein Wahnsinnserfolg der Fahrradbranche. Doch diesen sehe ich in Gefahr, wenn immer größere und schwerere Zweiräder als Fahrräder verkauft werden. Ein Lastenrad mit über 300 Kilo Gesamtgewicht ist für mich kein Fahrrad mehr. Wenn man so etwas auf unmarkierten Flächen, etwa dem Gehweg, abstellt, führt bereits dies zu Konflikten. Und auf dem Radweg haben bis zu 800 Kilo schwere Lastenräder erst recht nichts verloren, weil damit Unfälle viel gefährlicher sind als mit Fahrrädern. Das scheint mir nur eine Frage der Zeit, bis Juristen hier die so genannte Betriebsgefahr diskutieren werden. Diese steigt mit Masse und Geschwindigkeit. Fahrradfahrer werden dabei niedrig angesetzt, üblicherweise direkt über dem Fußgänger. Je schwerer Fahrräder werden, desto höher stuft die Justiz unsere Betriebsgefahr ein. Wenn es ganz schlecht kommt, werden wir dann nicht mehr als die gefährdeten Verkehrsteilnehmer eingestuft, sondern als diejenigen, von denen Gefahr ausgeht. Damit würde sich die Rechtsprechung zu Ungunsten von Radfahrern ändern. Und es gibt einflussreiche Größen, die das Pedelec gerne als Kraftfahrzeug eingestuft sehen würden, etwa Versicherer. Und vermutlich auch mancher Autohersteller.“

(...)

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

Autor: Tillman Lambert

 

Zurück