Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

SAZbike, 12/2020
Lesedauer 3:30 Minuten

Mit Nachrüstmotoren die Nische füllen

Nachrüstmotoren bieten spezielle Vorteile. Wer diese den Kunden erklärt, wird in der Nische erfolgreich. Technikexperten weisen auf die rechtlichen Pflichten hin.

"Eine Lösung wären Fahrräder mit ‚E-Bike-ready‘-Kennzeichen. Den Prüfaufwand würde der Fahrradhersteller leisten, der Fachhändler wäre damit rechtlich auf der sicheren Seite."
Dirk Zedler - Zedler-Institut

Wer sein Rad liebt, der schiebt, lästerten früher starke Radfahrer, wenn andere bergauf absteigen mussten. Mit Nachrüstmotoren ist das vorbei, damit kommt jeder den Berg hinauf, und das sogar oft mit einem alten Fahrrad.

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Technikexperten fordern Sorgfalt

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Dirk Zedler, Geschäftsführer des Zedler Prüfinstituts (Ludwigsburg), äußert sich ähnlich: Verkehrsrechtlich ist das Pedelec 25 ein Fahrrad. Im Sinne der Produkthaftung aber gilt das Pedelec 25 als Maschine und unterliegt damit der Maschinenrichtlinie. Der Händler baut also mit der Nachrüstung des Motors in ein Fahrrad eine Maschine und ist damit vollumfänglich deren Hersteller. Somit muss er alle Pflichten der Maschinenrichtlinie erfüllen, etwa die Ausarbeitung der Risikoanalyse, die Prüfung aller Teile, die EMV-Prüfung, mit der eine Beeinträchtigung von Polizeifunk oder Herzschrittmachern ausgeschlossen wird, oder die Kennzeichnung des Produkts mit dem CE-Symbol. „Wer wirklich gründlich arbeiten will, der muss vor der Produktion alle Maßnahmen der Elektroradhersteller abarbeiten. Diese prüfen in den letzten Jahren ihre Pedelecs erheblich aufwendiger als früher, weil sie gemerkt haben, wie anspruchsvoll das ist. Ein Vorbau, der am Fahrrad einwandfrei funktioniert, kann am Pedelec versagen, etwa weil das Gewicht und die Geschwindigkeit und damit die Belastung höher sind", warnt Zedler. Dass ein Fachhändler dies leistet, ist möglich, aber nach vorsichtiger Einschätzung von Zedler eher unrealistisch.

Die Kontrolle, ob der Fachhändler seine Pflichten bei der Herstellung des Pedelecs erfüllt hat, obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt. Dieses ist verpflichtet, die Arbeit des Fachhändlers zu prüfen, der Pedelecs aufbaut. In der Praxis sind die wenigen für diesen Bereich qualifizierten Beamten aber bereits vollkommen ausgelastet, weiß Zedler. Die Kontrolleure konzentrieren sich also auf die volumenstarken Hersteller. Würden sie auch noch die kleinen Einzelhändler prüfen, wären sie wahrscheinlich völlig überfordert. Auch die Bundesnetzagentur tritt als Kontrollinstanz auf, und zwar bei der EMV-Prüfung. Große Hersteller mussten hier schon schmerzhafte Strafbescheide zahlen und prüfen darum jetzt so gründlich, wie es vor wenigen Jahren noch nicht der Fall war, berichtet Zedler.

Marco Brust erklärt, die EMV-Prüfung muss durch den Hersteller des kompletten Rads erfolgen, weil der Rahmen wie eine Antenne wirke. Diese Prüfung kostet bei Velotech.de etwa 2.000 Euro. Zedler schlägt vor: "Eine Lösung wären Fahrräder mit ‚E-Bike-ready‘-Kennzeichen. Den Prüfaufwand würde der Fahrradhersteller leisten, der Fachhändler wäre damit rechtlich auf der sicheren Seite." So könnte man etwa ein Lastenrad anfangs ohne Motor günstiger anbieten und dies später entsprechend aufrüsten. Einige Hersteller machen dies bereits, etwa der deutsche Lastenradhersteller Muli Cycles, der dänische Hersteller Christiania Bikes oder der niederländische Hersteller Santos. Marco Brust bestätigt: „Wenn ein Fahrradhersteller seine Fahrräder unter Beachtung aller gesetzlichen Pflichten für die Nachrüstung von Elektromotoren entwickelt und freigibt, dann entbindet dies den Fachhändler von einigen Pflichten, wie etwa der EMV-Prüfung oder der Risikoanalyse für das komplette Pedelec."

Eine Liste mit Pflichten des Händlers und möglichen rechtlichen Konsequenzen haben Brust und Zedler gemeinsam mit dem VSF, dem ZIV und dem Bundesinnungsverband Zweiradmechanikerhandwerk in ihrem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben " erstellt. Den Leitfaden finden Sie hier: https://www.zedler.de/files/kunde/news/medienberichte/e-bike/Leitfaden_Nachruestung_Version3_Stand-31-07-2018_DE.pdf

Alber verzichtet auf Nachrüstmarkt

Es gibt darum Hersteller von Nabenmotoren, die auf den Umsatz mit Nachrüstantrieben verzichten. Die Firma Alber, Inhaber der Pedelec-Motorenmarke Neodrives, ist seit 30 Jahren in der Elektromobilität aktiv und seit neun Jahren im Pedelec-Geschäft. Der Geschäftsbereichsleiter Andreas Binz bestätigt Zedlers Darstellung der rechtlichen Aspekte. Darum bietet der Hersteller von der schwäbischen Alb seinen Pedelec-Antrieb aus Haftungs­ und Sicherheitsgründen nicht als Nachrüstsatz an.

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Autor: Tillman Lambert

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