Sowohl der Austausch von Verschleißteilen als auch individuelle Anpassungen sind bei Fahrrädern schon lange eine Selbstverständlichkeit. Bei E-Bikes gilt es genauer hinzuschauen. Hier dürfen bestimmte Bauteile nicht ohne Weiteres getauscht werden. Ein Grund ist, dass E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 Stundenkilometern die Anforderungen der EU-weit erforderlichen CE-Konformität erfüllen müssen. Dieses Zertifikat gibt Verbrauchern und Verbraucherinnen die Sicherheit, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Werden Teile ausgetauscht oder neu montiert, die potenziell die Haltbarkeit beeinträchtigen oder das Fahrverhalten verändern, kann dies zum Erlöschen der CE-Konformität und dem Verlust der Gewährleistung des Herstellers führen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern darüber hinaus schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 45 Stundenkilometer (E-Bike 45 / S-Pedelecs). Sie gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit besonders strengen Bestimmungen. Ähnlich wie bei Motorrädern oder Pkw gibt es hier sehr konkrete Vorgaben des Gesetzgebers.
Um Sicherheit bei diesem komplexen Thema zu geben, haben führende Institute und Verbände ihre Fachexpertise in eine „Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs“ eingebracht. In zwei Tabellen für E-Bike 25 (Pedelec) und die schnelle Klasse der E-Bike 45 (S-Pedelec) wird der Austausch von Bauteilen in verschiedene Kategorien behandelt.
(...)
An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs sind folgende Institute und Verbände beteiligt: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, Velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut, Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).
Lesen Sie den gesamten Artikel online.
Autor: Alexander Schmitz
Logos Quelle: ZIV