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Sicherer Stand ist wichtig
Die Möglichkeit für ein dankbares Zusatzgeschäft ergibt sich für den Händler beim Blick auf den Fahrradständer. Der Fahrradsachverständige Dirk Zedler weist darauf hin, dass die weitaus meisten Unfälle mit Kindersitzen nicht während der eigentlichen Fahrt passieren, sondern beim Stillstand des Fahrrades, also etwa den Be- und Entladevorgängen, bei denen das Rad leicht umfallen kann oder während das Elternteil selbst aufsteigt. Wer ein Kind hat, das gerne mal unverhofft zappelt (also alle), sollte daher in diesen Momenten größte Vorsicht walten lassen und auf einen Zweibeinständer setzen, damit wenigstens das Balancieren des Rades entfällt. Und selbst dann kann auf unebenem Untergrund das Rad leicht ins Kippen kommen. Trotzdem ist er aufgrund seines hohen praktischen Wertes ein Muss und gegebenenfalls leicht durch den Händler nachzurüsten.
Auch muss der Händler sicherstellen, dass fahrsicherheitsrelevante Bereiche wie Bremsen, Laufräder oder auch Licht nicht beeinträchtigt werden. Eingeklemmte Züge und Hüllen gilt es ebenso zu vermeiden. Wenn Eltern künftig mit ihrem Nachwuchs auf den Straßen unterwegs sind, dann werden sie im Allgemeinen gerne auch gleich ihre defekte Lichtanlage reparieren lassen und andere sicherheitsrelevante Probleme angehen.
Einen mindestens genauso kritischen Blick verdient der Gepäckträger, an dem der Kindersitz montiert werden soll. Zunächst gilt es zu prüfen, ob er für die Last geeignet ist. Selbst wenn der Gepäckträger für die vorgesehene Last passen sollte, ist der Händler gut beraten, auch die Verschraubungen zu überprüfen. Laut der aktuellen Gepäckträgernorm müssen alle Schrauben eines Gepäckträgers gesichert sein. Deswegen hat der Händler die Pflicht, die korrekte Montage zu überprüfen und im Zweifelsfall Verschraubungen zu ersetzen. Bei Unsicherheiten bezüglich der passenden Schrauben empfiehlt Zedler die Rücksprache mit dem Hersteller. Es müssen identische Bauteile verwendet werden. Experimente und Bastellösungen sind aus Händlersicht zu unterlassen, weil er in diesem Fall zum Hersteller wird. Sollte der Gepäckträger ganz ausgetauscht werden müssen, legt Zedler nahe, immer die Montageutensilien des Gepäckträgerherstellers zu verwenden. Sonst geht auch hier schnell die Haftung auf den Händler über. Gerade bei Gebrauchträdern, was der normale Fall sein dürfte, gilt es darauf zu achten, dass der Gepäckträger für diese Nutzung freigegeben ist. Und das ist gar nicht selbstverständlich.
Das Problem mit dem geeigneten Gepäckträger ist bei näherer Betrachtung viel schärfer, als man auf den ersten Blick vermuten möchte.
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Autor: Daniel Hrkac