Interview mit Dipl.-lng. Dirk Zedler, Fahrradsachverständiger
BIKE: Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Bike-Werkstatt oder -shop und Kunde kommt, werden In komplizierten Fällen Sachverständige wie Sie hinzugezogen. Worum geht es da meistens?
DIRK ZEDLER: Es geht darum, dass die Behauptungen in Form von Beweisen gesichert werden müssen. Ich als öffentlich bestellter Sachverständiger erstelle dann ein Gutachten, das auch vor Gericht zum Beispiel zur Klärung von Schadensersatzansprüchen herangezogen werden kann. Grundsätzlich muss die Ware, also zum Beispiel das reparierte Mountainbike, frei von Mängeln und in verkehrssicherem Zustand übergeben werden. Ist das nicht möglich oder anders vereinbart, muss es zumindest dokumentiert werden, damit es später nicht zum Streit kommt. Meine Fälle reichen von schweren Unfällen aufgrund von Material- oder technischen Fehlern bis hin zu Lappalien wie einer nicht geölten Kette, die zu einer für den Kunden unerklärlichen Geräuschentwicklung führte - in diesem Fall musste er das gesamte Verfahren und Gutachten zahlen.
Man hört in letzter Zeit öfter, dass es in den Läden an gut qualifiziertem Personal, vor allem an voll ausgebildeten Zweiradmechaniken oder -mechatronikern fehlt. Stimmt das, und führt das zu mangelhafter Arbeit?
Wahr ist auf jeden Fall, dass zu viele Händler zu wenig Engagement für die Ausbildung aufbringen. Außerdem haben sich viele Radgeschäfte noch nicht ausreichend auf den Bike-Boom eingestellt, der in vielen Bereichen die reine Hobbyecke verlassen hat. Hier müsste eine größere Professionalisierung stattfinden. Kunden müssen allerdings auch akzeptieren, dass gute Arbeit Geld kostet. Wir haben es mit absolutem Hightech-Material zu tun, und da kostet die Wartung eben auch Geld.
Wie kann ich mich als Kunde selbst auf den passenden Infostand bringen, um zu beurteilen, was gemacht werden sollte und wie oft mein Rad in die Werkstatt muss?
Hier ist die mit jedem Rad mitgelieferte Bedienungsanleitung ganz wichtig. Zwar hat sie die Erotik von Fußpilz, aber hier stehen zum Beispiel auch Wartungsintervalle drin.
Gibt es auf die Reparaturen auch Garantie oder Gewährleistung, und was ist der Unterschied?
Garantie ist nur eine freiwillige Leistung des Herstellers und bezieht sich zum Beispiel auf Bauteile wie den Rahmen. Von Gewährleistung wird zwar oft gesprochen, aber eigentlich handelt es sich um die Sachmängelhaftung beim Kauf. Man kann aber Rechte nach dem Werkvertragsrecht geltend machen, wenn die Arbeit unsachgemäß oder fehlerhaft ausgeführt wurde.
Das Interview führte: Stefanie Weinberger