Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

BIKE 06/2017
Lesedauer 1:00 Minute

Interview mit Dirk Zedler, Sachverständiger, Zedler-Institut

Warum ist eine Klassifizierung wichtig?

Weil der Einsatzbereich und die Anforderungen zwischen den verschiedenen Mountainbike-­Kategorien nicht unterschiedlicher sein könnten. Bei Anbauteilen wie zum Beispiel Lenkern ist das nicht anders: Klar muss ein Downhill-Lenker mehr aushalten, als ein Marathon-Lenker. Schließlich will der Kunde mit dem einen Produkt hohe Drops springen, mit dem anderen Gewicht sparen und eher auf zahmen Trails fahren.

Inwiefern sichert die Klassifizierung die Hersteller rechtlich ab?

Der Aufkleber und die Beschreibung geben eine Richtlinie. Das fällt auch vor Gericht ins Gewicht. Ein Freifahrtschein für die Hersteller ist es jedoch nicht. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Klassifizierung aber nicht?

Nein, doch vorhandene Gerichtsurteile wirken ähnlich stark. Heißt: Es gibt Urteile, da haben die Bike-Hersteller verloren. Klagt jetzt wieder jemand in einem ähnlichen Fall, wird das Gericht zu einem ähnlichen Urteil kommen.

Enduros der Kategorie 4 sind auf eine Drop­-Höhe von 1,22 Metern begrenzt. Nicht besonders hoch.

Stimmt. Natürlich legen die Hersteller die Messlatte eher tief, um sich abzusichern.

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