Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

Eurobike Show Daily 2017 - Tag 1
Lesedauer 7:50 Minuten

CE – Buch mit sieben Siegeln?

Happy Birthday – Das Produktsicherheitsgesetz wird dieses Jahr 20! Ein Grund zum Feiern für die Fahrradbranche? Der Ingenieur und Bike-Sachverständige Dirk Zedler meint ja und erklärt das Wichtigste, was Sie darüber wissen müssen!

Das Ziel, den Schutz aller Bürger der Europäischen Union auf ein einheitliches Niveau zu heben, setzte sich das Europäische Parlament mit dem Produkthaftungsgesetz schon Ende der 1980er Jahre. Seitdem haftet der Hersteller 10 lange Jahre dafür, dass das Produkt die Sicherheit bietet, die der Nutzer bei billigerweise zu erwartendem Gebrauch berechtigterweise erwarten darf. Das nochmals deutlich umfassendere und deutlich weiter reichende Produktsicherheitsgesetz wurde 1997 in Kraft gesetzt und sukzessive von den Mitgliedsstaaten in Landesrecht umgesetzt.

Soweit so gut, denn diese Rechtssprechung kam nur dann zur Anwendung, wenn ein größerer Schaden eingetreten ist. Weil der Gerichtsweg in der Regel lange ist und die meisten Prozesse mit einem Vergleich der Parteien geschlossen werden, gibt es zwar einige, aber nicht sehr viele Urteile, die in der Fahrradbranche für Furore sorgten.

Ich weiß jedoch aus meiner Erfahrung als Sachverständiger bei vielen Gerichten, dass einige Hersteller in der Vergangenheit sehr hohe Schadensummen zu begleichen hatten. Glücklicherweise hatten andere hingegen nie Kontakt mit diesen Gesetzen.

Jedes in der EU verkaufte Pedelec muss umfassend geprüft werden, andernfalls wird der Hersteller persönlich haftbar gehalten.

Die Kehrtwende durch das "E" am Fahrrad

Im Produktsicherheitsgesetz steht unter Abschnitt 1, § 7 (2): "Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, 1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen ...erfüllt sind, oder 2. das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl eine Rechtsverordnung...ihre Anbringung vorschreibt."

Das Gesetz besagt im Abschnitt 6, § 25 (1): "Die Marktüberwachungsbehörden haben eine wirksame Marktüberwachung ... zu gewährleisten." § 26 (2) (...) Sie sind befugt, 1. das Ausstellen eines Produktes zu untersagen, (...) 4. die Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt zu verbieten, (...) 7. die Rücknahme oder den Rückruf eines auf dem Markt bereitgestellten Produkts anzuordnen, (...)."

Fahrräder waren und bleiben davon nicht betroffen. Pedelecs / E-Bikes mit 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung sind CE-kennzeichnungspflichtig – ohne Wenn und Aber. Jeder, der Pedelecs verleiht, verkauft oder anderweitig am Markt bereitstellt, muss dieses Gesetz strikt beachten. Vor dem Inverkehrbringen muss ein Pedelec allen Anforderungen genügen, die laut den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union darauf anzuwenden sind. Wer meint, mit dem Bestehen der etablierten EN- bzw. ISO-Norm für den Rahmen sei es getan, irrt gewaltig.

Neben den mechanischen Prüfungen aller Bauteile müssen z.B. die elektrischen Komponenten hinsichtlich Umwelteinflüsse und Strahlung, der Akku gemäß den UN-Transportvorschriften auf Sicherheit geprüft werden. Der erste Schritt ist daher, dass kein Bauteil an das Pedelec darf, das keine Papiere hat. D.h. zu jedem Bauteil muss der zugehörige Prüfbericht vorhanden sein.

(…)

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

Autor: Dirk Zedler

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