Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

Eurobike Show Daily 2015 - Tag 3+4
Lesedauer 6:30 Minuten

Quo Vadis S-Pedelec?

25 km / h schnelle Epac sind in den meisten Ländern der EU vom Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Glaubt man den in einigen Märkten ermittelten Statistiken, liegen die Verkaufszahlen oberhalb von 10 % des gesamten Fahrradverkaufs. Ein Schattendasein fristet dagegen der Markt der schnellen EPACs, nur wenige tausend gehen vom Händler zum Kunden.

Gründe dafür gibt es einige, wobei der Hauptgrund sehr wahrscheinlich in einigen Ländern der begrenzte Einsatzbereich ist. In den Kernmärkten sind Radwege innerorts tabu, die erlaubte Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Straße liegt jedoch bei 50 km/h. Schnelle Pedelecs schaffen jedoch allenfalls 45 km/h und das auch nur, wenn sich der Fahrer etwas anstrengt. Verschwitzt möchte man mit dem Pedelec jedoch nicht ankommen, weshalb die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit typischerweise darunter liegt. Viele Fahrer von schnellen EPACs fühlen sich daher im Verkehr unwohl und reagieren, indem sie Rückspiegel, Seitenstrahler und Kennzeichen samt Halter abschrauben. Ohne offensichtliche Erkennungsmerkmale nutzen sie Radwege, Parkanlagen und ähnliches und sind illegal unterwegs. Kommt es zum Unfall, kann dies empfindliche Konsequenzen haben.

Mittelfristig wird dies den großen Versicherern und der Politik missfallen, was in letzter Konsequenz beispielsweise ein generelles Verbot der schnellen EPAC nach sich ziehen könnte. Daher muss sich die Fahrradbranche mit den Verkehrsverbänden zusammen raufen und Lobbyarbeit betreiben, damit die Verkehrsregeln der neue Art der Mobilität die Türen öffnen. Denn eins steht fest, ein schnelles EPAC ist ein guter Kraftfahrzeugersatz, gerade für Pendler, die von außerhalb in die Stadt wollen.

Neue Regeln für type approval für schnelle EPACs

Neben der beschränkten Nutzbarkeit in einigen Ländern ist die Unsicherheit hinsichtlich der Typgenehmigung bei vielen Herstellern spürbar. Hier greifen neue Rahmenbedingungen, die die EU verabschiedet hat. Gerade hinsichtlich der technischen Seite ändert sich in den nächsten Jahren einiges. Die EU-Verordnung Nr. 168/2013 tritt ab 01.01.2017 in Kraft. Damit wird die bisherige 2002/24/EG aufgehoben. Typgenehmigungen, die davor erteilt wurden bleiben jedoch gültig. Auch nach 2017 werden Einzelgenehmigungen nach dem bisherigen Vorgehen erteilt.

In der neuen Verordnung ist die Typgenehmigung präziser geregelt worden. Basierend darauf ist die Produktionskontinuität deutlich enger festgeschrieben. Zudem werden umfassende Erweiterungen hinsichtlich der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten der EU eingeführt. Um Chancengleichheit herzustellen, benötigen Hersteller, die nicht in der EU ansässig sind, einen Bevollmächtigten in der EU. Zudem muss jeder Hersteller innerhalb der EU Marktbeobachtung hinsichtlich möglicher Sicherheitsrisiken durchführen. Der Bevollmächtigte hierfür kann der gleiche wie der Einführer oder Vertreiber sein.

Die Durchführung von Rückrufaktionen und die Pflichten des Herstellers und des Händlers zu Korrekturmaßnahmen sind genau geregelt. Der Hersteller muss vor Erteilung der Typgenehmigung zudem erklären, dass er im Falle eines Rückrufs den Behörden unverzüglich ingenieursmäßige Berechnungen, Simulationen oder Prüfergebnisse der Untersuchung der Bauteile zur Verfügung stellen kann. Eine Genehmigung darf verweigert werden, wenn Zweifel bestehen, dass der Hersteller dazu in der Lage ist. D.h. dass es zu spät ist, Prüfprotokolle der einzelnen Bauteile zusammen zu klauben, wenn die ersten Versagensfälle mit Auswirkung auf die Sicherheit des Benutzers im Markt eingetreten sind. Hersteller müssen vor der Typgenehmigung die Hausaufgaben sorgfältig machen. Die Denkweise, das Material hat bisher gehalten, das wird schon weiterhin funktionieren, ist endgültig vorbei. Der Anspruch an die Genehmigung ein schnelles EPAC ist dem eines Kraftfahrzeugs gleich.

Damit die Wartung der Fahrzeuge flächendeckend ermöglicht wird, müssen technische Dokumentationen, z.B. Wartungs- und Reparaturinformationen, gegen eine angemessene Gebühr auch unabhängigen Wirtschaftsakteuren, z.B. freien Werkstätten, zugänglich gemacht werden.

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Autor: Dirk Zedler

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