Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

RadMarkt, 04/2006
Lesedauer 2:10 Minuten

Das Ende des Normenwirrwarrs?

Gleich vier neue Normen wurden Ende 2005 vom technischen Komitee für Fahrräder, der CEN, beschlossen.

In 29 Ländern ersetzen diese nun im Laufe dieses Jahres die jeweiligen Landesnormen. Für Colibi und Coliped, die europäische Verbände der Fahrrad- und Teilehersteller der Anlass, einen Kongress zur Klärung der Auswirkungen der neuen Fahrrad-Normen auf die Branche zu veranstalten.

Um das vielschichtige Thema aufzuarbeiten begann Siegfried Neuberger, Geschäftsführer Technik des ZIV und Mitglied des Technischen Komitees 33 für Fahrräder im CEN, mit der Übersicht der bereits fertig gestellten Normen und dem Ausblick über künftige Vorhaben.

Die Arbeit begann das Komitee bereits 1998. In sechs Gremien, die jeweils unter einem nationalen Vorsitz stehen, wurden die Normen (siehe Kasten) erarbeitet. Aufgrund der Ausgangssituation, bei der in vielen Ländern Normen mit unterschiedlichen Ansprüchen und verschiedenartigen Herangehensweisen an die Prüfungen vorlagen, war dabei mancher Kompromiss nötig. Dass die Normungs-Arbeit soweit gelungen ist, hätten die Abstimmungen gezeigt, die bis auf diejenige für die Kinderradnorm einstimmig verlaufen seien. Schweden stimmte in diesem Fall dagegen, da dort für Kinderräder bisher ausschließlich Rücktrittbremsen erlaubt waren.

Einheitliche Norm

Nachdem die Normen verabschiedet sind, werden diese von den partizipierenden Staaten bis Mitte 2006 als Landesnormen veröffentlicht. Spätestens sechs Monate nach dieser Veröffentlichung werden die bisherigen Normen zurückgezogen. Das dürfte spätestens im November oder Dezember der Fall sein. Wenn die Normen vereinheitlicht worden sind, gehört manche Handelsbarriere der Vergangenheit an. Der Vertrieb von Fahrrädern innerhalb Europas ist deutlich erleichtert, da die gehandelten Produkte dann „nur“ noch der CEN und nicht mehr in jedem Land einer anderen Norm genügen müssen.Diese CEN-Prüfungen können entweder hausintern oder von einem unabhängigen Prüfinstitut durchgeführt werden. Ist die CEN-Norm erfüllt, steht dem freien Grenzübertritt der Ware nichts mehr im Wege.

Neuberger räumte allerdings ein, dass die Normen nicht verpflichtend sind. Es handle sich um Richtlinien für sichere Produkte die dem Verbraucherschutz dienen. Die rechtliche Situation war dann auch das Thema des italienischen Rechtsanwaltes Massimo Casini, der auch im italienischen Hersteller-Verband ANCMA Mitglied ist. Nach seinen Worten habe es sich die EU-Kommision zur Aufgabe gemacht, den Verbraucher zu schützen und daher in den letzten Jahren einige Direktiven erlassen. Abgesehen vom generell formulierten Sicherheitsanspruch sind für Fahrräder (Ausnahme: Kinderspielräder mit einer Sattelhöhe von weniger als 435mm) keine weiteren Regeln erlassen worden. Das hat bisher zur Folge, dass ein Produkt in einem Land vor dem Richter als sicher gelten kann, in einem anderen jedoch aufgrund eines anderen Normenwerkes jedoch nicht. Eine einheitliche Norm schützt vor der Willkür der Richter und ist daher ein großer Schritt für eine rechtlich stabile Situation für Fahrradhersteller, die in Europa tätig sind. Casini rät den Herstellern sofort nach Veröffentlichung auf die neuen Prüf-Normen umzustellen, da ansonsten das Risiko bestehen bliebe.

Seriöse Information über den Verwendungszweck

Eine große Haftungsgefahr besteht laut Casini darin, dass die Beurteilung der Sicherheit auch von der Kundenerwartung abhängt. Deshalb sollte ein Hersteller eine stringent seriöse Kundeninformation bereitstellen. Vom Katalog, über die technischen Daten, bis hin zur Bedienungsanleitung müsse dem Verbraucher der Einsatzzweck genau beschrieben werden. Marketingmaßnahmen müssen hinsichtlich Ihrer haftungsrechtlichen Konsequenzen wohl durchdacht werden. Nutzungsbedingungen des kompletten Fahrrades sind festzuschreiben, der Benutzer müsse über die mögliche Zuladung ebenso in Kenntnis gesetzt werden, wie über Teile die nicht kombiniert werden dürfen oder Dinge die man mit dem Fahrrad oder Bauteil nicht vollführen dürfe. Sein Plädoyer zur Absicherung gegen Haftungsansprüche mittels Information gipfelte in dem Satz "Die Bedienungsanleitung eines Fahrrades ist ebenso relevant wie der Rahmen!"

Lückenlose Dokumentation erforderlich

Fast in die gleiche Kerbe schlug die Versicherungs-Produktmanagerin Kristel de Jonghe, die der seitens der Hersteller dringend notwendigen Dokumentation einen großen Raum in Ihrem Vortrag einräumte. Nur der Hersteller, der die Produktionskette seines Fahrrades inklusive aller Zulieferteile bis hin zum Lieferanten des Rohstoffes dokumentiert und auch nach Jahren noch jedem einzelnen Fahrrad zuordnen kann, hat im Haftungsfall die Chance eine Erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie aufzubauen (siehe Kasten). Werden Teile von Vorlieferanten bezogen, so sollten diese gemäß den neuen Normen geprüft sein. Die entsprechenden Protokolle sind einzufordern und zu archivieren.

Zwischen Lieferanten und Käufern können Verträge die Haftungsrisiken regeln bzw. verteilen, nicht jedoch gegenüber dem Verbraucher. Im Haftungsfall muss dieser nach den europaweit geltenden Gesetzen entschädigt werden. Deshalb sei es für jeden in der Herstellungskette wichtig, eine Produkthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen. Was eine angemessene Höhe ist, misst sich im Einzelfall am Risiko das vom Produkt ausgeht und an der möglichen Entschädigungshöhe. Einen großen Einfluss hat die Entscheidung wie viele Schadenfälle pro Jahr bzw. Baugruppen abgedeckt werden sollen, die Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Konstruktion und Produktion und die Länder in die exportiert wird. Die Ausfuhr nach USA und Kanada ist bei üblichen Versicherungsverträgen meist ausgenommen und muss extra vereinbart werden. Wichtig zu wissen ist, dass eine Produkthaftpflichtversicherung nur Ansprüche von Dritten reguliert und nicht innerbetriebliche Schäden umfasst. Üblich ist auch eine zehnprozentige Selbstbeteiligung pro Schadenfall.
Kristel de Jonghe mahnte an, das die Hersteller rechtzeitig auch an die Möglichkeit eines Rückrufes denken sollten. Mögliche Rückrufszenarien sollten vorhergesehen und vorbereitet werden. Die Kosten können schnell Höhen erreichen, die einen Hersteller in finanzielle Bedrängnis bringen können. Deshalb sei es wichtig neben der Produkthaftpflicht auch eine Rückrufpolice abzuschließen. Diese Versicherungen stehen nicht nur für die die direkten materiellen Schäden gerade, sondern auch für Kosten die durch vertrauensbildende Maßnahmen zu den Kunden entstehen.

Bei der anschließenden Diskussionsrunde war die wichtigste Frage aus dem Plenum der Zeitpunkt, ab wann Hersteller nach den neuen Normen arbeiten sollten. Hierzu wurden verschiedene Meinungen vertreten. Die aufgrund des Produkthaftungsgesetzes plausibelste kam vom Podiumsteilnehmer Eddie Ecclestone von der PCM Group / BAGB. Er verwies darauf, dass Richter zur Beschlussfassung in einem Prozess den Stand von Wissenschaft und Technik heranziehen würden. Mit Veröffentlichung der Norm ist dieser neu definiert, weshalb der Zeitpunkt jetzt ist.

Die Normen und ihr Anwendungsbereich

Die in den CEN-Normen festgeschriebenen "Sicherheits-Anforderungen und Test Methoden" befassen sich mit Last tragenden und sicherheitsrelevanten Teilen der unterschiedlichen Fahrradtypen und legen die Inhalte von Benutzungs- und Pflegeanleitungen fest. Das Prüfprozedere besteht bei fast allen Bauteilen aus statischen Überlasttests, Schlagversuchen und dynamischen Ermüdungsprüfungen.

Es handelt es sich nicht um Qualitätsanforderungen im Allgemeinen, so ist beispielsweise die Problematik der scharfen Kanten nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht enthalten sind Beleuchtungen, da hier europaweit gesetzliche Regelungen bestehen, die sich gemäß den landestypischen Anforderungsprofilen stark unterscheiden.

Das CEN Technische Komitee 33 "Fahrräder" hat die folgenden Normen verabschiedet. Diese werden von den Ländern implementiert, d.h. im Wesentlichen übersetzt und ersetzen dann bis spätestens zum Jahresende die bisherigen Landesnormen vollständig. In Deutschland gilt dann die DIN-EN 14764, die DIN 79100 wird zurückgezogen.

 EN 14764 City- und Trekking Fahrräder
- Maximale Sattelhöhe von 635mm und mehr
- Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen
- Ausschlüsse: Lastenräder, Liegeräder, Mountainbikes, Rennräder, Spezialräder für Wettkämpfe und Tandems

 EN 14765 Kinderfahrräder
- Maximale Sattelhöhe: 435mm bis 635mm
- Ausschlüsse: BMX Fahrräder, Kinderräder mit einer maximalen Sattelhöhe von 435mm. Diese werden mit der EN 71 abgedeckt

 EN 14766 Mountainbikes
- Maximale Sattelhöhe von 635mm und mehr
- Für Nutzung Off-Road und im rauen Gelände, zu Grunde gelegtes Gesamtgewicht 100kg
- Ausschlüsse: Rennräder und spezielle Räder wie Tandems oder solche für den Gebrauch in harten Einsatzgebieten wie in genehmigten Wettkämpfen, bei Trickfahrten oder Kunstsprüngen

 EN 14781 Rennräder
- Maximale Sattelhöhe von 635mm und mehr
- Für den nicht professionellen Gebrauch im hohen Geschwindigkeitsbereich auf öffentlichen Straßen, zu Grunde gelegtes Gesamtgewicht 100kg
- Ausschlüsse: Mountainbikes und spezielle Rennräder, wie Tandems oder Fahrräder die für die Nutzung in genehmigten Wettkämpfen konstruiert und ausgestattet sind

Bereits in Arbeit sind Normen zu elektrisch unterstützten Fahrräder, Gepäckträgern, Fahrradschlössern und die spezifische Terminologie für Fahrräder. Für die Zukunft sind Normen zu Fahrrad-Anhängern, BMX-Rädern und weitere geplant.

Verteidigungsmöglichkeiten im Haftungsfall

Voraussetzung: Anhand der internen Dokumentation ist lückenlos nachvollziehbar, woher die Ware bzw. Teile davon kamen und wohin diese geliefert wurde.

Verteidigung begründet durch den Stand der Technik, bedeutet eine Argumentation, dass das Produkt dem höchsten verfügbaren Standard an die Konstruktion, die Funktion und Sicherheit zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens erfüllt hat.
- Das Produkt hatte keinen Defekt, als es in Umlauf gebracht wurde.
- Es gab keine sichereren Produkte auf dem Markt zu diesem Zeitpunkt.
- Wissenschaft und Technik erlaubten die Herstellung besserer Produkte nicht.

Verteidigung begründet durch das Entwicklungsrisiko:
- Das Produkt hatte einen Defekt als es in Umlauf gebracht wurde. Es war jedoch nicht möglich diesen Defekt nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik zu erkennen.

Weitere Verteidigungsmöglichkeiten:
- Das Produkt wurde nicht durch den Hersteller in Verkehr gebracht worden (Diebstahl, Plagiat, Veränderung)
- Der Mangel ist durch verbindliche Regeln von öffentlicher Seite aufgetreten.
- Nur für den Hersteller einer Komponente bzw. eines Einzelteils möglich: Der Mangel wurde durch die Konstruktion oder Instruktion des Herstellers des Endproduktes hervorgerufen.

Wo die CEN für Fahrräder gilt

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Autor: Dirk Zedler

 

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