München (mf) - Eigenmarken im Handel sind populär und erfreuen ihre Anbieter meist mit besseren Margen und attraktiven Preislagen. Doch wenn es zum Produkthaftungsfall kommt, hat die Freude oft ein jähes Ende: Viele Händler beziehen dieses Risiko nicht in ihre Kalkulation mit ein und erleben eine böse Überraschung, wenn sie bei Schadensfällen zur Verantwortung gezogen werden. Dabei lassen sich die gröbsten Risiken durchaus vermeiden. Wie das geht, erklärt der Fahrradsachverständige Dirk Zedler im Interview mit SAZbike.
SAZbike: Was müssen Händler aus rechtlicher Sicht beachten, wenn sie Fahrräder unter einer eigenen Marke anbieten?
Dirk Zedler: Grundsätzlich gilt: Wer seinen Namen bzw. seine Marke auf ein Produkt klebt, gilt vor dem Gesetz zunächst als Hersteller. Man übernimmt damit in vollem Umfang die Rolle eines Fahrradherstellers. Und damit auch alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz und ähnlichen Gesetzen ergeben.
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SAZbike: Was muss der Händler außerdem beachten, wenn er Fahrräder selbst aufbaut?
Dirk Zedler: Wichtig ist auf jeden Fall noch, dass der Händler mit seinen selbst aufgebauten Fahrrädern auch eine Bedienungsanleitung mitliefert - und zwar in Landessprache. Es gibt inzwischen BGH-Urteile, also von höchster Instanz, wo ein Hersteller von Getränkeautomaten zu Schadenersatz nach einer Fehlbedienung verurteilt wurde, weil dem Gerät nur eine englische Bedienungsanleitung beilag. Solche Dinge bekommen in der Rechtsprechung immer mehr Gewicht. Außerdem sind Bedienungsanleitungen nicht nur unter dem Haftungsaspekt wichtig, sondern auch ein guter Kundenservice.
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Das Interview mit Dirk Zedler führte SAZbike-Redakteur Markus Fritsch.