Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

TOUR 02/2013
Lesedauer 1:45 Minuten

Ihr gutes Recht

Knackende Tretlager, abblätternder Lack oder ein Riss im Rahmen – kein Fahrrad ist vor Schäden gefeit. Gut wenn man weiß, welche Rechte man als Käufer hat. TOUR klärt, worauf Sie sich berufen können.

Die Sonne scheint, der Carbonrahmen glänzt und der leise Lauf der Kette ist das einzige Geräusch in der ruhigen Landschaft. So soll Rennradfahren sein. So lange alles rund läuft, sind Radfahrer und Händler beste Freunde. Man teilt das Hobby und hat Freude an der feinen Technik. Was aber, wenn die Kette unablässig hin und her springt oder Risse die Rahmenoberfläche durchziehen? Dann werden Kunde und Händler oft erbitterte Feinde – auch weil beide Seiten in Sachen rechtliche Grundlagen allzu oft nicht sattelfest sind. (...)

SACHMÄNGELHAFTUNG

Sie freuen sich auf die erste Wochenendtour mit Ihrem ladenneuen Rennrad. Als Sie am Berg zum ersten Mal in den kleinsten Gang schalten, kracht es, die Kurbeln und das Hinterrad blockieren, mit Mühe vermeiden Sie einen Sturz. (...)

Ursache des Schlamassels ist falsche Justage – es greift die Sachmängelhaftung, Ihr Händler muss den ganzen Schaden ersetzen. Die Sachmängelhaftung hieß zuvor (gesetzliche) Gewährleistung, gilt ab Kaufdatum und regelt das Haftungsverhältnis zwischen Händler und Kunde. (...)


KURZ & KNAPP
Sachmängel- und Produkthaftung sind Gesetze zum Schutz des Verbrauchers. Eine Garantie über die Zweijahresfrist hinaus und Crash Replacement für den Fall eines Unfalls können bares Geld wert sein – achten Sie darauf beim Fahrradkauf!


GARANTIE UND CRASH REPLACEMENT

Zwei Jahre nach dem Kaufdatum endet die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Ob Sie im Schadensfall dann jemanden finden, der Ihre Kosten begleicht, hängt von der Garantie oder der Unfall-Ersatzregelung ab, die der Hersteller gewährt.  (...)

PRODUKTHAFTUNG

Selbst bei Schäden, die erst nach vielen Jahren auftreten, sind Sie als Verbraucher nicht völlig schutzlos. Die gesetzliche Produkthaftung verlangt von einem Hersteller, dass sein Produkt zehn Jahre ab Kaufdatum so sicher ist, dass davon keine Gefahren für den Nutzer und seine Umwelt ausgehen. (...)


KOMMENTAR
Gesetze und Garantien sind wie Spielregeln im Fußball. Nur durch diese wird den beteiligten Parteien die Grundlage für eine faire Auseinandersetzung geboten. Gesetze regeln Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Als Kunde sollte man nicht nur auf das geringste Gewicht oder die schönste Farbe achten, sondern Belege und Garantiebedingungen kontrollieren, sorgfältig aufbewahren und die Hinweise des Herstellers zu Inspektionen beachten und diese durchführen. Nur so wird Ersatz im Schadenfall möglich werden. Verhärten dennoch die Fronten, hilft meist nur der Gang zum Rechtsanwalt, der – bei Bedarf im Zusammenspiel mit einem Sachverständigen – zur Klärung beitragen wird.


DIRK ZEDLER
Fahrrad-Sachverständiger, Ludwigsburg


Falls Sie mehr lesen wollen, fordern Sie entweder das entsprechende Heft beim Delius-Klasing-Verlag an oder (falls das Heft dort vergriffen sein sollte) schicken Sie uns einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (DIN A4) und € 3,- in Briefmarken zusammen mit einer kurzen Notiz, welchen Artikel Sie anfordern wollen. Wir werden Ihnen dann umgehend eine Kopie des entsprechenden Artikels zusenden.

Zurück