SAZbike 16.07.2018
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Neue Leitfäden für Bauteiletausch an E-Bikes

Die Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs hat die zwei Leitfäden zum Bauteiletausch an elektrischen Fahrrädern (25 km/h und 45 km/h) aktualisiert.

Diese Organisationen bilden den Arbeitskreis

Der „Leitfaden für den Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h“ wurde um eine Kategorie erweitert. In der neuen „Kategorie 5“ sind besondere Hinweise zum Anbau von Zubehör aufgeführt. „Dies wurde notwendig, da es gehäuft Anfragen von Fachhändlern gab, die beim Anbau von Zubehör unsicher waren“, heißt es in einem Statement des Arbeitskreises. Damit sei nun auch die Nachrüstung von Zubehör wie Lenkerhörnchen, Frontkörben oder Kindersitzen geklärt.

Beim „Leitfaden für den Bauteiletausch bei schnellen E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h“ wurden in der Kategorie 2 (Bauteile, die nur bei Vorliegen eines gültigen Prüfzeugnisses getauscht werden dürfen) die Bremsanlagen ergänzt und in der Kategorie 4 (besondere Hinweise bei Anbau von Zubehör) Hinweise zu Frontkörben, Fahrradtaschen und Lenkerhörnchen ergänzt. Die Leitfäden können auf Deutsch, Englisch und Französisch hier heruntergeladen werden.

An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs sind die folgenden Verbände und Firmen beteiligt: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, Velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Erst vor kurzer Zeit hatte die Arbeitsgemeinschaft zwei Merkblätter zum Tuning von Pedelecs und zum Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektromotoren veröffentlicht.

Autor: Tillman Lambert

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