velobiz.de, 06.07.2018
Lesedauer 1:00 Minute

Zwei Leitfäden als Orientierung für den Fachhandel erarbeitet

Die Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs hat zwei Merkblätter zu den Themen „Tuning von Pedelecs“ und „Nachrüstung von Fahrrädern“ erarbeitet und nun veröffentlicht. Darin wird auf jeweils einer Seite übersichtlich erläutert, wann von Tuning oder Nachrüstung gesprochen wird, welche Folgen das für das jeweilige Fahrzeug hat und welche rechtlichen Konsequenzen für den Händler bzw. den Fahrzeugnutzer zu erwarten sind.

Gemeinsame Initiative unterstützt den Fachhandel

„Die Merkblätter dienen dem Fachhandel zur Orientierung und ermöglichen einen kompetenten Umgang mit entsprechenden Kundenanfragen“.

Bereits Ende 2015 hatten die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr folgte dann – in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland und velotech.de – ein entsprechender Leitfaden auch für schnelle E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h.

Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen, die ein CE-Zeichen aufweisen, verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch die Leitfäden, die als Handlungsempfehlung einzustufen sind, klar geregelt.

An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs sind die folgenden Verbände und Firmen beteiligt: Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad- Industrie-Verband (ZIV).

Autor: Jürgen Wetzstein

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