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RadMarkt, 05/2016
Lesedauer 2:30 Minuten

Dirk Zedler: Tauschteile-Katalog für Pedelecs

Mehr Sicherheit beim Umbau und bei der Reparatur von Pedelecs erlangen Fahrradwerkstätten, wenn sie sich dabei an den Tauschteile-Katalog halten, den VSF und ZIV gemeinsam mit dem Zedler-lnstitut für Fahrradtechnik und -Sicherheit erarbeitet haben.

Hintergrund und Umsetzung erläuterte Dirk Zedler: Wegen der Motorisierung unterliegen Pedelecs im Gegensatz zu Fahrrädern der CE-Kennzeichnungspflicht. Wer Pedelecs in der EU in den Verkehr bringt (als Hersteller oder Importeur), bestätigt mit dem CE-Kennzeichen, dass das Produkt den relevanten Sicherheitsbestimmungen (unter anderem dem Produktsicherheitsgesetz) entspricht und entsprechende Stücklisten, Prüfprotokolle und Risikobeurteilungen vorliegen. Bisher wurde die Korrektheit der Kennzeichnung nur im Falle eines Unfalles überprüft. Inzwischen werde aber vorsorglich geprüft und die missbräuchliche Verwendung des Kennzeichens sei strafbar.

In der Werkstattpraxis bedeutet das nun, dass der Händler eigentlich am Pedelec nichts verändern darf, zum Beispiel nicht einfach den Lenker tauschen darf, weil das Fahrzeug dann nicht mehr der Stückliste entspricht, auf der die CE-Kennzeichnung beruhte, und einer erneuten Risikoanalyse bedarf. Wenn man etwa einen geraden Lenker durch einen Bananenlenker ersetzt, sei das ja auch sinnvoll, erläuterte Zedler, denn durch die dann veränderte Haltung des Fahrers ändere sich die Achslast und das Pedelec fahre komplett anders.

lm Reparaturfall sollte die Werkstatt also ein Originalteil verwenden. Wenn es das aber nicht mehr gibt, weil der Teilehersteller es aus dem Programm genommen hat, sollte man sich für das Alternativteil die Freigabe des Fahrzeugherstellers einholen beziehungsweise an den Tauschteilekatalog halten. Der Leitfaden unterteilt die Bauteile in verschiedene Kategorien: zum Beispiel solche, für die nur der Pedelec-Hersteller die Freigabe erteilen kann, solche, für die die
Freigabe auch vom Teilehersteller erfolgen kann oder solche, für die keine spezielle Freigabe nötig ist. So kann man etwa den Schlauch ersetzen, so lange das Ventil das gleiche ist. Auch für Umbauten gibt es einen plausiblen Rahmen: Es ist etwa möglich, einen Lenker mit etwas anderer Kröpfung anzubauen, sofern man dafür die Längen der Züge nicht verändern muss. Sämtliche Umbauten sollte die Werkstatt schriftlich dokumentieren.

Gesetzescharakter könne der Leitfaden nicht haben, er sei ein pragmatischer Ansatz, was man ohne Sicherheitsrisiko machen kann. Zedler sieht in der CE-Kennzeichnungspflicht auch eine Chance: Sie führe zu mehr Sicherheit für die Benutzer, denn der Händler kann den Kunden erklären, warum er etwas Absurdes nicht umbauen möchte und auch gar nicht darf. Zweitens entstehe bei den Kunden eine höhere Markentreue: Wenn beispielsweise Flyer sagen würde "Alle Humpert-Lenker Level 5 bis 6 könnt ihr benutzen", dann entscheide sich der Kunde auch dafür. Zudem erwartet Zedler eine weitere Professionalisierung der Branche, denn gute Hersteller und Händler werden sich durchsetzen.

Text/Foto:vz

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