All about bicycles, electric-assisted bikes, technology and safety in the press

The most common safety risks that we come across in our daily work around bicycle safety, technology and operating instructions are also published by us in articles in the leading German special-interest magazines TOUR (Europe's road bike magazine no. 1), BIKE (Europe's mountain bike magazine no. 1), MYBIKE and EMTB in order to make this information, which is important for the industry, available to a wider public.

For many years now, the Eurobike Show Daily, trade fair magazine of the annual Eurobike Show, has also given us the opportunity to publish our view of major developments in the cycle industry in full-page articles.

We also speak regularly in independent expert presentations about all areas of bicycle technology and the bicycle market. In addition, we are quoted by further special-interest magazines of the industry and the trade as well as increasingly by radio and television in their media reports, which shows us that we are spot on with our advice. The section "News" informs you about the latest news from our specialist areas. The reports and publications of this section are listed chronologically or according to areas of interest.

MYBIKE 06/2021
Lesedauer 1:30 Minuten

Zweites Leben fürs Fahrrad

Ähnlich wie Katzen haben auch Fahrräder oft mehrere Leben:

Kauft sich sein Besitzer ein neues, wandert das alte Rad oft für einen schmalen Taler in neue Hände. In Zeiten leer gekaufter Bikeshops und stockender Lieferketten ist ein Second-Hand-Bike eine attraktive Lösung, nicht nur für Sparfüchse.

(…)

Autor: Jochen Donner

Interview

Dipl.-Ing. Dirk Zedler
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder und Elektrofahrräder (IHK Stuttgart)

MYBIKE: Gibt es denn nach Fahrrad-Gebrauchtkäufen häufig Streitfälle bei Gericht?
Leider ja, Tendenz steigend. Zudem werden die Verfahren verbitterter geführt und sind daher oft langwierig. Oft wären diese Fälle allerdings vermeidbar.

Worum geht es?
Klassiker sind der in Verkaufsanzeigen oft beschriebene einwand- oder unfallfreie Zustand. Daher rate ich Verkäufern dringend, das gebrauchte Fahrrad umfangreich fotografisch zu dokumentieren und sämtliche Belege über Reparaturen, Wartungsarbeiten sowie die Bedienungsanleitung aufzubewahren und offenzulegen.
Neu hinzugekommen sind Streitigkeiten um die Reichweite bei Pedelecs. Käufer sollten nicht nur den optischen Zustand und z.B. die Bremsbeläge prüfen, sondern ausgiebig Probe fahren. Gerade bei Pedelecs reichen dafür wenige hundert Meter nicht, denn da funktionieren Beleuchtung und Antrieb. Nur wenn man mindestens 20 km fährt, kann man in etwa abschätzen, was der Akku noch bringt.

Wie kann man sich darüber hinaus absichern?
Oft sehen wir formlose und wenig aussagekräftige Kaufverträge. Besser sind da Musterkaufverträge, z.B. vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (Download: adfc.de).
Darin werden die wesentlichen Daten abgefragt und insbesondere auch die Haftungsthemen geregelt. Bei Verkauf von privat schließt der Verkäufer Sachmängelhaftung und Garantie typischerweise aus. Ein Händler darf dies hingegen nicht, er kann die gesetzliche Sachmängelhaftung lediglich von 2 Jahren bei Neuware auf ein Jahr bei gebrauchten Fahrrädern einschränken. Positiv für Käufer: Innerhalb der ersten 6 Monate muss ein gewerblicher Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht vorlag, erst danach der private Käufer. Ob ein Händler darüber hinaus eine zusätzliche Garantie gibt, bleibt ihm überlassen. Die Garantie der Hersteller verfällt in der Regel beim Gebrauchtkauf, das heißt, sie ist nicht auf den Käufer übertragbar.


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