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We also speak regularly in independent expert presentations about all areas of bicycle technology and the bicycle market. In addition, we are quoted by further special-interest magazines of the industry and the trade as well as increasingly by radio and television in their media reports, which shows us that we are spot on with our advice. The section "News" informs you about the latest news from our specialist areas. The reports and publications of this section are listed chronologically or according to areas of interest.

Eurobike Show Daily 2018 - Tag 2
Lesedauer 8:00 Minuten

Pedelec – Do it yourself?

Immer mehr Elektromotoren samt Akku und Steuerung werden als Nachrüstsätze angeboten. Macht das Sinn und ist das überhaupt erlaubt? 

Selbst die letzten Zweifler müssten mittlerweile eingesehen haben, dass Pedelecs nicht mehr aufzuhalten sind. Berge und (Kinder-)Anhänger sind kein Hindernis mehr, Fahrten in der Stadt sind nahezu mühelos und man schwitzt kaum mehr. Neben den Vorteilen entsteht typischerweise eine Gruppendynamik. Hat ein Radfahrer im Freundeskreis ein E-Bike, müssen die anderen Nachziehen. Dabei hat sich die Kundschaft in den vergangenen zwei, drei Jahren deutlich erweitert. Kauften noch vor wenigen Jahren ausschließlich ältere Herrschaften ein Elektrorad, ist es heute geradezu in Mode und selbst sportliche Fahrräder wie Mountainbikes und Rennräder werden immer häufiger elektrifiziert.

Trotz des attraktiven Marktes an kompletten Pedelecs vieler engagierter und seriöser Hersteller, gibt es mehr und mehr Angebote an Bausätzen, mit denen aus einem Fahrrad ein Elektrofahrrad gebaut werden kann. Mit Preisen ab rund 800 Euro für Hinterrad, Akku und Verkabelung klingt dies auch überaus attraktiv. Demgegenüber stehen allerdings mehrere weiche, aber auch harte Fakten, die gegen das Pedelec im Eigenaufbau sprechen. Und für Radhändler ist der Umbau schlicht verboten. Hier die Fakten:

Der Preis

Günstige Umbausätze sind technisch betrachtet von sehr einfacher Machart. Man könnte auch sagen, sie repräsentieren den Stand der Technik von vor mehr als zehn Jahren. In Anbetracht des enormen Fortschritts elektronischer Geräte "eine Welt". Sensorik, Batterie-Management und Akkuqualität sind weit weg vom etablierten Standard guter Systemhersteller wie beispielsweise Bosch, Brose, GO SwissDrive, Shimano, Yamaha etc. Daher macht Umrüsten mit solchen Billigsystemen keinen Sinn, Fahrspaß und -sicherheit bleiben schlicht auf der Strecke. Auch hochwertige Systeme sind verfügbar, allerdings liegen deren Preise fast schon auf Höhe eines Pedelecs "von der Stange" zu Ausverkaufspreisen. Rechnet man noch das Basisrad und die Arbeitszeit, spricht auch kostenseitig kaum mehr etwas dafür.

Die Mehrbelastung

Motoren und Akkus bringen mehr Gewicht und mehr Dynamik ins Fahrrad. Durch den Zusatzschub werden zudem Berge erklommen und anschließend wieder hinab gerollt. Gepäck und Kinderanhänger sind für den Fahrer fast keine Last mehr, weshalb häufiger transportiert wird. Daher ist es einfach nachvollziehbar, dass dadurch die Belastungen auf die Bauteile des Fahrrades stark steigen. Die gute Nachricht, dass Pedelec-Fahrer in der Regel deutlich mehr Kilometer pro Jahr fahren, wird hier allerdings zur Negativen. Die erwiesenermaßen höheren Lasten werden noch häufiger in das Fahrrad eingebracht. Für die aufsummierten Mehrbelastungen sind bisherige Fahrräder typischerweise gar nicht ausgelegt, Materialversagen mit nicht vorhersehbaren Folgen kann die Folge sein.

Die Fahrdynamik

Konventionelle Fahrräder sind nicht dafür entwickelt Akku und Motor solide und ausbalanciert aufzunehmen. Gepäckträger-Lösungen sind mit Vorsicht zu genießen, da an das Fahrrad eine große Masse in ungünstiger Position d.h. mit großem Hebel anmontiert wird. Häufig schwingt sich die Masse auf, weshalb das gesamte Fahrrad dann gefährlich flattern kann. Ein weiteres Problem: Mit dem Akku auf dem Gepäckträger kommt es vermehrt zu Brüchen. Bei der alternativen Flaschenhalter-Lösung verliert man die beste Stelle um eine Radflasche anzubringen.

Die Gesetzeslage

All das mag man abtun, aber die europaweit geltenden Gesetze dürfen vom Radhändler keinesfalls außer acht gelassen werden. Durch den Einbau eines Motors wird ein Fahrrad rechtlich zur Maschine. Eine solche muss einem aufwändigen Konformitätsprozess unterzogen werden. Erst nach erfolgreichem Durchlaufen aller anzuwendenden Normen, Prüfungen und der zwingend vorgeschriebenen technischen Dokumentation, darf das Rad am Markt bereit gestellt, d.h. ausgeliehen oder ausgeliefert, werden. Nach außen signalisiert werden muss die Konformität mit der CE-Kennzeichnung, diese Plakette wiederum muss genau fest geschriebene Inhalte enthalten.

Mit dem CE-Zeichen signalisiert der Anbringer beispielsweise, dass das Pedelec betriebsfest ist. Das kann ein Händler schlicht nicht wissen. Erstens kann er die Haltbarkeit im Neuzustand nicht kennen und zweitens weiß er nicht, wie stark das gebrauchte Fahrrad bereits genutzt wurde und ob es zwischenzeitlich eventuell schon in Unfälle oder relevante Stürze verwickelt war.

Aus diesen Gründen kann auch eine zwingend vorgeschriebene Risikoanalyse nicht erfolgversprechend angegangen werden.
Ein weiterer Punkt ist die elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung, die ebenfalls erforderlich ist. Allein deren Kosten liegen über dem Preis eines seriösen City-Pedelecs zum regulären Verkaufspreis.

Wer nun denkt, dass er einfach mit CE kennzeichnet und die Arbeit außen vor lässt, geht ebenfalls fehl. Im europaweit gültigen Produktsicherheitsgesetz steht explizit, dass es verboten ist, ein Produkt am Markt bereit zu stellen, wenn es nicht gekennzeichnet ist.

Die möglichen Konsequenzen

Der Lieferant des Motors ist fein raus, er ist für die gesamte Maschine nicht verantwortlich. Auch der Fahrradhersteller kann sich freuen. Durch den Einbau des Motors wird der Händler zum Hersteller. Damit übernimmt der Händler alle Herstellerpflichten und die komplette Haftung. Im Fall des Falles ist nicht nur die eigentliche Herstellergarantie verloren, der Händler haftet darüber hinaus für eintretende Schäden, die im Falle eines z.B. aufgrund von Materialversagen eingetretenen Unfalls in die zig-, ja hunderttausende Euro gehen können.

Fazit

Die eigentliche Frage ist nicht, ob die Montage geht oder nicht geht und auch nicht, ob sich der Einbau lohnt. Die europaweit gültigen Gesetze lassen es nicht zu, dass ein Radhändler Antriebe in bestehende Fahrräder einbaut. Es ist schlicht verboten, dass ein Fahrrad-Händler solche Nachrüstsätze verbaut.

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

Foto: zedler.de

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