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cargobike.jetzt, 11.01.2021
Lesedauer 5:35 Minuten

Produktsicherheit für Schwerlasträder: Was bringt die Lastenrad-DIN?

Die Fahrrad-Prüfer Dirk Zedler und Marcus Schröder im Interview über die Anwendbarkeit der neuen Lastenrad-DIN auf Schwerlasträder.

Sie werden immer relevanter für nachhaltige Logistik und der Bund bezuschusst den Kauf mit bis 2.500 Euro: Gewerbliche Schwerlasträder mit Pedelec25-Antrieb und einem Gesamtgewicht von teils 500 Kilogramm.

Das deutsche Verkehrsrecht kennt keine Obergrenze beim Gewicht eines Fahrrads. Rechtlich gesehen sind Schwerlasträder zulassungs- und führerscheinfreie Fahrräder wenn die elektrische Tretunterstützung im Rahmen eines Pedlec25-Antriebs bleibt. Das heißt: maximal 250 Watt Nenndauerleistung. Der Fahrradstatus ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Schwerlastenräder für Unternehmen eine attraktive Alternativen zu Diesel-Fahrzeugen sind – so wie es die Politik wünscht.

(...)

cargobike.jetzt hat nachgefragt bei zwei deutschen Fahrrad-Prüfern mit Cargobike-Expertise: Dirk Zedler vom Zedler Institut und Marcus Schröder von EFBE Prüftechnik.

Interview: Was bringt die Lastenrad-DIN für Schwerlasträder?

cargobike.jetzt: Können Hersteller von Schwerlasträdern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 300 Kilogramm die Lastenrad-DIN 79010 auf modifizierte Weise anwenden und anschließend ihre Cargobikes als DIN-geprüft deklarieren?

Marcus Schröder: Anwenden – absolut! Aber mit den gebotenen Anpassungen und mit Augenmaß. Als DIN-geprüft deklarieren – nein! Ich sehe das als “geprüft in Anlehnung an DIN 79010”.

cargobike.jetzt: In welcher Form müssen Hersteller dabei das größere Gewicht berücksichtigen?

Marcus Schröder: Es braucht Skalierungen der vorgesehenen Festigkeitsprüfungen von Bauteilen, der Bremsprüfungen und anderer relevanter Elemente der DIN. Und an irgendeinem Punkt funktioniert eine Fahrradnorm auch einfach nicht mehr. Wir haben Dreiräder über 300 Kilogramm geprüft, und das war absolut ok. Aber wir haben auch schon Aufträge abgelehnt, wenn wir den Eindruck hatten, dass wir einem Schwerlastrad mit Prüfungen nach einer Fahrradnorm nicht gerecht werden können.

cargobike.jetzt: Welche haftungsrechtlichen Unterschiede gäbe es für Hersteller und Nutzer von Schwerlasträdern, die „geprüft in Anlehnung an DIN 79010“ sind im Vergleich zu DIN-geprüften Cargobikes, die innerhalb des Geltungsspielraums der Norm liegen?

Dirk Zedler: Hier wird es hauptsächlich juristisch. Aus meiner Praxis als Sachverständiger kann ich folgendes berichten:
Im Produktsicherheitsgesetz steht explizit, dass bei der Beurteilung der Sicherheit eines Produkts Normen herangezogen werden können. Es gibt höchstrichterliche Urteile, bei denen bestätigt wurde, dass ein Richter im Streitfall auch eine Norm nicht berücksichtigen muss, sondern andere oder höhere Maßstäbe anlegen kann, wenn diese begründbar sind. Dies kann auf Hersteller übertragen werden.

Die Erfüllung der DIN 79010 führt generell auch nicht zu einer pauschalen Enthaftung eines Lastenrad-Herstellers. Schließlich ist eine Norm nur eine Übereinkunft interessierter Kreise. Bei der DIN 79010 kommt hinzu, dass sie aktuell nur von deutschen Experten erarbeitet wurde. Anders sieht es bei der DIN EN 15194 für Pedelecs aus. Diese ist unter der europäischen Maschinenrichtlinie „harmonisiert“ und hat daher „Gesetzescharakter“. Dennoch muss auch hier mehr geprüft werden, wenn der Anwendungsbereich z.B. beim Gewicht überschritten wird [Anmerkung cargobike.jetzt: Der Anwendungsbereich der DIN EN 15194 geht bis 120 Kilo zulässiges Gesamtgewicht].

Das heißt, egal ob innerhalb der definierten Gewichtsgrenzen der DIN 79010 oder darüber: In jedem Schadensfall wird die konkrete Sachlage aufgerollt und idealerweise kommen dabei kompetente Sachverständige zu Wort.

An der Sorgfaltspflicht jedes einzelnen Herstellers zusammen mit seinem gewählten Prüfpartner führt deswegen kein DIN-Weg vorbei. Eine finale Aussage wird im Schadensfall meist ein Gericht fällen müssen, da auch Anwälte oft konträre Ansichten haben.

Im Ergebnis heißt dies für Hersteller von Schwerlasträdern:
• Es ist eine gute Idee, sich an der DIN 79010 zu orientieren.
• Die DIN muss dafür auf Vollständigkeit geprüft werden (was sie nicht ist), und ihre Anwendbarkeit ist zu begründen.
• Es muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, die die Schwächen der Konstruktion und der Anwendbarkeit der Norm, sowie die verbleibenden Restrisiken und Handlungsfelder in der Konstruktion und Herstellung schonungslos offen legt.
• Ja, wie Marcus bereits gesagt hat: „Geprüft in Anlehnung an DIN 79010“ wäre dann der richtige Terminus, der vom Hersteller verwenden werden könnte.

Dirk Zedler ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder und E-Bikes und Geschäftsführer des Zedler-Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit sowie Mitglied im DIN-Normenausschuss Fahrräder für allgemeine und sportliche Benutzung.

Marcus Schröder ist Geschäftsführer von EFBE Prüftechnik, einem Prüflabor für mechanische Prüfungen an Fahrrädern und Komponenten sowie Mitglied der Lastenrad-Arbeitskreise des DIN-Instituts und des Europäischen Komitees für Normung (CEN).

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

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