All about bicycles, electric-assisted bikes, technology and safety in the press

The most common safety risks that we come across in our daily work around bicycle safety, technology and operating instructions are also published by us in articles in the leading German special-interest magazines TOUR (Europe's road bike magazine no. 1), BIKE (Europe's mountain bike magazine no. 1), MYBIKE and EMTB in order to make this information, which is important for the industry, available to a wider public.

For many years now, the Eurobike Show Daily, trade fair magazine of the annual Eurobike Show, has also given us the opportunity to publish our view of major developments in the cycle industry in full-page articles.

We also speak regularly in independent expert presentations about all areas of bicycle technology and the bicycle market. In addition, we are quoted by further special-interest magazines of the industry and the trade as well as increasingly by radio and television in their media reports, which shows us that we are spot on with our advice. The section "News" informs you about the latest news from our specialist areas. The reports and publications of this section are listed chronologically or according to areas of interest.

Eurobike Show Daily 2015 - Tag 3+4
Lesedauer 6:30 Minuten

Quo Vadis S-Pedelec?

25 km / h schnelle Epac sind in den meisten Ländern der EU vom Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Glaubt man den in einigen Märkten ermittelten Statistiken, liegen die Verkaufszahlen oberhalb von 10 % des gesamten Fahrradverkaufs. Ein Schattendasein fristet dagegen der Markt der schnellen EPACs, nur wenige tausend gehen vom Händler zum Kunden.

Gründe dafür gibt es einige, wobei der Hauptgrund sehr wahrscheinlich in einigen Ländern der begrenzte Einsatzbereich ist. In den Kernmärkten sind Radwege innerorts tabu, die erlaubte Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Straße liegt jedoch bei 50 km/h. Schnelle Pedelecs schaffen jedoch allenfalls 45 km/h und das auch nur, wenn sich der Fahrer etwas anstrengt. Verschwitzt möchte man mit dem Pedelec jedoch nicht ankommen, weshalb die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit typischerweise darunter liegt. Viele Fahrer von schnellen EPACs fühlen sich daher im Verkehr unwohl und reagieren, indem sie Rückspiegel, Seitenstrahler und Kennzeichen samt Halter abschrauben. Ohne offensichtliche Erkennungsmerkmale nutzen sie Radwege, Parkanlagen und ähnliches und sind illegal unterwegs. Kommt es zum Unfall, kann dies empfindliche Konsequenzen haben.

Mittelfristig wird dies den großen Versicherern und der Politik missfallen, was in letzter Konsequenz beispielsweise ein generelles Verbot der schnellen EPAC nach sich ziehen könnte. Daher muss sich die Fahrradbranche mit den Verkehrsverbänden zusammen raufen und Lobbyarbeit betreiben, damit die Verkehrsregeln der neue Art der Mobilität die Türen öffnen. Denn eins steht fest, ein schnelles EPAC ist ein guter Kraftfahrzeugersatz, gerade für Pendler, die von außerhalb in die Stadt wollen.

Neue Regeln für type approval für schnelle EPACs

Neben der beschränkten Nutzbarkeit in einigen Ländern ist die Unsicherheit hinsichtlich der Typgenehmigung bei vielen Herstellern spürbar. Hier greifen neue Rahmenbedingungen, die die EU verabschiedet hat. Gerade hinsichtlich der technischen Seite ändert sich in den nächsten Jahren einiges. Die EU-Verordnung Nr. 168/2013 tritt ab 01.01.2017 in Kraft. Damit wird die bisherige 2002/24/EG aufgehoben. Typgenehmigungen, die davor erteilt wurden bleiben jedoch gültig. Auch nach 2017 werden Einzelgenehmigungen nach dem bisherigen Vorgehen erteilt.

In der neuen Verordnung ist die Typgenehmigung präziser geregelt worden. Basierend darauf ist die Produktionskontinuität deutlich enger festgeschrieben. Zudem werden umfassende Erweiterungen hinsichtlich der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten der EU eingeführt. Um Chancengleichheit herzustellen, benötigen Hersteller, die nicht in der EU ansässig sind, einen Bevollmächtigten in der EU. Zudem muss jeder Hersteller innerhalb der EU Marktbeobachtung hinsichtlich möglicher Sicherheitsrisiken durchführen. Der Bevollmächtigte hierfür kann der gleiche wie der Einführer oder Vertreiber sein.

Die Durchführung von Rückrufaktionen und die Pflichten des Herstellers und des Händlers zu Korrekturmaßnahmen sind genau geregelt. Der Hersteller muss vor Erteilung der Typgenehmigung zudem erklären, dass er im Falle eines Rückrufs den Behörden unverzüglich ingenieursmäßige Berechnungen, Simulationen oder Prüfergebnisse der Untersuchung der Bauteile zur Verfügung stellen kann. Eine Genehmigung darf verweigert werden, wenn Zweifel bestehen, dass der Hersteller dazu in der Lage ist. D.h. dass es zu spät ist, Prüfprotokolle der einzelnen Bauteile zusammen zu klauben, wenn die ersten Versagensfälle mit Auswirkung auf die Sicherheit des Benutzers im Markt eingetreten sind. Hersteller müssen vor der Typgenehmigung die Hausaufgaben sorgfältig machen. Die Denkweise, das Material hat bisher gehalten, das wird schon weiterhin funktionieren, ist endgültig vorbei. Der Anspruch an die Genehmigung ein schnelles EPAC ist dem eines Kraftfahrzeugs gleich.

Damit die Wartung der Fahrzeuge flächendeckend ermöglicht wird, müssen technische Dokumentationen, z.B. Wartungs- und Reparaturinformationen, gegen eine angemessene Gebühr auch unabhängigen Wirtschaftsakteuren, z.B. freien Werkstätten, zugänglich gemacht werden.

(...)

Autor: Dirk Zedler

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

Go back