All about bicycles, electric-assisted bikes, technology and safety in the press

The most common safety risks that we come across in our daily work around bicycle safety, technology and operating instructions are also published by us in articles in the leading German special-interest magazines TOUR (Europe's road bike magazine no. 1), BIKE (Europe's mountain bike magazine no. 1), MYBIKE and EMTB in order to make this information, which is important for the industry, available to a wider public.

For many years now, the Eurobike Show Daily, trade fair magazine of the annual Eurobike Show, has also given us the opportunity to publish our view of major developments in the cycle industry in full-page articles.

We also speak regularly in independent expert presentations about all areas of bicycle technology and the bicycle market. In addition, we are quoted by further special-interest magazines of the industry and the trade as well as increasingly by radio and television in their media reports, which shows us that we are spot on with our advice. The section "News" informs you about the latest news from our specialist areas. The reports and publications of this section are listed chronologically or according to areas of interest.

TOUR 08/2003
Lesedauer 5:45 Minuten

Crashkurs

Bei Unfällen zieht der Radfahrer mangels Knautschzone und Airbag meist den Kürzeren. Doch damit nicht genug. Den Schaden ersetzt zu bekommen, ist oft schwierig und kann Monate dauern. Hier steht, wie's einfacher und schneller geht

Unangenehmes beiseite zu schieben, ist eine zutiefst menschliche Eigenschaft - auch wenn wir wissen, dass genau diese Eigenschaft alles nur schlimmer macht. So drücken wir uns vor dem Zahnarzt, obwohl die Kasse dann für die Folgen nicht mehr aufkommt, verbummeln die Steuererklärung, obwohl wir zwangsversteuert werden, und fahren Auto, als gäbe es das Ozonloch nicht. Auch unser Hobby Radsport wollen wir uns nicht von düsteren Unfallstatistiken verderben lassen. "Wird schon nichts passieren", denken wir. Doch es passiert was - und zwar häufiger als uns lieb ist.

Seien wir also mal vernünftig und sehen den traurigen Tatsachen ins Auge: Mehr als 70.000 Radfahrer verunglückten laut Statistischem Bundesamt vergangenes Jahr im Straßenverkehr, drei Viertel von ihnen kollidierten mit einem Auto - wobei in 61 Prozent dieser Fälle der Autofahrer der Hauptschuldige war. 6,1 Prozent der Unfälle passierten zwischen Radfahrern und Fußgängern, wobei hier meistens (63 Prozent) die Radler die Hauptschuld trugen. Die Dunkelziffer dürfte allerdings noch weit größer sein, da Radunfälle der Polizei oft nicht gemeldet werden, so dass sie in der Statistik gar nicht auftauchen.

Zwar kann man als Radfahrer mithelfen, Unfälle zu vermeiden: Eine defensive Fahrweise schont auch Fußgänger, und auffällige, helle Kleidung schützt besser vor unachtsamen Autofahrern. Schließlich ist die häufigste Unfallursache, dass Autofahrer Radfahrer übersehen oder ihre Geschwindigkeit unterschätzen. Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen werden Unfälle weiter passieren. Was man dann noch tun kann: die Folgen mildern und ein langwieriges Hickhack vermeiden. Denn das Letzte, was man nach so einem Zusammenprall mit mehr oder minder schweren Folgen braucht, sind monatelange Auseinandersetzungen um Schuldfrage und Kostenerstattung.

Grundsätzlich hat ein Geschädigter nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall das Recht, wieder so gestellt zu werden wie vorher. Da der Unfall natürlich nicht rückgängig zu machen ist, müssen der Verursacher oder dessen Versicherung den Schaden mit Geld regulieren. Sind beide Parteien schuld, wird die Schadensregulierung je nach Schuldanteil aufgeteilt. Jeder Geschädigte hat dabei die Pflicht, den Schaden zu belegen. Bei materiellen Schäden helfen Radhändler und Sachverständige, bei physischen Schäden der Arzt.

Auffällig ist, dass die Regulierung von Schäden aus Fahrradunfällen häufig sehr unprofessionell verläuft. Das beginnt schon bei der Dokumentation des Geschehens am Unfallort - die wenigsten Polizisten wissen die Schadenshöhe am Rad richtig einzuschätzen - und reicht bis zu den Versicherungen, wo mancher Sachbearbeiter sein Fahrradwissen nur Baumarktprospekten bezieht.

Es lohnt sich also, vorher zu wissen, was man im Fall des Falles tun kann - auch wenn wir Ihnen wünschen, dass Sie dieses Wissen niemals einsetzen müssen. Also: Lesen Sie unsere Tipps. Danach können Sie ruhig alle Statistiken vergessen und wieder unbeschwert Rad fahren.

Am Unfallort:

Erste Hilfe und Dokumentation

Unfallstelle sichern
Rettungsdienst und Polizei alarmieren
Verletzte versorgen, Erste Hilfe leisten
Personalien von Zeugen aufschreiben
bei schweren Unfällen Lage von Fahrzeugen, Teilen oder Kleidung nicht verändern, bis die Polizei eintrifft
bei Verletzungen Strafantrag stellen
bei leichten Unfällen hauptsächlich mit Sachschäden Unfallstelle erst räumen, wenn die Lage der Fahrzeuge und Bremsspuren etc. angezeichnet wurden. Falls möglich, Fotos machen
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Personalien der Fahrer sowie Versicherung und Policenummer des Unfallgegners notieren
Skizze des Unfallortes mit Fahrtrichtungen, Lage der Fahrzeuge, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen anfertigen
Fahrbahnbeschaffenheit, Wetterlage und Uhrzeit festhalten. Unfallhergang in Stichworten notieren. Lassen Sie den Gegner unterschreiben

Zuhause:

Hilfe von Experten

vom Arzt untersuchen lassen, auch bei kleinen Verletzungen
Fahrrad nicht verändern, sondern für Kostenvoranschlag zum Radhändler bringen
Unfallgegner und dessen Versicherung anschreiben und die Schäden bzw. die Kosten zur Instandsetzung und weitere Kosten (z.B. Busfahrten zum Arzt, Fahrt zum Radhändler) beziffern. Legen Sie Kopien von allen Dokumenten bei
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung, sonst kann diese den Schaden ablehnen, wenn Sie eine Teilschuld trifft
Bei Verletzungen, aber auch bei größeren Sachschäden oder wenn Versicherung und/oder Unfallgegner nicht kooperativ sind, Rechtsanwalt (Schwerpunkt Verkehrsrecht!) und Sachverständigen beauftragen
Wenn die Schäden gering sind und das Rad repariert werden kann, die beschädigte Teile aufbewahren, bis der Fall abgeschlossen ist
Adressen von Anwälten, die sich auf Fahrradunfälle spezialisiert haben, gibt es beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club, Telefon 0421/346290, www.adfc.de 
Adressen von Fahrradsachverständigen über den Bundesverband der Fahrrad-Sachverständigen, Telefon 07141/386026 und über die Industrie und Handelskammern, www.ihk.de Sachgebiet 2675
Zentralruf der Autoversicherer, über den man die Adresse der gegnerischen Versicherung bekommt: Telefon 0180/2 50 26

Was nützt der Sachverständige?

Spezielle Fahrrad-Gutachter helfen, wenn keine (ausreichenden) Kaufbelege mehr für die beschädigten Teile existieren und/oder der Wert des Rades schwer einzuschätzen ist, weil es zum Beispiel stark umgebaut wurde. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten über Neu- und Zeitwert des Rades, wobei Letzterer bei Rädern wesentlich komplizierter festzulegen ist als etwa bei Autos. So ein Gutachten beschleunigt die Abwicklung meist deutlich. Es listet die Schäden auf und kalkuliert die Reparaturkosten. Erreichen oder übersteigen diese den Wert des Rades, prüft der Sachverständige, ob das Rad nach dem Unfall noch einen Restwert hat. Ist die Reparatur unwirtschaftlich und das ist meist der Fall, wenn der Rahmen beschädigt ist, steht dem Geschädigten der komplette Wiederbeschaffungswert zu, wenn er das beschädigte Rad dem Restwertaufkäufer überlässt. Behält er sein Rad, wird der Restwert abgezogen. In sehr seltenen Fällen kann ein Rad auch repariert werden, wenn die Kosten ein Drittel höher liegen, als dessen Wert beträgt. Dann muss es sich allerdings wirklich um ein Rad handeln, das nicht durch ein vergleichbares zu ersetzen ist.

Was die Versicherung übernimmt

Materielle Schäden: Die Versicherung zahlt die Reparatur oder den Zeitwert des Rades (den Neuwert erhält man nur bis wenige Wochen nach Kauf!). Dazu benötigt die Versicherung zusätzlich zu den Kopien der Kaufbelege (gilt auch zum Beispiel für Schäden an Kleidung, Gepäck oder Pulsuhr) entweder einen Kostenvoranschlag des Radhändlers oder ein Sachverständigen-Gutachten.

Physische Schäden: Ob eine Forderung nach Schmerzensgeld angemessen ist, klärt man am besten vorher mit dem Anwalt.

Gutachter: Übernimmt die Versicherung, wenn die Bagatellschadensgrenze überschritten ist (etwa 500 bis 700 Euro) oder wenn der Schaden am Rad nicht ohne sachverständige Beurteilung herauszufinden ist. Das ist bei Carbonrahmen der Fall, die äußerlich unversehrt scheinen können, aber im Inneren möglicherweise Risse in der Faserstruktur haben und damit bruchgefährdet sind. Die Prüfung von Carbonrahmen muss die Versicherung daher immer übernehmen. Am besten lässt man sich die Kostenübernahme vorher bestätigen.

Rechtsanwalt: Ist man nicht Schuld am Unfall, muss die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Ist die rechtliche Situation nicht klar, übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung das Honorar, sofern man eine abgeschlossen hat. Doch Achtung: Der Geschädigte unterliegt der so genannten Schadenminderungspflicht. Wer glaubt, zum Beispiel mit dem Besuch eines Rechtsanwaltes seiner Wahl am anderen Ende der Republik einen Kurzurlaub auf Kosten der Versicherung verbinden zu können, der irrt. Keine Versicherung kann gezwungen werden, solche Kilometerkosten zu zahlen.

Nutzungsausfall: Kann der Radfahrer nachweisen, dass er sein Fahrrad tatsächlich braucht, steht ihm ein so genannter Nutzungsausfall zu, der sich am Mietpreis für ein vergleichbares Rad orientiert (bisher wurden Tagessätze von 5 bis 10 Euro bezahlt). Damit diese Zeit nicht zu lange wird, sollte man Bagatellschäden schnell reparieren lassen, die beschädigten Teile aber aufbewahren. Klären Sie dies auch vorher mit Ihrer Versicherung.

Verdienstausfall: Kann bei Selbstständigen bezahlt werden - der Rechtsanwalt informiert, ob Aussicht auf Verdienstausfall besteht.

Sonstiges: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Fahrten mit dem eigenen Auto zum Arzt oder Radhändler übernimmt die Versicherung, wenn man Belege einreichen kann. Dazu kann man immer eine Kostenpauschale von 25 Euro (z.B. für Telefon, Porto) ansetzen.

Autor: Dirk Zedler; Foto: Daniel Simon

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