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TOUR 05/2022
Lesedauer 1:00 Minute

„Ein Billig-Belag würde vor Gericht Probleme machen“

Dipl.-Ing. Dirk Zedler, Sachverständiger und Experte für Fahrradsicherheit

Bremsenhersteller warnen, dass mit Belägen oder Scheiben von Fremdherstellern sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche erlöschen. Was bedeutet das, wenn es mit der Bremse ein Problem gibt?

Man muss genau unterscheiden zwischen Garantie und der Sachmängelhaftung, also der gesetzlichen Gewährleistung. Die Garantie kann der Bremsenhersteller in jedem Fall ablehnen, denn sie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Von der Sachmängelhaftung kann er sich aber nicht so einfach befreien. Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Mangel an der Bremse und der Modifikation bestehen. Das Problem muss also direkt auf die fremden Beläge oder Scheiben zurückzuführen sein, dann kann er die Haftung abwenden.

Kann ich mich auf den Hersteller der Beläge oder Scheiben berufen, der die Teile für eine bestimmte Bremse empfiehlt?
Man sollte den Hersteller der Fremdteile bei Problemen in jedem Fall einbeziehen. Namhafte Anbieter können im Zweifel nachweisen, dass ihre Produkte mit der jeweiligen Bremse funktionieren. Ich würde deswegen von billigen No-Name-Teilen abraten, auf denen nicht einmal ein Hersteller vermerkt ist. Sie würden vor Gericht wohl Probleme machen.

Wie häufig sind Probleme mit Fremdbelägen?
Wenn Teile von renommierten Zubehörmarken stammen, ist das nicht problematisch.
Aktuell weichen auch viele Händler auf Fremdhersteller aus, und wir hören keine Klagen. Allerdings sind das meistens bekannte Marken, die ihre Fertigung gut kontrollieren. Aus dem Kraftfahrzeug-Bereich wissen wir, dass bei Billig-Belägen aus fragwürdigen Quellen vor allem die Toleranzen groß sein können - ein Belag kann passabel funktionieren, der nächste aber nicht.

Das Interview führte Jens Klötzer

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