Gewährleistung bei Verschleißteilen?
Gibt es das überhaupt? Dirk Zedler, vereidigter Sachverständiger für Elektro-Fahrräder, gibt Auskunft.
EMTB: Gibt es eine Gewährleistung auch auf Verschleißteile?
DIRK ZEDLER: Sachmängelhaftung, das ist mittlerweile der korrekte Terminus, ist bei Verschleißteilen ein heikles Thema. Grundsätzlich sind Verschleißteile von der Sachmängelhaftung nicht ausgenommen. Auch solche Produkte müssen sich in einer für diese Kategorie vernünftigerweise anzunehmenden Lebensdauer bewegen.
Das lässt Spielraum zur Interpretation. Was genau wäre eine vernünftigerweise anzunehmende Lebensdauer bei einem E·MTB-Antrieb?
Eben darüber gibt es häufig Streit. Gerade die richtige Pflege und die Wartungs- und Wechselintervalle eines Produkts sollten Inhalt einer guten Bedienungsanleitung sein. Im Zweifel wird ein Sachverständiger befragt. Ich bin der Meinung: Eine Fahrradkette an einem hochwertigen E-Bike für beispielsweise 4000 Euro sollte mindestens 1000 Kilometer halten.
Komponenten wie die Kassette entsprechend länger. Aktuell ist das kaum realistisch, weil bei E-Bikes immer noch Komponenten zum Einsatz kommen, die der hohen Antriebskraft nicht gewachsen sind. Eigentlich unzumutbar für den Verbraucher.
Warum gibt es da trotzdem kaum Klagen gegen Händler oder Hersteller?
Bei Verschleißteilen ist einfach der Streitwert zu gering. Bei 250 Euro für eine neue Kette und Kassette wird sich kaum ein Anwalt finden, der deswegen vor Gericht zieht. Außerdem federn hier wahrscheinlich die Händler viel ab. Anders dagegen ist es bei kapitaleren Schäden, mit denen sich auch die Händler überfordert sehen. Zum Beispiel bei Schäden an der Elektronik. Wegen des größeren Streitwerts geht es hier auch häufig um die Rückabwicklung eines ganzen Kaufvertrags, und Prozesse sind wesentlich häufiger.
Das Interview führte Adrian Kaether
Falls Sie mehr lesen wollen, lesen Sie das Interview
online oder bestellen Sie das entsprechende Heft beim Delius-Klasing-Verlag
online.