Interview mit Dipl.-Ing. Dirk Zedler, Vereidigter Fahrrad- und E-Bike-Sachverständiger, Zedler-Institut
EMTB: Der Rahmen hat einen Riss, der Motor knirscht wie eine Pfeffermühle, das Display bleibt dunkel. Was tun?
DIRK ZEDLER: Zuallererst sollten Sie sämtliche Unterlagen zum Kauf zusammensuchen und den Schaden sauber und mit Datum dokumentieren. Scharfe, richtig belichtete Fotos aus mehreren Perspektiven lassen sich mittlerweile mit fast jedem Handy machen. Einmal Totale, dann die Details. Weil das Handy die Aufnahmedaten automatisch speichert, ist so auch der Zeitpunkt dokumentiert. Das kann wichtig sein. Dann Kontakt zum Händler aufnehmen. Der - und nicht der Hersteller - ist zuständig.
Vermutlich will der Händler das defekte Teil behalten, schon, um seine Ansprüche an seinen Lieferanten zu untermauern. Soll ich mein Beweismittel wirklich aus der Hand geben?
Bei Körperschäden würde ich es nicht aus der Hand geben. Aber bei ganz normalen Sachmängeln, die schon dokumentiert sind, ist das der übliche Weg. Das Produkt ist ja auch noch Ihr Eigentum, das darf beim Händler nicht einfach verschwinden. Lassen Sie es sich quittieren.
Wie kann ich meine Chancen steigern, dass der Händler nachbessert oder den Kaufpreis erstattet?
Ich wundere mich manchmal, wie Leute kommunizieren. Im Geschäftsleben ist Seriosität gefragt, auch in der Radbranche. Da kann ich nicht mit einer Serie von schludrigen WhatsApp-Nachrichten und unbrauchbaren Fotos kommen und erwarten, dass ich ernstgenommen werde. Einfach miteinander zu reden und das dann protokollarisch gemeinsam festzuhalten, ist auch keine schlechte Idee.
Hilft es denn, sich gleich einen Anwalt zu nehmen?
Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen. Wer gleich maximal eskaliert, hat schnell ein neues Hobby an der Backe, das ihm selbst im Erfolgsfall meist mehr Zeit und Geld raubt, als bei dem Schaden wirklich zur Debatte steht. Ich musste schon mal als Sachverständiger quer durch die Republik zu einem Gerichtstermin anreisen, um persönlich zu bestätigen, dass das Problem, um das gestritten wurde, nicht aufgetreten wäre, wenn der Kläger die Kette geölt hätte. Das schriftliche Gutachten hat dem Kläger nicht ausgereicht. Der ganze Spaß hat ihn am Ende mehrere tausend Euro gekostet.
Das Interview führte Jörg Spaniol
Falls Sie mehr lesen wollen, lesen Sie das Interview
online oder bestellen Sie das entsprechende Heft beim Delius-Klasing-Verlag
online.