International nachgefragt – Klimaschutzkonzepte

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Nachhaltige Mobilität und Klimaschutz sind nicht nur in Europa viel diskutierte Themen. Auch in Ecuador beschäftigt man sich mit Projekten in diesem Bereich. Eine Delegation aus der ecuadorianischen Stadt Ambato, mit der Ludwigsburg eine Klimapartnerschaft unterhält, kam kürzlich aus diesem Grund in die Partnerstadt, um sich vor Ort zu informieren und

 
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Anregungen für die eigenen Projekte zu sammeln. Ein vom Referat Stadtentwicklung, Klima und Internationales der Stadt Ludwigsburg vermittelter Termin führte die Südamerikaner auch ins Zedler-Institut.
 

Als Leuchtturm-Unternehmen im Bereich Klimaschutz empfing Gründer und Geschäftsführer Dirk Zedler die vom Bürgermeister der Partnerstadt, Dr. Javier Altamirano, angeführte Delegation und stellte den Gästen das Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkonzept der Zedler-Gruppe vor. Die südamerikanischen Expertinnen aus den städtischen Fachbereichen Mobilität und Straßenverkehrssicherheit tauchten in die Fahrradwelt ein und zeigten sich beeindruckt von dem klimapositiv ausgezeichneten Firmengebäude, der gelebten Philosophie des Unternehmens, den Möglichkeiten, die das Fahrrad für die Mobilität bietet und den Exponaten.

Bei schwäbischem „local food“, bei Brezeln, Maultaschen und Hefezopf, tauschte man sich über die gewonnenen Erkenntnisse aus.

Bürgermeister Altamirano ließ es sich abschließend nicht nehmen, Dirk Zedler über die begleitende Dolmetscherin wissen zu lassen: „Es sollte mehr Leute wie Sie geben.“ Ein überschwängliches ¡Muchas gracias! und eine herzliche, südamerikanische Umarmung des Gastgebers durch alle Gäste unterstrich zum Schluss noch einmal deren Dank für den informativen Vormittag.

 

Fotos: Zedler-Institut

Neue Termine – Produkthaftung- und CE-Workshops

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Seit nunmehr 25 Jahren gilt das Produktsicherheitsgesetz und doch fühlen sich viele Hersteller und Importeure von Fahrrädern und Pedelecs damit noch nicht vertraut. Jeder, der Pedelecs in die EU importiert oder in der EU herstellt, kommt nicht darum herum, sich mit der CE-Kennzeichnung auseinanderzusetzen.

Fehlt sie, dürfen diese Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor nicht verkauft werden. Kommen sie trotzdem auf den Markt

 
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und verursachen beim Gebrauch einen Schaden, müssen Hersteller oder Importeure mit rechtlichen Schritten und hohen Schadenersatzkosten rechnen.
 
Aber auch ohne Schadensfall kann eine Marktaufsichtsbehörde den Verkauf von Pedelecs, E-MTBs und E-Transporträdern stoppen, wenn diese Defizite in der gesamten Kette des Konformitätsverfahrens erkennen. So geschehen in Italien, der Schweiz und Deutschland bei mehreren Herstellern und Importeuren – allein schon dieses Jahr.
 
An diesem Schulungstag für Einzelpersonen und Kleingruppen wird aus der Praxis für die Praxis verständlich aufgearbeitet, welche Richtlinien, welche Gesetze und welche Normen für das Inverkehrbringen von Fahrrädern und Pedelecs relevant sind. Internationale Besonderheiten können ebenso dargestellt werden wie kleinteilige, zwingend produktbegleitende Dokumentationen, wie z.B. eine Risikobeurteilung.
 

Dieser Workshop vermittelt Ihnen und Ihrem Team das notwendige Hintergrundwissen und das praxiserprobte Handwerkszeug, damit die zum Inverkehrbringen von Pedelecs, E-MTBs und E-Lastenrädern erforderliche CE-Kennzeichnung kein Buch mit sieben Siegeln ist. Dieser Workshop richtet sich hauptsächlich an Entscheider (Geschäftsführer, CTO etc.) und zentrale Kräfte (z.B. Produktmanagement, Einkauf, Qualitätssicherung, Service etc.).

Für Firmen mit mehreren Mitarbeitenden empfehlen wir eine zugeschnittene Exklusivschulung – entweder ebenfalls in Ludwigsburg oder bei ihnen im Unternehmen.
 
Buchen Sie jetzt den Workshop Produkthaftung und CE-Konformität im Webshop für einen der folgenden Termine:
 
Montag, 19.09.2023
Mittwoch, 18.10.2023 (in englischer Sprache)
Freitag, 01.12.2023
Donnerstag, 01.02.2024
Montag, 04.03.2024
 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
 
Sehen Sie auch unser Schulungs-Video.
 
© Foto: Zedler-Institut

Neuer Webshop online

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Seit gut 30 Jahren bieten wir Dienstleistungen rund ums Fahrrad und E-Bike an. Künftig wollen wir die Abwicklung noch schneller und einfacher gestalten.
Daher haben wir einen Webshop gelauncht, der im Produktportfolio stetig wachsen wird. Stand heute, dem Tag 1, können Sie:

 
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Wir freuen uns auf Ihre Ordern. Stellen Sie Optimierungspotenzial für den Webshop fest oder wünschen Sie weitere Produkte/Dienstleistungsangebote im Shop, lassen Sie es uns gerne wissen.

Verhindert das Verkaufsverbot – Eurobike Show Daily / Tag 2

Dirk Zedler über Verfahren von Marktaufsichtsbehörden

Der Markt für Fahrräder wächst - und damit auch die Aufmerksamkeit der verschiedenen Marktaufsichtsbehörden. Gegen die Hersteller werden aus verschiedenen Gründen Verkaufsverbote verhängt.

Als Branche können wir auf die imposante Erfolgsgeschichte der vergangenen gut 10 Jahre mehr als stolz sein. Anfangs wurden elektrisch unterstützte Fahrräder als Gehhilfe für Rentner belächelt, dann

 
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deren Unzuverlässigkeit und schneller Verfall kritisiert. Mittlerweile sind E-Bikes stark gereift und in allen Kategorien in allen Gesellschaftsschichten mehr als salonfähig, vom immer noch gerne gekauften Tiefeinsteiger (auch Unisex genannt) über das Transportrad zum Waren- und Kindertransport, bis hin zum sportlichen Enduro-Fully. In Zahlen bedeutet dies, dass z.B. allein in Deutschland im Jahre 2022 nach Angaben des Zweirad Industrie Verbands (ZIV) 2,2 Millionen und damit knapp die Hälfte aller verkauften Fahrräder elektrisch unterstützt waren. Am eklatantesten ist dies bei Mountainbikes, denn in dieser Kategorie haben mittlerweile rund 90 % der verkauften Exemplare einen Motor.
Alles gut? Jein, denn noch immer haben viele Hersteller nur einen Teil der mit der Elektrifizierung einhergehenden Aufgaben erledigt und noch erhebliche Defizite. Das kann und führt häufig zu behördlich angeordneten Verkaufsverboten und Zahlungen, bis hin zu mehreren zigtausenden Euro.
 

Das „E“ macht aus einem Fahrrad eine Maschine

Bei dem grandiosen Erfolg können und vor allem dürfen Marktaufsichtsbehörden nicht untätig bleiben. Die Gesetzeslage in der gesamten Europäischen Union sieht klipp und klar vor, dass die Behörden das einheitliche Sicherheitsniveau in Europa sicherstellen müssen. Grundgedanke ist, dass egal wo in der EU ein CE-kennzeichnungspflichtiges Produkt produziert oder verkauft wird, dieses sicher sein muss. Ein E-Bike muss allen daran anzulegenden Richtlinien und Gesetzen genügen, ohne Wenn und Aber. So soll einerseits verhindert werden, dass unsichere Produkte an die Kunden gelangen, aber auch, dass sich Markteilnehmer einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie einen geringeren Sicherheitsmaßstab anlegen und im Ergebnis daher günstiger produzieren und anbieten können.

Angemerkt werden soll hierbei, dass auch weitere Länder nahezu identische Anforderungen an die E-Bikes stellen, so z.B. die Schweiz, das Vereinigte Königreich sowie Australien und Neuseeland.

Im Grunde sind die (Sicherheits-)Anforderungen absolut kein Neuland. In anderen Branchen, z.B. bei Powertools oder Haushaltsgeräten, sind transparente Konformitätsverfahren und Kenntnis über den Inhalt der unter anderem anzuwendenden Maschinenrichtlinie seit über 20 Jahren gang und gäbe. Nur für die Fahrradbranche ist es verhältnismäßig neu, dass durch den Elektromotor eine andere Rechtslage herrscht und somit externe Beobachter das Recht und sogar die Pflicht haben, die herstellerseits getätigten Sicherheitsvorkehrungen zu durchleuchten.

Bei Fahrrädern ohne Motor bleibt alles beim Alten. Hier wird seitens der Gerichte nur geschaut, wenn etwas schiefgelaufen, sprich ein Unfall mit schweren Folgen aufgetreten ist. Bei Elektrorädern kann eine Behörde die Offenlegung der Papiere zur Kontrolle anordnen und das schon bei einem geringen Anfangsverdacht, wie es im Fachjargon heißt. Mehr noch, sind die Richtlinien nicht erfüllt, kann bzw. muss der Verkauf von der Behörde bis auf Weiteres untersagt werden.
 

Beispiele für temporäre Verkaufsverbote

Ein Hersteller wollte den italienischen Markt betreten. Die Behörden stellten fest, dass Papiere fehlten und ordneten eine Untersuchung an. Dies führte zum Verkaufsstopp, bis alle Prüfungen bestanden und die notwendigen technische Unterlagen vollständig waren.

Eine Polizeistreife hielt in Deutschland einen Radfahrer an und stellte am Typenschild des Pedelecs Unzulänglichkeiten fest. Beim Radhändler lagen weder eine Konformitätserklärung noch die technischen Unterlagen ausreichend vor, also landete der Fall bei der Gewerbeaufsicht am Standort des Fahrrad-Produzenten.

Ein Container mit Elektrofahrrädern wurde in Marseille (Frankreich) kontrolliert. Die Beamten entdeckten in den Kartons der E-Bikes keine Bedienungsanleitungen, weshalb der Container bzw. der Verkauf des Inhalts vorübergehend gesperrt wurde.

Die Bundesnetzagentur untersagte den Verkauf von Lastenrädern in Deutschland, da keine Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit, kurz EMV, durchgeführt worden waren.

Ein Hersteller in der Schweiz wurde von der Beratungsstelle für Unfallverhütung, kurz BFU, besucht. Dabei wurden Defizite, wie unvollständige Betriebsanleitungen und fehlende Risikobeurteilungen, festgestellt. Der Hersteller durfte die E-Bikes erst nach der Prüfung der neu erstellten Unterlagen wieder ausliefern.

Zu den auf dem französischen Markt bereit gestellten E-MTBs konnte weder der Importeur noch der Hersteller aus einem anderen EU-Land ausreichende Prüfberichte vorlegen. Die teils unvollständigen asiatischen Protokolle der Zulieferer akzeptierte die Behörde nicht. Die Behörde ordnete daher die Prüfungen in einem französischen Labor, d.h. im Bereich der EU, an.

Die exemplarischen Beispiele aus unserer alltäglichen Praxis zeigen, dass es sich heute kein Hersteller mehr leisten kann, so weiterzumachen, wie es bei Fahrrädern Jahrzehnte lang Usus war. Zuerst haben die Marktaufsichtsbehörden die großen Hersteller unter die Lupe genommen, jetzt werden zunehmend auch kleinere und mittlere Hersteller besucht.
 

Sich auf den Weg machen

Die gesetzlichen Anforderungen sind umfassend und reichen mit der Niederspannungsrichtlinie, der Batterieverordnung, der ROHS-Richtlinie den ganzen anzuwendenden Normen für das E-Bike selbst, aber auch für die Betriebsanleitung und die Risikobeurteilung weit über die Maschinenrichtlinie hinaus. Klar ist, das ganze Paket zu stemmen, gelingt nicht in kurzer Zeit. Wichtig ist, dass man sich als Hersteller mit seinem gesamten Portfolio auf den Weg macht. Ebenso wichtig ist, dass man von der Geschäftsleitung an abwärts das gesamte Team auf diesem Weg mitnimmt.

Erfahrungsgemäß ist eine Schulung der Mitarbeitenden ein erster erfolgreicher Schritt. Nur wenn alle Akteure Kenntnis über den (Sicherheits-)Gedanken hinter den Gesetzen haben, kann der Umschwung im Unternehmen gelingen.

Lesen Sie den Artikel in der publizierten englischen Version.

Foto: Zedler-Institut

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Archivanfragen schaffen Klarheit

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Kommt es zum Schaden, soll dieser fair reguliert werden. Darüber besteht mit Sicherheit Einigkeit. Grundlage der fairen Bewertung sind verlässliche Werte zum empfohlenen Verkaufspreis, aber in vielen Fällen auch zu marktüblichen Preisen.

Mangels offizieller Papiere hält manche Preisangabe eines Geschädigten, nach unseren Erfahrungen, einer Prüfung anhand der originalen Herstellerunterlagen nicht stand.

Ebenso zeigt unsere Erfahrung

 
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aus zigtausend Gutachten über Fahrräder und Pedelecs, dass manchmal Modelljahre nicht richtig angegeben werden und dass eine Internetrecherche auf falsche Fährten locken kann.

Bei weitem nicht alle Hersteller haben ein eigenes Archiv, geschweige denn ist dieses öffentlich zugänglich. Aus diesem Grunde haben wir vom ersten Tag an unsere eigene Sammlung aufgebaut.

Nutzen Sie diese Originaldaten, damit aus einem einfachen Schaden nicht ein aufwändiges (Gericht-)verfahren wird.

Klicken Sie sich rein und schauen Sie, was für Möglichkeiten dieser erste Schritt unseres Webshops bietet.
 
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