Neue Maschinenverordnung

EU-Verordnung
 

VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Juni 2023

über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates

(…)

Kapitel II, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Artikel 10 (7) und (8)

(7) Die Hersteller gewährleisten, dass der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt die Betriebsanleitung und die Informationen nach Anhang III beigefügt sind. Die Betriebsanleitung kann

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in digitaler Form bereitgestellt werden. In der Betriebsanleitung und den Informationen ist das Produktmodell, dem sie entsprechen, klar zu beschreiben.
 
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Bei Maschinen bzw. dazugehörigen Produkten, die für nichtprofessionelle Nutzer bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen von nichtprofessionellen Nutzern verwendet werden können, auch wenn sie nicht für sie bestimmt sind, muss der Hersteller die Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme der Maschine bzw. des zugehörigen Produkts und für deren bzw. dessen sichere Verwendung wesentlich sind, in Papierform bereitstellen.

(…)

(8) Die Hersteller gewährleisten, dass der Maschine bzw. dem dazugehörigen Produkt die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V Teil A beiliegt, oder die Hersteller geben alternativ in der Betriebsanleitung und den Hinweisen nach Anhang III Abschnitt 1.7 die Internetadresse oder den maschinenlesbaren Code an, unter der bzw. dem auf diese EU-Konformitätserklärung zugegriffen werden kann.

Digitale EU-Konformitätserklärungen sind für die erwartete Lebensdauer der Maschine bzw. des dazugehörigen Produkts und in jedem Fall für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Maschine bzw. des dazugehörigen Produkts online zur Verfügung zu stellen.

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Die Tekom bezieht Position

Rechtsanwalt Jens-Uwe Heuer-James äußert sich in Ausgabe 05 (September/Oktober 2023) der Fachzeitschrift "technische kommunikation" der Gesellschaft für Technische Kommunikation – tekom Deutschland e.V. ebenfalls zur Form der Betriebsanleitung:

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Digitalisierung ist umstritten

Die Lobby-Arbeit der tekom hat sich bezahlt gemacht, und das Werben für den Einstieg in die digitale Nutzerinformation ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Mit der Maschinen-Verordnung ist nun die „digitale Betriebsanleitung" möglich.

Allerdings hat sich in der umfassenden Diskussion dieses Ansatzes gezeigt, dass die Digitalisierung nicht überall akzeptiert wird. Bei den Beratungen kritisierten insbesondere die Verbraucherverbände den Ansatz. Die Kritik der Verbände wurde respektiert. Für Verbraucherprodukte gilt die Digitalisierung

 
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der Nutzungsinformation im Sinn eines Ersatzes der Papierdokumentation nicht. Es ist lediglich möglich, Verbrauchern zusätzlich das Angebot digitaler Nutzerinformationen zu machen.

Im B2B-Bereich sind für die digitale Bedienungsanleitung verschiedene Anforderungen formuliert, die allesamt zu beachten und zu erfüllen sind. Zunächst ist es die Pflicht des Herstellers, den Zugang zur digitalen Nutzerinformation zu ermöglichen. Dem Wortlaut nach bedeutet das nicht zwangsläufig, Informationen über das Internet bereitzustellen. Allerdings gehen die Verfasser der Maschinen-Verordnung davon aus, dass dies wohl die präferierte Vorgehensweise sein wird. Genauere Details etwa für Hinweise, wie der Zugang aussehen soll, fehlen derzeit noch. Es dürfte allerdings so sein, dass ein möglichst einfacher Zugang gefordert wird.

Anforderungen an die Bereitstellung

Weiter bleibt dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsmöglichkeit für die Lebensdauer der Maschine vorhanden sein muss, mindestens jedoch für zehn Jahre. Der Einsatz einer stabilen, zukunftssicheren Technik ist gefordert. Gleichfalls verbieten sich spontane Umzüge von Internetseiten, ohne dass nicht die Weiterleitung des bestehenden Zugriffs sichergestellt ist. Zu beachten bleibt auch, dass in Bezug auf die digitalisierte Anleitung das Erfordernis der Verständlichkeit besteht. Hier bleibt in Zukunft zu klären, wie dies im Einzelnen aussieht. Eine auf das digitale Medium ausgerichtete Technische Redaktion ist in jedem Fall erforderlich. Einfach große Textmengen als PDF bereitzustellen, dürfte allerdings nicht der erforderlichen Verständlichkeit entsprechen.

Ebenfalls eine wichtige Voraussetzung ist, dass die digitale Information vom Nutzer abgespeichert und ausgedruckt werden kann. Dies soll auch für alle Informationen gelten, die als Hilfe in der Software der Maschine bereitgestellt werden („Online-Hilfe“). Dabei dürfte es nicht genügen, lediglich Screenshots zu verwenden; eine gewisse inhaltliche Aufarbeitung wird erwartet. Genaue Kriterien hierzu gibt es allerdings derzeit nicht.

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Autor: Jens-Uwe Heuer-James

EPAC-Norm 15194:2018-11

© DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Schon seit längerem schreibt die schon unter der nunmehr abgelösten Maschinenrichtlinie harmonisierte und aktuell geltende EPAC-Norm für elektromotorisch unterstützte Fahrräder eindeutig die Papierform fest. Zudem ist darin der zu liefernde Umfang der Sicherheits-informationen recht eindeutig beschrieben.
 
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6 Gebrauchsanleitung
 
Jedes EPAC muss mit Anweisungen in der Sprache des Landes, in das das EPAC geliefert werden soll, ausgestattet sein. In den verschiedenen Ländern können örtliche Anforderungen hinsichtlich dieser Art der Informationen gelten (siehe EN 82079-1). Die Gebrauchsanleitung muss unbedingt in Papierform bereitgestellt werden. Für ausführlichere Informationen und für deren Zugang durch schutzbedürftige Personen sollte die Gebrauchsanleitung zusätzlich auf Anfrage in elektronischer Form vorliegen.
 
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Hinweise zur gelebten Praxis von Betriebsanleitungen

Der einfache Merksatz aus den anzuwendenden Verordnungen und Normen lautet: B2B rein digital ja, B2C rein digital nein.

Faktenbasiert ist es im Ergebnis so, dass beim Verkauf von Bauteilen (Antriebssysteme, Bremsen, Laufräder etc. pp) seitens des Zulieferers an den Fahrradhersteller digitale Komponentenanleitungen rechtens sind. Der Fahrradhersteller bzw. dessen Handelspartner muss hingegen die normkonforme Betriebsanleitung für komplette und fahrbereite Pedelecs beim Verkauf an den Endverbraucher in Papierform aushändigen. Das heißt diese Aufgabe obliegt der Marke bzw. dem Komplettradhersteller.

Hundert Prozent ohne Anfangsverdacht für eine Gewerbe- bzw. Marktaufsichtbehörde oder -Amt ist man als Fahrradhersteller, wenn man die Anleitung für das Fahrrad/Pedelec in der jeweiligen Landessprache gedruckt beilegt.

© Zedler-Institut
Das ist mithin nicht immer umsetzbar. Bei einigen Herstellern mit internationaler Auslieferung haben wir schon in den vergangenen Jahren erfolgreich Hybridkonzepte umgesetzt. Das heißt, gedruckt wurde eine verhältnismäßig kurze Betriebsanleitung in mehreren bis vielen Sprachen. Per Weblink oder QR-Code wurde bzw. wird diese von der umfangreichen Vollanleitung, selbstredend spezifisch nach Pedelec-/E-Bike-Kategorie, unterstützt. Im Bereich des „technischen Supports“ werden dann noch die Anleitungen der Antriebs- und Komponentenzulieferer verortet.
Beide Konzepte sind in vielen Ländern der Europäischen Union, aber auch in UK und der Schweiz ohne Schwierigkeiten von den Marktaufsehern und Unfallverhütungsämtern akzeptiert worden. So haben die Hersteller zusammen mit uns den dreidimensionalen Spagat aus Kosteneffizienz, Kundenservice und Enthaftung geschafft.
 
Dass das nicht immer so ist, lernen wir seit einigen Jahren bei den Verfahren der Behörden, die wir in den Ländern Italien, Frankreich, Österreich, der Schweiz und natürlich dem größten Markt für Elektrofahrräder Deutschland begleiten. Das waren allein dieses Jahr schon fast zehn.  
 

Und die Nachhaltigkeit?

 
Wer nun, nebst dem finanziellen Aufwand, mangelhafte Nachhaltigkeit im Hinterkopf hat, den erinnern wir gerne daran, dass bei den von uns gelieferten Anleitungen, die Erstellung bei uns im Hause zertifiziert klimapositiv ist.
 
Der Druck auf FSC® Mix-Papier wird mit Photovoltaik, zugekauftem Strom aus Wasser- und Windkraft unter Zuhilfenahme von Ökofarben realisiert. Last but not least pflanzen wir Bäume im Zuge eines Wiederaufforstungsprojekts in Deutschland, um den Holzeinschlag und den Transport per LKW zu kompensieren. Allein in 2022 waren es, wie berichtet, 3.632 Eichen, 312 Lärchen und 434 Wildapfelbäume.

Hinweise zur gelebten Praxis von Betriebsanleitungen

Der einfache Merksatz aus den anzuwendenden Verordnungen und Normen lautet: B2B rein digital ja, B2C rein digital nein.

Faktenbasiert ist es im Ergebnis so, dass beim Verkauf von Bauteilen (Antriebssysteme, Bremsen, Laufräder etc. pp) seitens des Zulieferers an den Fahrradhersteller digitale Komponentenanleitungen rechtens sind. Der Fahrradhersteller bzw. dessen Handelspartner muss hingegen die normkonforme Betriebsanleitung für komplette und fahrbereite Pedelecs beim Verkauf an den Endverbraucher in Papierform aushändigen. Das heißt diese Aufgabe obliegt

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der Marke bzw. dem Komplettradhersteller.

Hundert Prozent ohne Anfangsverdacht für eine Gewerbe- bzw. Marktaufsichtbehörde oder -Amt ist man als Fahrradhersteller, wenn man die Anleitung für das Fahrrad/Pedelec in der jeweiligen Landessprache gedruckt beilegt.

© Zedler-Institut
Das ist mithin nicht immer umsetzbar. Bei einigen Herstellern mit internationaler Auslieferung haben wir schon in den vergangenen Jahren erfolgreich Hybridkonzepte umgesetzt. Das heißt, gedruckt wurde eine verhältnismäßig kurze Betriebsanleitung in mehreren bis vielen Sprachen. Per Weblink oder QR-Code wurde bzw. wird diese von der umfangreichen Vollanleitung, selbstredend spezifisch nach Pedelec-/E-Bike-Kategorie, unterstützt. Im Bereich des „technischen Supports“ werden dann noch die Anleitungen der Antriebs- und Komponentenzulieferer verortet.
Beide Konzepte sind in vielen Ländern der Europäischen Union, aber auch in UK und der Schweiz ohne Schwierigkeiten von den Marktaufsehern und Unfallverhütungsämtern akzeptiert worden. So haben die Hersteller zusammen mit uns den dreidimensionalen Spagat aus Kosteneffizienz, Kundenservice und Enthaftung geschafft.
 
Dass das nicht immer so ist, lernen wir seit einigen Jahren bei den Verfahren der Behörden, die wir in den Ländern Italien, Frankreich, Österreich, der Schweiz und natürlich dem größten Markt für Elektrofahrräder Deutschland begleiten. Das waren allein dieses Jahr schon fast zehn.  
 

Und die Nachhaltigkeit?

 
Wer nun, nebst dem finanziellen Aufwand, mangelhafte Nachhaltigkeit im Hinterkopf hat, den erinnern wir gerne daran, dass bei den von uns gelieferten Anleitungen, die Erstellung bei uns im Hause zertifiziert klimapositiv ist.
 
Der Druck auf FSC® Mix-Papier wird mit Photovoltaik, zugekauftem Strom aus Wasser- und Windkraft unter Zuhilfenahme von Ökofarben realisiert. Last but not least pflanzen wir Bäume im Zuge eines Wiederaufforstungsprojekts in Deutschland, um den Holzeinschlag und den Transport per LKW zu kompensieren. Allein in 2022 waren es, wie berichtet, 3.632 Eichen, 312 Lärchen und 434 Wildapfelbäume.