Neue Regelungen für mehr Sicherheit: Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ist die neue Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG. Ziel ist es, nur sichere Produkte in der EU auf den Markt zu bringen. Das Neue daran – es betrifft nicht nur E-Bikes, sondern auch klassische Fahrräder und Zubehör.
Erweiterter Anwendungsbereich: Darüber hinaus gilt die GPSR nicht nur für neue Produkte, sondern auch für
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gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Damit weitet sich die Verantwortung für die Produktsicherheit auch auf den Handel, z.B. mit „Refurbished“ E-Bikes aus.
Wer ist betroffen? Die neuen Pflichten betreffen alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette:
• Hersteller
• Bevollmächtigte
• Importeure
• Händler
• Anbieter von Online-Marktplätzen
Pflichten nicht nur für Hersteller und Importeure, sondern nun auch für Händler: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Dazu gehört:
• die Durchführung einer internen Risikoanalyse,
• die Erstellung technischer Unterlagen,
• die Bereitstellung klarer Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaats,
• die Untersuchung von Beschwerden und die Dokumentation ergriffener Maßnahmen.
Hinzu kommen auch neue Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von Produkten.
Bei der Sicherheitsbewertung eines Produkts müssen unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
• die Eigenschaften des Produkts (Aussehen, technische Merkmale, Zusammensetzung, Verpackung),
• die Aufmachung des Produkts (Etikettierung, Alterskennzeichnung und Warnhinweise, für eine sichere Verwendung, Entsorgung),
• die betroffenen Verbraucherkategorien (z. B. Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen),
• das Erscheinungsbild des Produkts und mögliche Fehlanwendungen und
• die vorhersehbare Nutzung, auch wenn das Produkt ursprünglich für den gewerblichen Einsatz konzipiert wurde.
Produktrückrufe und Verbraucherinformation: Im Falle eines Produktrückrufs müssen Unternehmen ihren Kunden wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfemaßnahmen anbieten. Zudem sind sie verpflichtet, Verbraucher direkt zu informieren, sofern entsprechende Kontaktdaten beim Kauf hinterlegt wurden.
Marktüberwachung und Meldepflichten: Die GPSR stärkt die Marktüberwachung: Unternehmen müssen gefährliche Produkte über das Schnellwarnsystem „Safety Gate“ melden. Zusätzlich wird das „Safety Business Gateway“ als zentrale Plattform zur Meldung unsicherer Produkte eingeführt.
Fazit: Mehr Verantwortung für die Fahrradbranche
Die neue GPSR bringt erweiterte Verpflichtungen für die gesamte Fahrradbranche mit sich. Hersteller, Importeure und Händler müssen verstärkt in Sicherheitsmaßnahmen investieren und sicherstellen, dass ihre Produkte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch für alle Nutzergruppen sicher sind. Damit leistet die GPSR einen wichtigen Beitrag zur Verbrauchersicherheit – und fordert gleichzeitig ein höheres Maß an Verantwortung von allen Akteuren des Marktes.