Gedrückt, gezerrt und verdreht

© Zedler-Gruppe

Sättel können einem wirklich leidtun – durch Motor und Akku am E-Bike ist ihr Leben deutlich anstrengender geworden:

Fahrende sitzen aufrechter, daher ist generell mehr Gewicht auf dem Sattel. Elektrische Fahrräder sind schwerer, daher sind Schläge auf deren Seite deutlich härter geworden, wenn das E-Bike umkippt. Hebt der Fahrende das E-Bike am Sattel an oder hängt er es an einem Radständer am Sattel ein, wirken Kräfte von unten an der Sattelnase. Und dann zeigen Untersuchungen auch noch, dass mit E-Bikes mehr Kilometer und mit E-MTBs mehr Tiefenmeter geradelt werden – damit einhergehend die aufsummierten Belastungen steigen.

Kein Wunder, dass

 
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diese Kräfte abgeprüft werden müssen. EN- und ISO-Normen geben hier rudimentär Mindest-Prüfkriterien vor, die unserer Erfahrung nach typischerweise eher lax abgeprüft werden. Um die Sättel unserer Prüfpartner „E-Bike ready“ zu machen, professionalisierte unser dualer Student Timothy Wieser den Prüfablauf mit einem speziellen Prüfsystem, das die Kräfte der Sonderereignisse eines Sattels samt Sattelstütze präzise und reproduzierbar abprüft.

Damit ergänzen wir unseren Bestand von 8 dynamischen Prüfsystemen, mit denen wir Sättel und Sattelstützen mit den „normalen“ von oben wirkenden vertikalen Kräften abprüfen.

Haben Sie Fragen dazu oder wollen Sie gleich mit seriösen Sattel-Sattelstützen-Prüfungen starten, melden Sie sich gerne unter testing@zedler.de

Haken dran – GPSR-Sicherheitsanforderungen umgesetzt

Eine Vielzahl an europäischen Sprachen erhältlich (hier ost- und mitteleuropäische Sprachkombinationen)
© Zedler-Gruppe

Kein Zweifel, der Verordnungs-, Richtlinien-, Gesetzes- und Normen-Dschungel ist gar nicht so leicht zu durchdringen. Auch ist es durchaus großer Sport, alle Anforderungen umzusetzen. Dass das Firmen nicht immer gelingt, zeigen die vielen Gewerbe- bzw. Marktaufsichtsverfahren, zu deren Begleitung unser Conformity-Team gerufen werden.

Nur gut, dass es Handlungsfelder gibt, die von Profis erledigt werden können. Seit 1995 macht unsere TechDoku genau das, was keiner machen will: Betriebsanleitungen. Diese haben bis dato allen „Angriffen“ von Behörden getrotzt.
Mehr noch, da wir diese auch am Lager haben, befreiten diese einige Hersteller binnen weniger als zwei Wochen aus den Klauen der Marktaufsichtsbehörden in mehreren

 
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Ländern Europas, z.B. Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich und Polen.

Um den steigenden Anforderungen durch die neue GPSR an Produktsicherheit und Dokumentation noch besser gerecht zu werden, bieten wir unsere EPAC-Bedienungsanleitungen ab sofort mit einem erweiterten Sicherheitskapitel an.

Auf den ersten vier Seiten werden alle zentralen Sicherheitshinweise klar und übersichtlich dargestellt – vor dem eigentlichen Anleitungsteil. Damit erhalten Endnutzer alle sicherheitsrelevanten Informationen auf einen Blick, und Hersteller profitieren von einer noch transparenteren und nachvollziehbareren Dokumentationsstruktur.

Lassen Sie es nicht drauf ankommen, informieren Sie sich jetzt über den passenden TechDoku-Rettungsschirm für Ihre Produktpalette: sales@zedler.de

Gedrückt, gezerrt und verdreht

© Zedler-Institut

Sättel können einem wirklich leidtun – durch Motor und Akku am E-Bike ist ihr Leben deutlich anstrengender geworden:

Fahrende sitzen aufrechter, daher ist generell mehr Gewicht auf dem Sattel. Elektrische Fahrräder sind schwerer, daher sind Schläge auf deren Seite deutlich härter geworden, wenn das E-Bike umkippt. Hebt der Fahrende das E-Bike am Sattel an oder hängt er es an einem Radständer am Sattel ein, wirken Kräfte von unten an der Sattelnase. Und dann zeigen Untersuchungen auch noch, dass mit E-Bikes mehr Kilometer und mit E-MTBs mehr Tiefenmeter geradelt werden – damit einhergehend die aufsummierten Belastungen steigen.

Kein Wunder, dass

 
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diese Kräfte abgeprüft werden müssen. EN- und ISO-Normen geben hier rudimentär Mindest-Prüfkriterien vor, die unserer Erfahrung nach typischerweise eher lax abgeprüft werden. Um die Sättel unserer Prüfpartner „E-Bike ready“ zu machen, professionalisierte unser dualer Student Timothy Wieser den Prüfablauf mit einem speziellen Prüfsystem, das die Kräfte der Sonderereignisse eines Sattels samt Sattelstütze präzise und reproduzierbar abprüft.

Damit ergänzen wir unseren Bestand von 8 dynamischen Prüfsystemen, mit denen wir Sättel und Sattelstützen mit den „normalen“ von oben wirkenden vertikalen Kräften abprüfen.

Habt Ihr Fragen dazu oder wollt gleich mit seriösen Sattel-Sattelstützen-Prüfungen starten, meldet Euch gerne unter testing@zedler.de

Haken dran – GPSR-Sicherheitsanforderungen umgesetzt

Eine Vielzahl an europäischen Sprachen erhältlich (hier ost- und mitteleuropäische Sprachkombinationen)
© Zedler-Institut

Kein Zweifel, der Verordnungs-, Richtlinien-, Gesetzes- und Normen-Dschungel ist gar nicht so leicht zu durchdringen. Auch ist es durchaus großer Sport, alle Anforderungen umzusetzen. Dass das Firmen nicht immer gelingt, zeigen die vielen Gewerbe- bzw. Marktaufsichtsverfahren, zu deren Begleitung unser Conformity-Team gerufen werden.

Nur gut, dass es Handlungsfelder gibt, die von Profis erledigt werden können. Seit 1995 macht unsere TechDoku genau das, was keiner machen will: Betriebsanleitungen. Diese haben bis dato allen „Angriffen“ von Behörden getrotzt.
Mehr noch, da wir diese auch am Lager haben, befreiten diese einige Hersteller binnen weniger als zwei Wochen aus den Klauen der Marktaufsichtsbehörden in mehreren

 
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Ländern Europas, z.B. Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich und Polen.

Um den steigenden Anforderungen durch die neue GPSR an Produktsicherheit und Dokumentation noch besser gerecht zu werden, bieten wir unsere EPAC-Bedienungsanleitungen ab sofort mit einem erweiterten Sicherheitskapitel an.

Auf den ersten vier Seiten werden alle zentralen Sicherheitshinweise klar und übersichtlich dargestellt – vor dem eigentlichen Anleitungsteil. Damit erhalten Endnutzer alle sicherheitsrelevanten Informationen auf einen Blick, und Hersteller profitieren von einer noch transparenteren und nachvollziehbareren Dokumentationsstruktur.

Lass es nicht drauf ankommen, informiere Dich jetzt über den passenden TechDoku-Rettungsschirm für Deine Produktpalette: sales@zedler.de

Händler aufgepasst – Mehr Schutz, verbesserte Rechte aber auch weitreichende Pflichten

© Eurobike Show Daily

Die guten Nachrichten vorneweg: Die neue GPSR erlegt den, vorwiegend asiatischen Online-Marktplätzen wie Temu, Alibaba und Co, die gleiche Regulatorik auf, wie sie für innereuropäische Hersteller und Händler gilt. Für Spielzeug müssen nun beispielsweise dieselben Schadstoffwerte eingehalten werden, für Pedelecs (EPAC), Fahrräder, Bauteile und Zubehör gelten dieselben Sicherheitsanforderungen.

Auf Sicht werden dadurch die Zeiten der Billigstangebote mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
 
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vorbei gehen.

Chancengleichheit und ein einheitlicher Verbraucherschutz sind die erklärten Ziele der EU. Da passt es auch ins Bild, dass fortan nicht nur an Pedelecs (EPAC) strenge Maßstäbe angelegt werden, sondern auch an „normale“ Fahrräder, Bauteile und Zubehörprodukte. Auch hier muss man kein Prophet sein, um zu sehen, dass die ersten Marktaufsichtsbehörden Stichproben im Handel ziehen werden und dadurch kontrollieren, ob die Hersteller die im GPSR definierten Pflichten eingehalten haben. Nimmt man den aktuellen Branchenstand, sind Verkaufsverbote vorprogrammiert. Genau das sollten Händler zusammen mit den Herstellern jedoch tunlichst vermeiden.

Wichtig zu wissen für Händler: Die Sicherheitsmaßstäbe werden im gleichen Maße an neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, angelegt. Im Ergebnis müssen sich Fachhändler ernsthaft Gedanken machen, ob gelegentlicher professioneller Gebrauchtradverkauf noch attraktiv ist.

Mit Sicherheit ist das bei den meisten Fachhändlern kein großer Schmerz, jedoch bietet die Verordnung weitere Änderungen gegenüber den Vorgängerrichtlinien. Insbesondere wurde der Kreis der Verantwortlichkeit erweitert. In der GPSR heißt es: „Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen“. Das ist ein harter Einschnitt, denn bis Ende 2024 konnten Händler bei aus Materialversagen resultierenden Schadenfällen direkt auf den Hersteller verweisen. Künftig werden sie sich vermehrt mit Haftungsansprüchen auseinandersetzen müssen.

Welche neuen Pflichten gelten für Händler?

Schon beim Einkauf von Pedelecs, Fahrrädern, Bauteilen und Zubehör tun Händler gut daran, einen (standardisierten) Fragenkatalog in den Beschaffungsprozess zu implementieren. Hintergrund ist, dass die GPSR unmissverständlich fordert, dass Händler Produkte nur auf dem Markt bereitstellen dürfen, wenn sie sich vergewissert haben, dass der Hersteller und gegebenenfalls der Einführer einige grundsätzliche Anforderungen erfüllt haben.

Im Wesentlichen müssen die Händler prüfen, ob Hersteller gewährleisten, dass ihre Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu ihrer Identifizierung tragen. Sollte dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich sein, können die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in dem Produkt beigefügten Unterlagen angegeben werden. Für Fahrräder und viele Fahrradbauteile dürfte diese Ausnahme allerdings nicht zutreffen.

Wie seit Jahren schon für Pedelecs (EPAC) gefordert, müssen Hersteller nun ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke, ihre Postanschrift und ihre E-Mail-Adresse sowie, falls abweichend, die Postanschrift oder die E-Mail-Adresse der zentralen Anlaufstelle, unter der sie kontaktiert werden können, anbringen. Auch diese Informationen müssen auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in dem Produkt beigefügten Unterlagen angebracht werden.

Darüber hinaus müssen Händler prüfen, ob dem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Diese Anforderung gilt nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen und Sicherheitsinformationen sicher und wie vom Hersteller vorgesehen, verwendet werden kann. Auch hier dürfte es für die Fahrradbranche wenig Schlupflöcher geben, denn auch scheinbar banales Zubehör, wie z.B. Schutzbleche, Radcomputer oder ein paar neue Pedale, können Gefahren für die Gesundheit des Nutzers bergen.

Im Ergebnis wird nicht verlangt, die Herstellerpflichten komplett abzubilden. Das GPSR fordert ein vernünftiges Maß an rein optischer Wareneingangskontrolle – das sollte ein seriöser Fachhändler leisten können und ohnehin auch wollen.

Was tun, wenn ein Produkt nicht konform ist?

Sollte ein Händler, aufgrund der ihm vorliegenden Informationen der Auffassung sein oder Grund zu der Annahme haben, dass ein Produkt nicht konform ist, so darf er es schlicht nicht auf dem Markt bereitstellen. Das heißt, er muss die Ware sofort sperren und aus dem Ladengeschäft räumen.
Unverzüglich muss er im nächsten Schritt den Hersteller bzw. den Einführer davon unterrichten.

Doch damit nicht genug, das GPSR fordert weiterhin, dass der Händler sicherstellen muss, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produkts auf wirksame Weise herzustellen. Gegebenenfalls kann das auch eine Rücknahme vom Markt oder einen Rückruf für das Produkt bedeuten.

Zu guter Letzt hat ein Fachhändler bei potenziell gegen das GPSR verstoßenden Produkten ergänzend sicher zu stellen, dass die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, unverzüglich davon unterrichtet werden.
Speziell dazu betreibt die Europäische Union das Safety-Business-Gateway, vormals RAPEX. Diese Plattform dient als Informationsmedium der europäischen Marktaufsichtsbehörden. Nach der Prüfung der Sach- bzw. Gefahrenlage durch die zuständige Behörde sind als nicht konform deklarierte Produkte für jedermann frei einsehbar.

Fazit

Die seitens der EU präzisierte und auch verschärfte Produktsicherheits-Verordnung (GPSR) nimmt den Handel stärker mit in die Verantwortung. Dies begründet zudem die Notwendigkeit, mit den Herstellern bzw. Importeuren enger zusammenzuarbeiten. Andererseits – und das ist gut so – sind die unbeschwerten Zeiten einiger bis dato nahezu unregulierten Online-Marktplätze nun vorbei.