Eilig raus aus 2025, schnell ins neue Jahr hinein

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Fotos: © Christoph Rücker

Wenn Normen versagen: 5,3 Mio. Euro als Warnsignal

Ministerpräsident W. Kretschmann und C. Özdemir
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Eurobike Show Daily: Next Level Produktsicherheit

© Eurobike Show Daily

Hand aufs Herz, welcher Mitarbeitende eines Fahrradherstellers oder -importeurs hat schon Spaß an Regulatorik? Andererseits, medial ausgeschlachtete Skandale wie das Verkaufsverbot von Babboe oder auch die Insolvenz des, lange Zeit als Tesla der Fahrradbranche bezeichneten, EPAC-Direktverkäufers VanMoof schaden nicht nur den Firmen selbst, deren Mitarbeitenden, deren Kunden, sondern auch dem Ruf der gesamten Fahrradwirtschaft.


Neben der nie dagewesenen negativen Aufmerksamkeit, insbesondere auch in den Medien außerhalb der Fahrradbranche,

 
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haben beide noch etwas gemeinsam: Schon durch Einhaltung der bisherigen europäischen Richtlinien und Normen hätten diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden werden können. Dieser regulatorische Rahmen wurde nun präzisiert und an notwendigen Stellen nachgebessert. Daher ist es allerhöchste Zeit, dass sich die Akteure der Fahrradbranche hinsichtlich der gesamteuropäischen Gesetzeslage besser aufstellen.

Die „neue“ GPSR

Im Dezember 2024 ist die neue General Product Safety Regulation, kurz GPSR, EU-weit in Kraft getreten. Erklärtes Ziel ist es, dass nur sichere Produkte in allen Ländern der Europäischen Union in Verkehr, d.h. an die Kunden gebracht werden.
Damit ist die grundsätzliche Zielsetzung mit den Vorgänger-Verordnungen und -Richtlinien ab 1989 deckungsgleich. Deutlich erweitert wurde allerdings der Kreis derer, die für die Sicherheit verantwortlich sind. Das sind fortan neben dem Hersteller (in der EU) oder einem Importeur von Produkten von außerhalb der EU auch neu die Händler.
Erfreulich ist, dass nun auch die Anbieter von Online-Marktplätzen unter dieselben Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit der Produkte fallen. Das war bisher der nicht Fall, was zu einer Verzerrung des Marktes geführt hat.

Auch der Anwendungsbereich, d.h. die Kategorien der Produkte, auf die die Verordnung anzuwenden ist, wurde deutlich vergrößert. In der Amtssprache liest es sich dann so: „Gültig für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, als es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.“ Für uns in der Bikebranche bedeutet dies, dass die Regulatorik nicht nur auf Pedelecs (EPACs) anzuwenden ist, sondern auch auf „normale“ Fahrräder, Bauteile und Zubehörprodukte.

Sicherheit für Verbraucher innerhalb der EU oberstes Ziel

Die Hersteller, Importeure und Händler müssen daher sicherstellen, dass am Markt bereitgestellte Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Das bedeutet im Zweifel, dass die reine Erfüllung einer Norm nicht ausreichen kann bzw. wird.
Ein solch hohes Sicherheitsniveau sollte in erster Linie durch die Gestaltung und die Merkmale des Produkts erreicht werden. Das kennt man im Grunde bereits aus der Maschinenrichtlinie, Stichwort inhärente Sicherheit, die schon vorher für Pedelecs (EPAC) anzuwenden war.

Berücksichtigt werden muss die beabsichtigte und vorhersehbare Verwendung und die beabsichtigten und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen des Pedelecs, Fahrrades, Bauteils oder Zubehörs. Vorhersehbar kann z.B. bedeuten, dass an einem Pedelec (EPAC) ein Kinderanhänger gezogen wird. Deshalb muss ein Hersteller diesen Belastungsfall in seiner Konstruktion, in der Fertigung und in seiner Qualitätssicherung einbeziehen.
Lediglich etwaige Restrisiken sollten durch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, etwa Warnhinweise und Anweisungen, gesenkt werden.
Darüber hinaus müssen Risikobeurteilungen durchgeführt und technische Dokumente erstellt werden.

Informationspflicht gegenüber Kunden

Teil des Sicherheitskonzeptes ist, dass Hersteller klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beifügen müssen, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedsstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird.
Diese Anforderung gilt nur dann nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen und Sicherheitsinformationen sicher und wie vom Hersteller vorgesehen, verwendet werden kann. Da gibt es allerdings beim Fahrrad kaum etwas. Denkt man über viele Fahrradbauteile und -Zubehör, wie Laufräder, Packtaschen, Pedale, Radcomputer etc. nach, wird schnell klar, dass alle diese Bauteile bei unfachmännischer Montage oder Handhabung zu Gefahrenquellen werden können. Aus unserer Gutachtensparte weiß ich, dass selbst ein verkehrt herum montierter Geber eines Radcomputers oder ein Dynamohalter zu schweren Unfällen führen kann.

Im Ergebnis brauchen ab sofort nahezu alle Produkte, die beim Händler im Ladenregal stehen, normgerechte Montage- bzw. Bedienungsanleitungen mit den relevanten Sicherheitsinformationen.

Transparenz in alle Richtungen

Klar ist fortan auch geregelt, wie mit hinsichtlich der Sicherheit auffälligen Produkten umgegangen werden muss. Erreicht eine Mitteilung über ein unsicheres Produkt einen der Akteure der Lieferkette, müssen die Informationen unverzüglich an den Hersteller übermittelt werden. Dieser untersucht eingereichte Beschwerden, Informationen über Unfälle und muss die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Herstellung der Sicherheit, der sich noch im Markt befindlichen Produkte treffen. Diese können bis hin zum Rückruf reichen. Der Hersteller muss ein internes Verzeichnis der Beschwerden, der Produktrückrufe und etwaiger Korrekturmaßnahmen führen.

Zudem hat die EU das „Safety Business Gateway“ (ehemals RAPEX) als zentrale Meldestelle für unsichere Produkte etabliert. Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure und Händler) müssen Informationen über gefährliche Produkte über das Schnellwarnsystem Safety Gate melden.
Die Kommission will damit sicherstellen, dass die Informationen, die zur Warnung der Verbraucher bestimmt sind, unverzüglich zugänglich gemacht werden.

Fazit

Gleiche Sicherheit für alle Verbraucher in der EU, Verpflichtung für alle Wirtschaftsakteure diese zu gewährleisten und keine Ausnahmen bei Produktgruppen mehr. Für gut aufgestellte Hersteller wird es keine große Sache, sich für die komplett runderneuerte General Product Safety Regulation fit zu machen. Bis dato eher nachlässige Marktteilnehmer stehen allerdings vor einer erheblichen Herausforderung. Und das ist auch ein erklärtes Ziel der EU, nämlich Chancengleichheit der Wirtschaftsakteure.