Für Hersteller und Importeure von Pedelecs, die sich bezüglich der CE-Kennzeichnung unsicher fühlen, bietet das Zedler-Institut ein umfassendes Leistungspaket aus einer Hand, damit einer ordnungsgemäßen Inverkehrbringung gemäß den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes, der Normen und der Maschinenrichtlinie nichts mehr im Wege steht: Für den Einstieg in dieses Thema empfehlen wir eine Schulung und/oder Workshop zur CE-Kennzeichnung in unserem Hause oder auch bei Ihnen. Mit Sicherheitsprüfungen (CE-Testing) und Unterstützung bei der Technischen Dokumentation (Bedienungsanleitung, Risikoanalyse) ermöglichen wir Ihnen Rechtssicherheit und Enthaftung. Sie können dabei auf unsere Kenntnisse zu allen anzuwendenden Normen rund um Fahrräder und Pedelecs vertrauen. Dieses Wissen haben wir im Laufe der vergangenen Jahrzehnte in den Geschäftsfeldern Gutachten, Bedienungsanleitungen und Prüftechnik aufgebaut.
Noch mal zur Erinnerung: Seit 20 Jahren gilt das Produktsicherheitsgesetz, und doch fühlen sich viele Hersteller und Importeure von Fahrrädern damit noch nicht vertraut. Jeder, der Pedelecs in die EU importiert oder in der EU herstellt, kommt nicht darum herum, sich mit der CE-Kennzeichnung auseinanderzusetzen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen Hersteller, dass ein Produkt die dafür geltenden Richtlinien der EU erfüllt. Fahrräder sind davon nicht betroffen, doch für Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h ist diese Kennzeichnung Pflicht. Fehlt sie, dürfen diese Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor nicht verkauft werden. Kommen sie trotzdem auf den Markt und verursachen sie beim Gebrauch einen Schaden, müssen Hersteller oder Importeure mit rechtlichen Schritten und hohen Entschädigungskosten rechnen.
Möchten Sie mehr zur CE-Kennzeichnung und ihre Bedeutung für Hersteller und Importeure von Pedelecs wissen? Vertiefte Informationen dazu finden Sie in einem Fachartikel, den Dipl.-Ing. Dirk Zedler für das Magazin Eurobike Show Daily im August 2017 verfasst hat.