Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

SAZbike online, 01.10.2014
Lesedauer 0:40 Minuten

Gerichtsurteil zwingt Hersteller zu deutlicheren Kennzeichnungen

Ein jetzt erst weitreichend bekannt gewordenes Gerichtsurteil könnte weitreichende Folgen für die deutsche Fahrradbranche haben: Wie das OLG Nürnberg schon im Mai 2014 entschied, haftet der Hersteller für Schäden, wenn in der Bedienungsanleitung der Hinweis zur Kategorisierung eines Fahrrades fehlt.

Der Hintergrund: Ein zum Unfallzeitpunkt zwölf Jahre alter Junge hatte Schadensersatz und Schmerzensgeld beansprucht, nachdem er sich bei einem Sturz mit dem Mountainbike erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Der Rahmen seines Mountainbikes war beim Aufsetzen des Vorderrades nach einem Wheelie, also Fahren nur auf dem Hinterrad, gebrochen. Die Entscheidung des OLG Nürnberg (Urt. v. 20.5.2014, Az: 4 U 206/14) fasst Experte Dirk Zedler mit einem Satz zusammen: "Stürzt der Benutzer eines Mountainbikes wegen eines Rahmenbruchs, so haftet der Hersteller des Mountainbikes (gemäß §§ 1 Abs.1, 3 Abs. 1 lit. b ProdHaftG) für die hieraus entstandenen materiellen und immateriellen Schäden, wenn er in der Bedienungsanleitung nicht darauf hingewiesen hat, dass das Fahrrad für üblicherweise mit einem Mountainbike mögliche Tricks und Fahraktionen nicht geeignet ist."

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