Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

SAZbike.de, 11.12.2023
Lesedauer 1:45 Minuten

Zedler-Institut: Pedelec-Anleitung muss auf Papier gedruckt sein

B2B: digitale Anleitung möglich

Das Zedler-Institut (Ludwigsburg) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Betriebsanleitungen für Pedelecs, E-MTBs und E-Cargobikes rein digital oder in gedruckter Form bereitgestellt werden dürfen.

Gedruckte Betriebsanleitungen bleiben beim Verkauf an Endkunden vorgeschrieben.
Die Diskussion in der Fahrradbranche hat durch die neue Maschinen-Verordnung an Dynamik gewonnen. Das Zedler-Institut hat Originaltexte aus der Maschinen-Verordnung, die anwendbare Norm, die Position der Gesellschaft für Technische Kommunikation (Tekom) Deutschland e.V. und die praktische Umsetzung untersucht.
 

Maschinen-Verordnung schreibt Papier vor

Die Maschinen-Verordnung klärt in Artikel 10 (7) und (8) im Kapitel II, Pflichten der Wirtschaftsakteure, dass die Betriebsanleitung digital bereitgestellt werden kann. Allerdings muss bei nicht professionellen Nutzern oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen, in denen solche Maschinen genutzt werden können, der Hersteller die Sicherheitsinformationen in Papierform bereitstellen.
 

Epac-Norm schreibt Papier vor

Die EPAC-Norm DIN EN 15194:2018-11 schreibt hingegen weiterhin die Papierform vor, während Tekom die Digitalisierung befürwortet, jedoch betont, dass sie nicht als Ersatz für die Papierdokumentation von Verbraucherprodukten dienen kann.
 

Digitalisierung nicht immer akzeptiert

Rechtsanwalt Jens-Uwe Heuer-James von der Gesellschaft für Technische Kommunikation (Tekom) äußert sich in der hauseigenen Fachzeitschrift „Technische Kommunikation“ zur neuen Möglichkeit der digitalen Betriebsanleitung. Er betont, dass die Digitalisierung nicht von allen akzeptiert wird, insbesondere Verbraucherverbände äußerten Bedenken. Im B2B-Bereich gelten klare Anforderungen an die digitale Bedienungsanleitung, wobei ein einfacher Zugang und Verständlichkeit im Fokus stehen.
 

B2B rein digital ja, B2C rein digital nein

Zusammenfassend lässt sich also laut Zedler Institut aus den anzuwendenden Verordnungen und Normen der einfache Merksatz ableiten: B2B rein digital ja, B2C rein digital nein. Der Komponentenhersteller darf beim Verkauf von Bauteilen an den Fahrradhersteller digital Komponentenanleitungen bereitstellen. Fahrradhersteller und -händler müssen jedoch die normkonforme Betriebsanleitung Pedelecs beim Verkauf an den Endverbraucher in Papierform aushändigen.
 
Darüber hinaus ist er für ein Gewerbeaufsichtsamt bzw. die Marktaufsichtsbehörde zu hundert Prozent ohne Anfangsverdacht, wenn er die Anleitung für das Fahrrad oder Pedelec in der jeweiligen Landessprache gedruckt beilegt.
 

Andere Länder akzeptieren Mischkonzepte

Hybridkonzepte mit kurzen gedruckten Anleitungen und Verweisen auf umfangreiche Vollanleitungen per Weblink oder QR-Code haben sich erfolgreich etabliert und werden von Marktaufsehern und Unfallverhütungsämtern in vielen Ländern der Europäischen Union sowie in Großbritannien und der Schweiz akzeptiert.
 
Autor: Tillman Lambert
Foto: Zedler-Institut

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