Gemäß dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und dem Verbund und Service Fahrrad (VSF) ist immer noch unklar, welche Komponenten eines E-Bikes bei einem Ausfall ohne Freigabe durch den E-Bike-Hersteller und/oder durch den elektronischen Antriebssystemanbieter getauscht, repariert oder ersetzt werden dürfen.
Wie praktikabel die Liste ist, wird die Zukunft zeigen. Bei vielen Bauteilen wie dem Motor oder dem Akku ist es offensichtlich, dass der Fahrradhersteller oder der Hersteller des elektronischen Antriebssystems kontaktiert wird. Aber wer würde je daran denken, die Freigabe des Teileherstellers einzuholen, wenn es darum geht, einen Reifen oder ein Felgenband zu ersetzen?
Nicht auf europäischer Ebene
Auf Rückfrage führt ZIV Chef Siegfried Neuberger aus, "Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Diskussion in Deutschland zwischen ZIV und VSF. Im Moment arbeiten wir nicht darauf hin, dieses Dokument auf europäische Ebene zu heben." Das heißt er wird auch nicht in die gegenwärtige Überarbeitung der EN 15194 für E-Bikes einfließen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Zedler Institut für Fahrradtechnologie und -Sicherheit, entwickelten die Verbände einen gemeinsamen Leitfaden. "Dieses Dokument gibt dem Händler zumindest einen Überblick über die beste Vorgehensweise beim Austausch von E-Bike-Teilen und -Bestandteilen," stellten die drei Organisationen in einer gemeinsamen Presseerklärung von heute dar.
Interpretation der rechtlichen Situation
"Anfang des Jahres gab es zwischen uns (den Fachverbänden ZIV und VSF) eine Debatte, wobei die rechtliche Situation von der Fahrradindustrie und anderen vom VSF vertretenen Mitgliedern unterschiedlich interpretiert wurde. Wir kamen jedoch darüber überein, dass die Klärung dieses Punktes von großer Wichtigkeit für alle Partner in der Branche sei," lautete die Presseerklärung.
Das Dokument unterteilt die E-Bike-Komponenten in vier Kategorien und gibt unterschiedliche Optionen für den Fall, dass ein Tausch vorgenommen werden muss. Die vier Kategorien:
- Bauteile, die nur nach Freigabe durch den Fahrradhersteller/Anbieter des elektronischen Antriebssystems ersetzt werden dürfen.
- Bauteile, die nur nach Freigabe durch den Fahrradhersteller ersetzt werden dürfen.
- Bauteile, die nur nach Freigabe durch den Fahrrad- oder Bauteilehersteller ersetzt werden dürfen.
- Bauteile, die ohne Freigabe ersetzt werden dürfen.
Für einige Bauteile, wie z.B. die Pedale, die ohne Freigabe ersetzt werden dürfen, sieht die Liste zusätzliche Informationen vor, um weiterhin ausreichende Sicherheit zu gewährleisten.
Wie praktikabel die Liste ist, wird die Zukunft zeigen. Bei vielen Bauteilen wie dem Motor oder dem Akku ist klar, dass der Fahrradhersteller oder der Hersteller des elektronischen Systems kontaktiert wird. Aber wer würde je daran denken, die Freigabe des Teileherstellers einzuholen, wenn es darum geht, einen Reifen oder ein Felgenband zu ersetzen?
Autor: Jan-Willem van Schaik