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Kann ich bei meinem E-Bike Komponenten tauschen? Auf was muss ich als Kunde achten?
Ja, aber man muss extrem aufpassen. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf das gesamte Produkt inklusive aller Teile. Und sie wird ungültig, wenn man ohne vorherige Absprache mit dem Hersteller wesentliche Änderungen am Bike vornimmt. Was nun „wesentlich“ ist und was nicht, darüber waren sich bis vor Kurzem noch nicht mal die Fachleute einig. Nun haben der Verbund Service Fahrrad (VSF) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) zusammen mit dem Zedler-Institut einen einheitlichen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes herausgegeben. Darin wird zum ersten Mal in einer Übersicht festgehalten, welche Teile man ohne spezielle Freigabe tauschen darf und welche nicht – und mit wem im zweiten Fall Absprache zu halten ist: mit Fahrradherstellern, Systemanbietern, Teileherstellern etc. So dürfen bspw. Steuerlager, Umwerfer und Schaltwerk ohne Probleme getauscht werden. Lenker und Vorbau hingegen dürfen mit bestimmten Auflagen nur dann ausgetauscht werden, wenn Fahrzeug- oder Teilhersteller diese Komponenten freigegeben haben. Ihr seht: Kompliziert bleibt es trotzdem, aber dank des neuen Leitfadens weiß nun wenigstens euer Händler Bescheid und kann euch besser beraten. Und dieses Angebot solltet ihr auch wahrnehmen.
Auf was muss ich als Händler beim Teiletausch achten?
Werden an einem E-Mountainbike einfach so Teile getauscht, wird die CE-Kennzeichnung ungültig. Händler, die Komponenten austauschen, werden dann rechtlich zum Hersteller des Bikes und sind z. B. bei Unfällen haftbar. Experten wie der VSF (Verbund Service Fahrrad) und der Fahrrad-Sachverständige Dirk Zedler empfehlen daher, dass Hersteller Tauschteilelisten erstellen. Die CE-Kennzeichnung gilt für alle Teile auf dieser Stückeliste, deshalb sollten nur diese Teile verbaut werden. Im Zweifelsfall kann man auch direkt beim Hersteller nachfragen, gegen welchen Lenker getauscht werden darf und sich von ihm eine schriftliche Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung geben lassen. Darüber hinaus haben VSF und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) gemeinsam mit dem Zedler-Institut einen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes herausgegeben. Hier kann man zum ersten Mal nachschauen, welche Teile man ohne rechtliche Probleme tauschen darf, welche Absprachen zu halten sind und welche Besonderheiten es jeweils zu beachten gilt.
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Darf ich mein E-Mountainbike tunen?
Diese Frage erscheint fast schon überflüssig angesichts der Tatsache, dass man eigentlich kaum Komponenten wechseln darf. Dirk Zedler ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder und Elektrofahrräder und schreibt auf seiner Webseite: „Teile, die an Trekkingrädern halten, aber bei Pedelecs versagen, sind tägliche Realität für Sachverständige. […] Kommen mehrere […] Faktoren zusammen, können Rahmen oder Teile plötzlich brechen – erst recht bei nachgerüsteten oder getunten Pedelecs. Als Sachverständiger rate ich dringend davon ab, durch Nachrüstung oder Tuning unkalkulierbare Risiken einzugehen.“
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Autorin: Cornelia Thoellden