Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

SAZbike 08/2005
Lesedauer 1:00 Minute

Wer seinen Namen draufklebt gilt vor dem Gesetz als Hersteller

Eigenmarken im Handel sind populär und erfreuen ihre Anbieter meist mit besseren Margen und attraktiven Preislagen.

München (mf) - Eigenmarken im Handel sind populär und erfreuen ihre Anbieter meist mit besseren Margen und attraktiven Preislagen. Doch wenn es zum Produkthaftungsfall kommt, hat die Freude oft ein jähes Ende: Viele Händler beziehen dieses Risiko nicht in ihre Kalkulation mit ein und erleben eine böse Überraschung, wenn sie bei Schadensfällen zur Verantwortung gezogen werden.  Dabei lassen sich die gröbsten Risiken durchaus vermeiden. Wie das geht, erklärt der Fahrradsachverständige Dirk Zedler im Interview mit SAZbike.

SAZbike: Was müssen Händler aus rechtlicher Sicht beachten, wenn sie Fahrräder unter einer eigenen Marke anbieten?

Dirk Zedler: Grundsätzlich gilt: Wer seinen Namen bzw. seine Marke auf ein Produkt klebt, gilt vor dem Gesetz zunächst als Hersteller. Man übernimmt damit in vollem Umfang die Rolle eines Fahrradherstellers. Und damit auch alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz und ähnlichen Gesetzen ergeben.

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SAZbike: Was muss der Händler außerdem beachten, wenn er Fahrräder selbst aufbaut?

Dirk Zedler: Wichtig ist auf jeden Fall noch, dass der Händler mit seinen selbst aufgebauten Fahrrädern auch eine Bedienungsanleitung mitliefert - und zwar in Landessprache. Es gibt inzwischen BGH-Urteile, also von höchster Instanz, wo ein Hersteller von Getränkeautomaten zu Schadenersatz nach einer Fehlbedienung verurteilt wurde, weil dem Gerät nur eine englische Bedienungsanleitung beilag. Solche Dinge bekommen in der Rechtsprechung immer mehr Gewicht. Außerdem sind Bedienungsanleitungen nicht nur unter dem Haftungsaspekt wichtig, sondern auch ein guter Kundenservice.

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Das Interview mit Dirk Zedler führte SAZbike-Redakteur Markus Fritsch.

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