Mein Carbonrenner (der Neupreis vor vier Jahren: 4.000 Euro) weist einen durch Herstellerfehler bedingten Rahmenbruch auf der Innenseite des Rahmens (einen Riss) auf, rund drei Zentimeter unterhalb des Trinkfaschenhalters. Das Rad wurde erst 1.500 Kilometer gefahren – und zwar bei trockenen, sommerlichen Bedingungen. Kein Rennen, kein Winter, kein Sturz, kein Umfaller. Ich selbst wiege 7l Kilo. Der Hersteller weigert sich, diesen Produktionsfehler anzuerkennen und bietet mir einen Crash-Replacement-Rahmen für 800 Euro an. Warum soll ich als Kunde 800 Euro für einen Produktionsfehler bezahlen? Ich bin der erste Besitzer, Rechnung etc. liegt vor. Das Rad steht da wie aus dem Laden. Können Sie mir helfen?
Es antwortet Dirk Zedler TOUR-Technikexperte und Fahrrad-Sachverständiger
Ob es sich tatsächlich um einen Produktfehler handelt, können wir anhand von Bildern nicht beurteilen. Sie sollten sich gegebenenfalls an einen versierten Gutachter wenden. Rechtlich haben der Hersteller, respektive der Radhändler richtig gehandelt. Ihre gesetzlichen Rechte als Käufer auf ein mangelfreies Produkt laufen zwei Jahre nach dem Kauf aus – Sachmängelhaftung heißt das offiziell, früher Gewährleistung. Danach können Sie nur dann Ansprüche an den Hersteller richten, wenn Sie beim Kauf zusätzlich eine Garantie erhalten haben, die über die gesetzliche Zwei-Jahres-Frist hinausgeht. Falls nicht, können Sie nur auf Kulanz hoffen. Ihr Hersteller hat sich insofern kulant gezeigt, als er Ihnen ein sogenanntes, "Crash Replacement" angeboten hat. Achten Sie beim Kauf auf ein mehrjähriges und umfangreiches Garantiepaket – das ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtwertes des Produkts.