Branchendialog beim VSF „all-ride“ Werkstattkongress 2026

© VSF

Steigende Verkaufszahlen, zunehmende Nutzung – und damit auch mehr Schäden und Unfälle: Diese Entwicklung war eines der zentralen Themen beim VSF „all-ride“ Werkstattkongress 2026 in Marburg, organisiert vom VSF Verbund Service und Fahrrad.

Gerne sind wir der Einladung gefolgt und haben uns an dem intensiven Branchenaustausch beteiligt. Unser leitender Sachverständiger, B.Sc. Sebastian Martin, zeigte in einem Kurzvortrag anhand aktueller Verkaufs- und Unfallzahlen auf, warum

mehr >>

unabhängige Fahrrad-Sachverständige für eine fundierte und professionelle Schadenbearbeitung heute wichtiger sind denn je.

In der offenen und zugleich professionellen Atmosphäre entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit den Teilnehmenden. Besonders im Fokus standen dabei die Rolle des Sachverständigenwesens sowie die klare Abgrenzung zwischen der Tätigkeit von Sachverständigen und den Aufgaben des Fachhandels.

Das große Interesse spiegelte sich auch in zahlreichen Gesprächen über unser mehrstufiges Schulungsprogramm wider – erste Anmeldungen wurden bereits direkt vor Ort ausgesprochen.

Weitere Informationen zu unserem Schulungsangebot finden Sie weiter unten im Newsletter und hier:
https://www.zedler-schulung.de/de/

Unser Fazit: Der Werkstattkongress bot einen spannenden Dialog auf hohem fachlichem Niveau und eine wertvolle Gelegenheit, Perspektiven aus Werkstatt, Handel und Sachverständigenwesen zusammenzubringen. Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und den konstruktiven Austausch.

Neue GPSR EU-Verordnung: Next Level Produktsicherheit

© Zedler-Institut

Hand aufs Herz, welcher Mitarbeitende eines Fahrradherstellers oder -importeurs hat schon Spaß an Regulatorik? Andererseits, medial ausgeschlachtete Skandale wie das Verkaufsverbot von Babboe oder auch die Insolvenz des lange Zeit als Tesla der Fahrradbranche bezeichneten EPAC-Direktverkäufers VanMoof schaden nicht nur den Firmen selbst, deren Mitarbeitenden, deren Kunden, sondern auch dem Ruf der

mehr >>

gesamten Fahrradwirtschaft.

Neben der nie dagewesenen negativen Aufmerksamkeit, insbesondere auch in den Medien außerhalb der Fahrradbranche, haben beide noch etwas gemeinsam: Schon durch Einhaltung der bisherigen europäischen Richtlinien und Normen hätten diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden werden können. Dieser regulatorische Rahmen wurde nun präzisiert und an notwendigen Stellen nachgebessert. Daher ist es allerhöchste Zeit, dass sich die Akteure der Fahrradbranche hinsichtlich der gesamteuropäischen Gesetzeslage besser aufstellen.

Die „neue“ GPSR

Im Dezember 2024 ist die neue General Product Safety Regulation, kurz GPSR, EU-weit in Kraft getreten. Erklärtes Ziel ist es, dass nur sichere Produkte in allen Ländern der Europäischen Union in Verkehr, d.h. an die Kunden gebracht werden.
Damit ist die grundsätzliche Zielsetzung mit den Vorgänger-Verordnungen und -Richtlinien ab 1989 deckungsgleich. Deutlich erweitert wurde allerdings der Kreis derer, die für die Sicherheit verantwortlich sind. Das sind fortan neben dem Hersteller (in der EU) oder einem Importeur von Produkten von außerhalb der EU auch neu die Händler.
Erfreulich ist, dass nun auch die Anbieter von Online-Marktplätzen unter dieselben Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit der Produkte fallen. Das war bisher der nicht Fall, was zu einer Verzerrung des Marktes geführt hat.

Auch der Anwendungsbereich, d.h. die Kategorien der Produkte, auf die die Verordnung anzuwenden ist, wurde deutlich vergrößert. In der Amtssprache liest es sich dann so: „Gültig für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, als es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.“ Für uns in der Bikebranche bedeutet dies, dass die Regulatorik nicht nur auf Pedelecs (EPACs) anzuwenden ist, sondern auch auf „normale“ Fahrräder, Bauteile und Zubehörprodukte.

Sicherheit für Verbraucher innerhalb der EU oberstes Ziel

Die Hersteller, Importeure und Händler müssen daher sicherstellen, dass am Markt bereitgestellte Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Das bedeutet im Zweifel, dass die reine Erfüllung einer Norm nicht ausreichen kann bzw. wird.
Ein solch hohes Sicherheitsniveau sollte in erster Linie durch die Gestaltung und die Merkmale des Produkts erreicht werden. Das kennt man im Grunde bereits aus der Maschinenrichtlinie, Stichwort inhärente Sicherheit, die schon vorher für Pedelecs (EPAC) anzuwenden war.

Berücksichtigt werden müssen die beabsichtigte und vorhersehbare Verwendung und die beabsichtigten und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen des Pedelecs, Fahrrades, Bauteils oder Zubehörs. Vorhersehbar kann z.B. bedeuten, dass an einem Pedelec (EPAC) ein Kinderanhänger gezogen wird. Deshalb muss ein Hersteller diesen Belastungsfall in seiner Konstruktion, in der Fertigung und in seiner Qualitätssicherung einbeziehen.
Lediglich etwaige Restrisiken sollten durch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, etwa Warnhinweise und Anweisungen, gesenkt werden.
Darüber hinaus müssen Risikobeurteilungen durchgeführt und technische Dokumente erstellt werden.

Informationspflicht gegenüber Kunden

Teil des Sicherheitskonzeptes ist, dass Hersteller klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beifügen müssen, die für die Verbraucher leicht verständlich sind und die der Mitgliedsstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird.
Diese Anforderung gilt nur dann nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen und Sicherheitsinformationen sicher und wie vom Hersteller vorgesehen, verwendet werden kann. Da gibt es allerdings beim Fahrrad kaum etwas. Denkt man über viele Fahrradbauteile und -Zubehör, wie Laufräder, Packtaschen, Pedale, Radcomputer etc. nach, wird schnell klar, dass alle diese Bauteile bei unfachmännischer Montage oder Handhabung zu Gefahrenquellen werden können. Aus unserer Gutachtensparte weiß ich, dass selbst ein verkehrt herum montierter Geber eines Radcomputers oder ein Dynamohalter zu schweren Unfällen führen kann.

Im Ergebnis brauchen ab sofort nahezu alle Produkte, die beim Händler im Ladenregal stehen, normgerechte Montage- bzw. Bedienungsanleitungen mit den relevanten Sicherheitsinformationen.

Transparenz in alle Richtungen

Klar ist fortan auch geregelt, wie mit hinsichtlich der Sicherheit auffälligen Produkten umgegangen werden muss. Erreicht eine Mitteilung über ein unsicheres Produkt einen der Akteure der Lieferkette, müssen die Informationen unverzüglich an den Hersteller übermittelt werden. Dieser untersucht eingereichte Beschwerden, Informationen über Unfälle und muss die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Herstellung der Sicherheit der sich noch im Markt befindenden Produkte treffen. Diese können bis hin zum Rückruf reichen. Der Hersteller muss ein internes Verzeichnis der Beschwerden, der Produktrückrufe und etwaiger Korrekturmaßnahmen führen.

Zudem hat die EU das „Safety Business Gateway“ (ehemals RAPEX) als zentrale Meldestelle für unsichere Produkte etabliert. Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure und Händler) müssen Informationen über gefährliche Produkte über das Schnellwarnsystem Safety Gate melden.
Die Kommission will damit sicherstellen, dass die Informationen, die zur Warnung der Verbraucher bestimmt sind, unverzüglich zugänglich gemacht werden.

Fazit

Gleiche Sicherheit für alle Verbraucher in der EU, Verpflichtung für alle Wirtschaftsakteure diese zu gewährleisten und keine Ausnahmen bei Produktgruppen mehr. Für gut aufgestellte Hersteller wird es keine große Sache, sich für die komplett runderneuerte General Product Safety Regulation fit zu machen. Bis dato eher nachlässige Marktteilnehmer stehen allerdings vor einer erheblichen Herausforderung. Und das ist auch ein erklärtes Ziel der EU, nämlich Chancengleichheit der Wirtschaftsakteure.

Starte jetzt mit dem Grundlagen-Workshop „Produktsicherheit und -haftung, GPSR, CE-Kennzeichnung“ für Entscheider und zentrale Kräfte (z.B. aus Produktmanagement, Einkauf, Qualitätssicherung, Service) am Dienstag, 19.05.2026

 

Dieser Artikel erschien erstmals in der Eurobike Show Daily am 25.06.2025

Labor- und Firmenbesuch: Universität Stuttgart zu Gast im Zedler-Institut

© Zedler-Institut

Theorie trifft Praxis: Im Rahmen der neuen Vorlesung Advanced Lightweight Engineering am Lehrstuhl für Konstruktion im Leichtbau (KiLb) unter Leitung von Prof. Philipp Berendes besuchten wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende und Dozierende der Universität Stuttgart das Zedler-Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit.

Während der Exkursion erhielten die Teilnehmenden umfassende Einblicke in aktuelle Entwicklungen der  

mehr >>

Fahrradtechnik und -sicherheit. Zu den Programmpunkten gehörten historische Exponate aus rund 200 Jahren Fahrradgeschichte sowie der sogenannte „Walk of Fail“, der anhand realer Schadensfälle wichtige „Lessons Learned“ aus der Praxis vermittelt. In den Performance- und Safety-Laboren demonstrierte Dirk Zedler zudem, wie sich Fahreigenschaften messtechnisch erfassen lassen, wo Grenzen klassischer Normprüfungen liegen und wie moderne Prüfmethoden anhand realer Einsatzszenarien weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus erhielten die Studierenden Einblicke in Markttrends und Zukunftsperspektiven der Fahrrad-, E-Bike- und Transportradbranche. Ziel des Besuchs – und einer geplanten vertieften Zusammenarbeit – ist es, die Studierenden optimal auf ihr Gruppenprojekt vorzubereiten: die eigenständige Optimierung eines Fahrradbauteils aus Faserverbundkunststoffen. Die Laborbesuche und praxisnahen Demonstrationen vermittelten dabei ein besseres Verständnis für Belastungen, Sicherheitsanforderungen und Innovationspotenziale im Leichtbau.

Der Austausch bot zudem erste Ansatzpunkte für mögliche gemeinsame Forschungsprojekte zwischen Hochschule und Praxis.

 

Bildlegende:

Mit dabei: Prof. Dr. Wolfram Remlinger – Lehrstuhl für Interior Design (vordere Reihe, ganz links)
Prof. Dr. Philipp Berendes – Lehrstuhl für Konstruktion im Leichtbau (vordere Reihe, zweiter von rechts)
Timo Preußler – Organisator und akademischer Mitarbeiter, Konstruktion im Leichtbau (vordere Reihe, dritter von rechts)
Dirk Zedler – Geschäftsführer Zedler-Institut (vordere Reihe, dritter von links)

29:37 Minuten auf 10 km! Neue Bestzeit für Julian Großkopf bei den Deutschen Meisterschaften

© Theodor Kiefner
 
Starke Leistung von unserem Kollegen Julian Großkopf – Profi-Triathlet, Student der Luft- und Raumfahrttechnik und Teil unseres Qualitäts-Teams!

Julian belegte in Uelzen bei den Deutschen Meisterschaften über 10 km  mit 29:37 Minuten  Platz 22 in der Gesamtwertung.
Dazu Julian: „Im Großen und Ganzen bin ich zufrieden mit neuer persönlicher Bestzeit, auch wenn ich nach meinem Ausreißversuch aus der zweiten Gruppe im Zielsprint
 
mehr >>
 

nicht mehr mithalten konnte. Der Fokus liegt aber auf den längeren Strecken wie den Deutschen Meisterschaften im Halbmarathon kommenden Sonntag in Frankfurt und im Marathon in Hannover am 12.4. Dafür war es ein sehr gelungener Test!“.

Wir drücken Julian die Daumen für die kommenden Rennen – weiter so!