Medienberichte und Publikationen rund um Fahrräder, Pedelecs, Technik und Sicherheit

Die häufigsten Sicherheitsrisiken, die uns in der täglichen Arbeit rund um Fahrrad-Sicherheit, -Technik und -Bedienungsanleitungen auffallen, publizieren wir auch in Artikeln in den führenden Fachmagazinen TOUR – Europas Rennrad-Magazin Nr. 1, BIKE – Das Mountainbike Magazin Europas Nr. 1 und E-Bike – Das Pedelec-Magazin, um diese für die Branche wichtigen Informationen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Eurobike Show Daily, Messezeitschrift der jährlich stattfindenden Eurobike Show, gibt uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, unsere Sicht auf wichtige Entwicklungen in der Fahrradbranche in ganzseitigen Artikeln auszuführen.

Darüber hinaus sprechen wir regelmäßig in unabhängigen Fachvorträgen über alle Bereiche der Fahrradtechnik und des Fahrradmarktes. Auch weitere Fach- bzw. Branchenzeitschriften sowie immer häufiger Radio und Fernsehen zitieren uns in ihren Medienberichten und zeigen uns, dass wir mit unseren Hinweisen genau richtig liegen. In der Rubrik AKTUELL erfahren Sie laufend alle Neuigkeiten aus unseren Fachbereichen. Diese Berichte und Publikationen sortieren wir für Sie chronologisch bzw. nach Interessensgebieten.

RadMarkt.de, 10.10.2014
Lesedauer 1:40 Minuten

Fahrradsachverständiger weist auf Urteil zur Festlegung von Fahrradkategorien hin

Fahrradsachverständiger Dirk Zedler hat ein Urteil des OLG Nürnberg zur Produkthaftung, auf das er von dem ADFC-Rechtsexperten Roland Huhn aufmerksam gemacht wurde, in Aufregung versetzt. Infolge dieses Gerichtsentscheids müssen in den Bedienungsanleitungen für Fahrräder die Fahrradkategorien ganz genau gekennzeichnet werden. Damit wäre man auch in Deutschland auf dem Weg zu "amerikanischen Verhältnissen", so Zedler...

Er beschreibt den Hintergrund: "Ein zum Unfallzeitpunkt 12 Jahre alter Junge hatte Schadensersatz und Schmerzensgeld beansprucht, nachdem er sich bei einem Sturz mit dem Mountainbike erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Der Rahmen seines Mountainbikes war beim Aufsetzen des Vorderrades nach einem 'Wheelie', also Fahren nur auf dem Hinterrad, gebrochen.

Die Entscheidung des OLG Nürnberg (Urt. v. 20.5.2014, Az: 4 U 206/14) lässt sich mit einem Satz zusammenfassen: Stürzt der Benutzer eines Mountainbikes wegen eines Rahmenbruchs, so haftet der Hersteller des Mountainbikes (gemäß §§ 1 Abs.1, 3 Abs. 1 lit. b ProdHaftG) für die hieraus entstandenen materiellen und immateriellen Schäden, wenn er in der Bedienungsanleitung nicht darauf hingewiesen hat, dass das Fahrrad für üblicherweise mit einem Mountainbike mögliche Tricks und Fahraktionen nicht geeignet ist.

Dabei stützt sich das OLG auch auf ein Urteil des BGH aus dem vergangenen Jahr, wonach ein Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz grundsätzlich für Schäden haftet, die auf einem fehlerhaften Produkt beruhen. Ein fehlerhaftes Produkt ist es auch dann, wenn Verbraucher in der Bedienungsanleitung nicht eindeutig darüber informiert werden, wie das Produkt zu verwenden ist (BGH, Urt. v. 05.02.2013, Az.VI ZR 1/12)."

"Kunden müssen künftig so detailliert informiert werden, als hätten sie weder eigene Erfahrung noch Einschätzungsfähigkeit", so Zedler. Mit seiner über 20-jährigen Erfahrung bei Gericht hätte er nicht erwartet, dass es ein solch weitreichendes Urteil in Deutschland geben könne. Nach seiner Einschätzung sei die Tragweite für Hersteller groß. Im beschriebenen Fall müssten Fahrradnutzung und Nutzungsgrenzen derart konkret beschrieben werden, dass auch nicht die kleinste Informationslücke entstehen kann. Das begründe erhebliche Pflichten für den Produzenten - von der Bewerbung bis zur Auslieferung.

(...)

Autor: Jo Beckendorff

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