Im Frühling 2008 kaufte ich mir ein Rennrad mit Carbonrahmen. Der Rahmen erfüllte alle meine Ansprüche bezüglich Stabilität und Fahrspaß. Wie aus heiterem Himmel entdeckte mein Händler bei einem Service im September 2012 einen feinen Riss im Sattelrohr. Das Rennrad war in einem erstklassigen Zustand, gepflegt und sturzfrei. Laut Garantieschein hatte ich auf den Rahmen eine Garantie gegen Bruch von fünf Jahren, also bis Frühling 2013. Nach einigem Hin und Her ersetzte mir der Hersteller den Rahmen dann durch ein neues Modell. Allerdings weigerte er sich, auf den neuen Rahmen eine Verlängerung oder einen Neustart der Garantie zu geben. Diese Antwort hat mich enttäuscht. Ist dieser Hersteller nur knausrig, oder verstößt er sogar gegen rechtliche Bestimmungen?
Es antwortet Dirk Zedler TOUR-Technikexperte und Fahrrad-Sachverständiger
Die fünfjährige Garantie, die Ihnen der Hersteller gewährt hat, ist ein freiwilliges Qualitätsversprechen. Dadurch verlängerte sich Ihr Anspruch auf ein defektfreies Produkt durch Ihren Hersteller um drei Jahre über den gesetzlichen Anspruch hinaus, den Sie gegenüber Ihrem Händler hatten. Mit der Nachlieferung hat die Firma ihr Versprechen eingelöst. Ihre Garantiezeit läuft noch bis Frühjahr 2013. Sollte Ihr neuer Rahmen bis dahin Probleme machen, können Sie daher noch an den Hersteller herantreten. Eine Garantieverlängerung durch die Ersatzlieferung um weitere Jahre bietet jedoch kein Hersteller. Eine solche, "unendliche" Nachlieferung würde sehr wahrscheinlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.