Das Zedler-Institut in den Medien
Lesedauer 1:20 Minuten
Warum Radler in Rio ihren Sitz verlieren
Augsburg. Wenn am Fahrrad etwas kaputtgeht, ist das nicht ungewöhnlich. Hin und wieder ist der Reifen platt oder die Schaltung hakt. Dass einem der Sattel weg bricht, kommt aber selten vor. Zumindest, wenn es sich bei dem Rad nicht um ein rostiges Modell aus den 50er Jahren handelt. Oder doch nicht?
Lesedauer 1:30 Minuten
Leserfrage
Lesedauer 5:50 Minuten
Vor wenigen Jahren wurden am Mountainbike große 29“ Laufräder vorgestellt – und kamen groß in Mode. Nach wenigen Monaten waren Bikes mit 26“ praktisch unverkäuflich. Fakt ist, größere Laufräder rollen etwas besser ab und überrollen Hindernisse etwas leichter. Im Gegenzug sind größere Laufräder schwerer, beschleunigen langsamer, sind seitenweicher und erfordern zudem längere Gabeln und Hinterbauten, was die Fahrräder etwas schwerer macht.
Lesedauer 6:40 Minuten
Pedelecs haben die Radbranche zu neuen Höhen gebracht. Steigende Umsätze, neue solvente Zielgruppen und innovative Technik lassen Kaufleute strahlen und motivieren Techniker zu Höchstleistungen.Wo viel Licht ist, gibt es auch Schattenseiten: Nicht wenige Radhändler und -hersteller haben es bereits mehrfach erlebt: Der Anspruch vieler Fahrradkunden an Qualität und Service ändert sich im Zuge der Elektrifizierung spürbar. Zudem kommen mit dem Pedelec offensichtlich neue Konsumentengruppen mit mehr Anspruch und weniger "Geduld" ins Ladengeschäft. Vermehrt werden Gerichtsprozesse von Kunden angestrengt, die Kleinigkeiten monieren. Das kostet eine Menge Geld und Zeit. Eine Ursachenforschung:
Lesedauer 8:00 Minuten
Tauschteilekatalog für Pedelecs (EPAC) 25 km/h - Vor dem Gesetz sind alle gleich. Die Direktiven für das Inverkehrbringen von mit 250 Watt den Pedaltritt des Fahrers bis 25 km/h elektromotorisch unterstützenden Pedelecs kommen aus Brüssel und gelten in allen EU-Ländern gleichermaßen. 1997 in Kraft getreten und 2011 überarbeitet, regelt das Produktsicherheitsgesetz die Mindestsicherheit von Produkten für freien Handel in Europa. Obwohl das Pedelec verkehrsrechtlich als Fahrrad gilt, fällt es durch seinen Elektromotor unter die CE-Kennzeichnungspflicht.
Leserfrage zur Sachmängelhaftung