Das Zedler-Institut in den Medien
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Dirk Zedler über Verfahren von Marktaufsichtsbehörden
Der Markt für Fahrräder wächst - und damit auch die Aufmerksamkeit der verschiedenen Marktaufsichtsbehörden. Gegen die Hersteller werden aus verschiedenen Gründen Verkaufsverbote verhängt.
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Kein Aprilscherz: am 1. April - genau drei Jahrzehnte nach Gründung des Instituts für Fahrradtechnik Zedler – feiern die Ludwigsburger dieses Jubiläum mit einem Tag der offenen Tür.
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Schon die Auszeichnung des 2017 bezogenen Firmengebäudes als klimapositives Gebäude im Betrieb im Jahre 2020 war ein Meilenstein des Unternehmens. Umso stolzer sind wir darauf, dass die Rezertifizierung in diesem Jahr nun schon zum zweiten Mal gelungen ist und bis Februar 2024 gültig bleibt.
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Eine Erkenntnis aus den von uns wiederholt begleiteten Marktaufsichtsverfahren ist, dass die Behörden ein großes Augenmerk auf die Anleitungen legen. In Landessprache, normkonform, gedruckt und beigelegt – dann kann nichts schiefgehen.
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„Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, 1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen…,“ so § 7 Absatz 2 des europaweit gültigen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).